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Informationen für die Bewerbung
In Ihrem eigenen Interesse wird um eine frühzeitige Bewerbung gebeten, auch wenn der Master noch nicht abgeschlossen und/oder die entsprechenden Abschlussdokumente noch nicht vorliegen sollten.
Sollten Sie Fragen zum Vorbereitungsdienst bzw. zur Bewerbung haben, bitten wir Sie, diese möglichst telefonisch oder per Email abzuklären. In wirklich dringenden Fällen können Sie telefonisch einen Termin bei Ihrer Sachbearbeitung erfragen.
Hier geht es zum Onlinebewerbungsverfahren: Für den Vorbereitungsdienst Lehramt bewerben
FAQ
Bitte bewerben Sie sich nur noch online für den Vorbereitungsdienst in Hamburg. Hierfür steht Ihnen der Onlinedienst „Für den Vorbereitungsdienst Lehramt bewerben“ zur Verfügung, welchen Sie auch über den folgenden QR-Code erreichen:
Nachgereicht werden kann nur das Masterzeugnis (inkl. Urkunde und Transcript of Records/Modulbescheinigung/Leistungsübersicht) bzw. das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung.
Achtung:
Bewerbungen gelten nur für den im Onlinedienst ausgewählten Einstellungstermin. Sie können sich im Falle einer erfolglosen Bewerbung wiederbewerben. Auch für Wiederbewerbungen gelten die für normale Bewerbungen hinterlegten Termine und Fristen.
Förderliche Kenntnisse und evtl. Anträge auf Berücksichtigung von Härtegesichtspunkten müssen bei jeder Wiederbewerbung aktualisiert und entsprechend nachgewiesen werden!
Nach Eingang Ihrer vollständigen erstmaligen Bewerbung und Erfassung der Daten erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und einen Datenbankauszug, anhand dessen Sie die richtige und vollständige Aufnahme Ihrer Bewerbungsdaten überprüfen sollten. Spätere Änderungswünsche Ihrerseits zu den Ausbildungsfächern im Vorbereitungsdienst können nicht berücksichtigt werden.
Einen Zwischenbescheid erhalten Sie, wenn Ihre Bewerbung unvollständig eingegangen ist, Angaben oder Nachweise fehlen (ggf. werden Sie über den Zeitpunkt unterrichtet, bis zu dem die Bewerbung für die Teilnahme an dem Auswahlverfahren ergänzt sein muss).
Kosten, die Ihnen aus Anlass oder zum Zwecke Ihrer Bewerbung entstehen (z. B. Fahrkosten, Kopierkosten, etc.), können nicht erstattet werden.
Zum 1. Februar eines Jahres
- Bewerbungsschluss ist der 15. September des Vorjahres
- Nachreichfrist für den Master/1.Staatsprüfung ist der 01.11. des Vorjahres
Zum 1. August eines Jahres
- Bewerbungsschluss ist der 1. April des Jahres
- Nachreichfrist für den Master/1.Staatsprüfung ist der 15.05. des Jahres
Hinweis: Der Vorbereitungsdienst in Hamburg beginnt am 01. Februar bzw. am 01. August eines Jahres. Wir weisen darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt Präsenzpflicht besteht. Grundsätzlich werden in der Woche vor dem jeweiligen Einstellungstermin die Ernennungsurkunden bzw. Ausbildungs- und Arbeitsverträge persönlich übergeben. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Urlaubsplanung und sorgen Sie im Fall einer Zulassung dafür, dass Sie persönlich erscheinen können. Der genaue Übergabezeitpunkt wird Ihnen nach einer Zulassung und entsprechender Annahme des Ausbildungsplatzes gesondert per Email mitgeteilt.
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- an Grundschulen
- in der Primarstufe und Sekundarstufe I
- in der Sekundarstufe I
- für Sonderpädagogik
- an der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II und
- an Berufsbildenden Schulen
Der Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter achtzehn Monate. Sollte im Rahmen einer Einstellung ein Antrag auf Teilzeit gestellt und genehmigt werden, dauert der Vorbereitungsdienst 24 Monate.
Wenn Sie bereits Teile eines Vorbereitungsdienstes für Lehrämter in einem anderen Bundesland abgeleistet, diesen jedoch nicht abgeschlossen haben, werden Sie im Bewerbungsverfahren in Hamburg nur nachrangig berücksichtigt. Ausnahmen greifen u.U. nur, wenn Ihr Vorbereitungsdienst insgesamt nicht mehr als sechs Monate gedauert hat, für den Abbruch des Vorbereitungsdienstes ein wichtiger Grund bestand, Sie den Vorbereitungsdienst nicht in der Prüfungsphase abgebrochen haben und eine Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes in dem anderen Bundesland nicht zumutbar ist. Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind einer fristgerechten Bewerbung beizufügen.
Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Auswahlverfahren für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst sind eine vollständige und termingerecht eingegangene Bewerbung sowie freie Ausbildungsplätze und -kapazitäten in den jeweiligen Fächern, Fachrichtungen und Förderschwerpunkten. Die Anzahl der Ausbildungsplätze wird in den hiesigen Bekanntmachungen und im Amtlichen Anzeiger bekannt gegeben.
Besonderheiten der Bewerbungen je Lehramt
Für alle Lehrämter gilt, dass eine Bewerbung nur möglich ist, wenn in dem jeweiligen Lehramt das studierte Fach/die studierten Fächer/die studierten Förderschwerpunkte/die berufliche Fachrichtung in Hamburg auch ausgebildet werden kann bzw. können.
Lehramt an Grundschulen:
Sofern Sie eines der folgenden Fächer studiert haben, ist eine Bewerbung für den Vorbereitungsdienst in Hamburg nicht möglich, da diese hier nicht ausgebildet werden können: Ästhetik, Ethik/Philosophie, sämtliche Sprachen (außer Englisch), Grundschulpädagogik/Grundschuldidaktik.
Im Lehramt an Grundschulen sollten bestenfalls die Fächer Deutsch, Mathematik und ein drittes Unterrichtsfach studiert worden sein (Klassenlehrerprinzip).
Eine Bewerbung ist aber auch mit nur zwei studierten Fächern möglich.
Bewerbungen mit einem KMK-konformen Studium im Lehramtstyp I mit den Unterrichtsfächern Mathematik, Deutsch sowie einem Drittfach werden bei der Platzvergabe vorrangig berücksichtigt.
Lehramt an der Primar- und Sekundarstufe I:
Eine Bewerbung mit der Fächerkombination Geschichte und Sozialwissenschaften ist in Hamburg nicht möglich. Auch können die Fächer Ästhetik, Russisch, Ethik/Philosophie oder Mittelschuldidaktik in Hamburg nicht ausgebildet werden.
Lehramt an der Sekundarstufe I:
Eine Bewerbung mit der Fächerkombination Geschichte und Sozialwissenschaften ist in Hamburg nicht möglich. Auch können die Fächer Ästhetik, Russisch, Ethik/Philosophie oder Mittelschuldidaktik in Hamburg nicht ausgebildet werden.
Lehramt für Sonderpädagogik:
Eine Bewerbung für das Lehramt für Sonderpädagogik mit nur einem studierten Förderschwerpunkt ist ausgeschlossen.
Es sind zwingend zwei sonderpädagogische Förderschwerpunkte sowie ein hier vorkommendes allgemeinbildendes Unterrichtsfach nachzuweisen.
Lehramt an der Sekundarstufe I + II:
Eine Bewerbung mit der Fächerkombination Geschichte und Sozialwissenschaften ist in Hamburg nicht möglich. Auch ist eine Bewerbung mit nur einem studierten Unterrichtsfach (Doppelfachstudium/Einfachstudium/Großfachstudium) in Hamburg ausgeschlossen.
Lehramt an Berufsbildenden Schulen:
Eine Bewerbung ist grundsätzlich mit einer beruflichen Fachrichtung und einem hier vorkommenden allgemeinbildenden Unterrichtsfach im Ausnahmefall auch mit zwei beruflichen Fachrichtungen möglich.
Im Rahmen der Bewerbung sind Nachweise über eine Berufsausbildung oder ein 12-monatiges, in Vollzeit abgeleistetes, Praktikum in der beruflichen Fachrichtung einzureichen. Das Praktikum soll grundsätzlich zusammenhängend abeleistet werden. Für ein in Teilzeit absolviertes Praktikum verlängert sich der nachzuweisende Zeitraum entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit dem Unterrichtsfach Religion sollten bereits ein halbes bis ein Jahr vor Abschluss des Masters eine befristete religionsgemeinschaftliche Beauftragung beantragen. Bewerberinnen und Bewerber wenden sich hierfür – je nach Religionszugehörigkeit – an die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, die Islamischen Religionsgemeinschaften in Hamburg, die Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. (Hamburg), die Jüdische Gemeinde Hamburg und das Erzbistum Hamburg. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie dann von den für Hamburg zuständigen Religionsgemeinschaften einen Zwischenbescheid oder eine vorläufige befristete Beauftragung, welche Sie zwingend für Ihre Bewerbung brauchen – sie muss bereits bei Bewerbungsschluss mit den anderen für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Eine endgültige befristete Beauftragung ist spätestens mit den Masterunterlagen nachzureichen.
Hier finden Sie die jeweiligen Ansprechpersonen, an die Sie sich wenden können:
- Bei evangelischen Bewerberinnen und Bewerbern: „Vokation“ durch die Nordkirche (Information und Antrag beim Landeskirchenamt der Nordkirche, Frau Bothmann, tanja.bothmann@lka.nordkirche.de, Tel.: 0431-9797788).
- Bei katholischen Bewerberinnen und Bewerbern: „Missio Canonica“ durch das Erzbistum Hamburg (Informationen und Antrag beim Erzbistum Hamburg, Abteilung Schule & Hochschule, Frau Mizdalski, missiocanonica@erzbistum-hamburg.de, 040-37863662)
- Bei muslimischen Bewerberinnen und Bewerbern: „Idschaza“ durch die islamischen Religionsgemeinschaften in Hamburg (DITIB/SCHURA/VIKZ) (nähere Informationen unter: www.idschaza-hamburg.de; Kontakt unter muslimische-Beauftragung@hamburg.de).
- Bei alevitischen Bewerberinnen und Bewerbern: „Rizalik“ durch die Alevitische Gemeinde Deutschland e.V., Landesvertretung Hamburg (nähere Informationen unter rizalik-hamburg@alevi.com).
- Bei jüdischen Bewerberinnen und Bewerbern: Ischur durch die Jüdische Gemeinde Hamburg KdÖR (Informationen und Kontakt: Herr Rubinstein, rubinstein@jghh.org)
Wenn Ihre Bewerbung rechtzeitig eingegangen ist und sie den Anforderungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entspricht, wird sie nach den Auswahlgrundsätzen der geltenden Verordnung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Hamburger Schulen in das Auswahlverfahren einbezogen. Die in einem Lehramt, einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze werden nach einem Punktesystem vergeben. Es wird eine Ausgangspunktzahl von 450 Punkten (schlechteste mögliche Examens- oder Masternote mal 100) um die mit 100 multiplizierte Note der Masterprüfung bzw. der Ersten Staatsprüfung vermindert. Zu dieser Ausgangspunktzahl können zusätzliche Punkte nach folgenden Kriterien addiert werden:
- anerkannte Wartezeit (15 Punkte je Wartezeit)
- Unterricht oder unterrichtähnliche Tätigkeit – Lehrauftrag an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule - (5 Punkte je vollendeten Monat; Stichtag ist hier der Bewerbungsschluss).
- Tätigkeit als Fremdsprachenassistenzkraft im Fremdsprachenunterricht an einer ausländischen Bildungseinrichtung im Rahmen des päd. Austauschdienstes der KMK (einmalig 20 Punkte bei einer Mindestdauer von 6 Monaten)
- abgeschlossenes Studium eines in Hamburg verwendbaren Drittfachs – Erweiterungsprüfung - (einmalig 25 Punkte)
Entsprechende Nachweise der vorgenannten Punkte sind der Onlinebewerbung beizufügen. Zum Bewerbungsschluss müssen alle o.g. Unterlagen vollständig eingegangen sein, ein Nachreichen ist nicht möglich.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden entsprechend der erreichten Punkte in einer Rangliste gereiht. Die Plätze werden beginnend bei der Bewerbung mit der höchsten Punktzahl vergeben.
Das Zulassungsverfahren erfolgt in folgenden Verfahrensschritten:
Zunächst werden bevorzugte Bewerber/innen berücksichtigt. Das sind Bewerber/innen, die
- Wehr- oder Zivildienst oder die
- mindestens zwei Jahre Entwicklungsdienst als Entwicklungshelfer/in oder das
- freiwillige soziale Jahr oder das Freiwillige ökologische Jahr oder
- eine Kinderbetreuungszeit von mindestens einem Jahr pro Kind oder
- Bundesfreiwilligendienst geleistet haben
und ohne diese Zeit aufgrund ihrer Leistungen bzw. errechneten Punktzahl zu einem entsprechend früheren Zeitpunkt zugelassen worden wären.
In den sog. Mangelfächern, die im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden, können bis zu einem Drittel der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze vorab an Bewerberinnen und Bewerber mit diesem Mangelfach vergeben werden.
Zusätzlich werden bis zu 10% der Ausbildungsplätze unter Berücksichtigung der mit einer Ablehnung verbundenen außergewöhnlichen Härte vergeben. Dies ist insbesondere der Fall bei Bewerberinnen und Bewerbern, die zum Kreis der schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des SGB IX gehören, die mindestens ein minderjähriges Kind allein erziehen oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes pflegen.
Ein entsprechender Antrag mit Begründung ist der Onlinebewerbung beizufügen. Zum Bewerbungsschluss müssen alle Unterlagen vollständig eingegangen sein, ein Nachreichen ist nicht möglich.
Schließlich werden all diejenigen Bewerber/innen berücksichtigt, die keine besonderen Merkmale aufweisen.
Sobald über Ihre Zulassung zum Vorbereitungsdienst entschieden worden ist, werden Sie per Email darüber informiert. Dies kann aufgrund der Mangelfachsituation auch schon unmittelbar nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist geschehen.
Ausbildungsplätze, die durch Rücktritt, Nichtannahme, nicht fristgerecht eingegangene Annahmeerklärung oder durch Nichterklärung innerhalb der Erklärungsfrist frei werden, werden unverzüglich an die jeweils rangnächsten Bewerberinnen und Bewerber im Nachrückverfahren vergeben. Das Nachrückverfahren kann sich grundsätzlich auf die Zeit bis zum Ende des eigentlichen Einstellungsmonats erstrecken. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, Ihre Erreichbarkeit sicherzustellen oder ggf. durch Erteilung einer schriftlichen Vertretungsvollmacht eine Person Ihres Vertrauens zu ermächtigen, für Sie eine Erklärung innerhalb der von hier gesetzten Frist für Sie abgeben zu dürfen. Sorgen Sie bitte auch dafür, dass uns jederzeit Ihre jeweils aktuellen Kontaktdaten(Rufnummer, Email-Adresse und Anschrift) vorliegen, da wir Sie ggf. auch kurzfristig versuchen werden zu kontaktieren.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im Zulassungsverfahren für den angestrebten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst zum Zuge kommen, erhalten nach dem Zulassungs- und Nachrückverfahren eine schriftliche Absage. Die Bewerberinnen und Bewerber können sich zum nächsten Einstellungstermin wiederbewerben. Für jede erfolglose, fristgerechte Bewerbung mit einer Absage durch die Behörde wird sich Ihr Punktwert erhöhen (15 Punkte pro erfolgloser Bewerbung). Die angesammelten Punkte für die Wartezeiten verfallen jedoch, wenn ein angebotener Platz nicht angenommen wird, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
Es wird um Beachtung gebeten, dass im Fall einer fehlenden Rückmeldung oder bei Nichtannahme des Ausbildungsplatzes die Bewerbungsunterlagen nach Ablauf von 4 Wochen nach dem entsprechenden Ereignis aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden.
Sobald über eine Zulassung entschieden worden ist und Sie den Platz auch angenommen haben, erhält das Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen(LI) Kenntnis darüber und stößt automatisch den Prozess der Schulzuteilung an. Sollte es von Seiten einer Schule eine Abforderung Ihrer Person geben, wird das LI diese wohlwollend prüfen. Es kann jedoch keine Garantie gegeben werden, dass die Abforderung in jedem Fall auch umgesetzt werden kann.
Anforderungen durch das Masernschutzgesetz:
Seit dem 2. März 2020 müssen alle neuen Beschäftigten, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren worden sind und an Schulen tätig werden wollen, einen gültigen Impfschutz gegen Masern (zwei Impfungen) vorweisen. Alternativ kann auch ein ärztliches Zeugnis, dass eine Immunität oder eine gesundheitliche Kontraindikation bescheinigt, vorgelegt werden. Ohne einen entsprechenden Nachweis kann das Beschäftigungsverhältnis nicht aufgenommen werden
Ihre Bewerbungsdaten werden im automatisierten Bewerbungsverfahren verarbeitet. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zur Unterstützung der Personalauswahl und der Arbeiten im Zusammenhang mit einer eventuellen späteren Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Gemäß § 28 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes werden dabei nur Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens erforderlich sind; eine Übermittlung findet nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfange statt. Sie werden über ihre gespeicherten Bewerbungsdaten nach Aufnahme in das Verfahren und nach jeder Änderung oder Ergänzung der Daten unmittelbar und schriftlich von uns informiert.
Sofern Sie nicht vorher die Löschung Ihrer Daten beantragen, z. B. in Verbindung mit einer Rücknahme Ihrer Bewerbung, werden Ihre Bewerbungsdaten im Falle der Nichtzulassung spätestens nach Ablauf einer Bearbeitungsfrist von max. acht Wochen und einer Aufbewahrungsfrist von einem Jahr nach dem angestrebten Einstellungstermin automatisch gelöscht. Falls Sie sich damit im Onlinebewerbungsverfahren nicht ausdrücklich bereit erklärt haben, werden Ihre Daten unmittelbar nach Ablauf des angestrebten Einstellungstermins gelöscht.