Zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen berät Sie der behördliche Datenschutzbeauftragte:
Zuständig für die Bereiche:
Zu Fragen des Personaldatenschutzes berät Sie das zuständige Personalsachgebiet:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll die Verarbeitung personenbezogener Daten vereinheitlichen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in Europa unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen.
Zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen berät Sie der behördliche Datenschutzbeauftragte:
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