Wichtig:
Sie sind als Beamtin/Beamter auf Widerruf ab dem Tag des Dienstbeginns selbst für Ihre Krankenversicherung verantwortlich und müssen sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern!
Wenn Sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder sich für eine private Krankenvollversicherung (100%) entscheiden, haben Sie Anspruch auf die Pauschale Beihilfe. Hierfür müssen Sie jedoch einen gesonderten Antrag bei Ihrer Personalsachbearbeitung stellen.
Eine Zahlung der Pauschalen Beihilfe ist nach Einstellung frühestens ab dem Monat möglich, in dem uns der vollständig ausgefüllte und im Original unterschriebene Antrag vorliegt. Der Antrag muss zwingend per Post versandt werden.
Den Beitragsbescheid Ihrer Krankenkasse können Sie, sofern Ihnen dieser noch nicht vorliegt, nach Erhalt per E-Mail nachreichen.
Eine rückwirkende Gewährung der Pauschalen Beihilfe ist nicht möglich!
Die Pauschale Beihilfe
- dient der Beteiligung an den Kosten einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung (100%),
- wird grundsätzlich in Höhe der Hälfte der Versicherungsbeiträge gewährt, die Beschäftigte für sich und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen leisten müssen und
- wird monatlich zusammen mit den Bezügen gezahlt.
- Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung werden bei der Pauschalen Beihilfe nicht berücksichtigt.
Die Entscheidung für die Pauschale ist freiwillig und unwiderruflich und gilt für die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes. Wird die Pauschale gewährt, haben Sie daneben keinen Anspruch auf individuelle Beihilfe für Ihre eigenen Aufwendungen oder die Aufwendungen Ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Sollten Sie sich nach dem erfolgreichen Bestehen des Vorbereitungsdienstes auf eine unbefristete Lehrerstelle bewerben und als Beamter/Beamtin eingestellt werden, können Sie erneut zwischen der Pauschalen Beihilfe und der individuellen Beihilfe wählen.
Weitere Informationen, FAQ´s und Antragsunterlagen finden Sie unter dem folgenden Link: