Im Fall einer Zulassung für den Vorbereitungsdienst/für die Anpassungsqualifizierung ist es erforderlich, dass Sie bei Dienstantritt über eine Ersthelfer-Grundausbildung (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) verfügen. Der Nachweis darüber soll bei Dienstantritt nicht älter als 6 Monate sein.
Sollte es aus besonderen Gründen in Ihrem Fall ausnahmsweise nicht möglich sein oder andere besondere Gründe vorliegen, den erforderlichen Nachweis nicht erbringen zu können, teilen Sie dies bitte Ihrer Hauptseminarleitung bei Dienstbeginn mit und besprechen Sie das weitere Vorgehen.
Den Nachweis über die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses oder eine schriftliche Begründung für das Fehlen eines Nachweises händigen Sie bitte bei Dienstantritt direkt Ihrer Hauptseminarleitung aus.
Beispielhafte Nennung von Trägern, welche eine Ersthelfer-Grundausbildung anbieten:
- Arbeiter Samariter Bund
- Deutsches Rotes Kreuz
- DLRG
- Johanniter-Unfall-Hilfe
- Malteser Hilfsdienst
- …
Es steht Ihnen frei, sich auch an andere Institutionen wenden zu können.