Allgemeine Hinweise
Diese Ausschreibungen von Beförderungsmöglichkeiten wenden sich vorrangig an Bewerberinnen und Bewerber, die schon im hamburgischen Schuldienst beschäftigt sind, es sei denn, dass eine freie Stelle zur Verfügung steht.
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung legt Wert auf Gendergerechtigkeit in den Schulen. Sie begrüßt es, wenn sich der Anteil vom unterrepräsentierten Geschlecht erhöht. In der Regel bezieht sich das unterrepräsentierte Geschlecht in den Grundschulen auf männliche Beschäftigte und in den Stadtteilschulen sowie den Gymnasien auf weibliche Beschäftigte, jeweils abhängig von der Geschlechterverteilung in der ausschreibenden Schule. Weitere Hinweise finden Sie in der Stellenausschreibung.
Bewerberinnen und Bewerber sollen über die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Wahrnehmung der für die jeweils zu besetzenden Stellen beschriebenen Aufgaben verfügen. Inhalt und Schwerpunkt der zusätzlichen Aufgaben können sich in Abhängigkeit von der Schulsituation und der Schulentwicklung verändern.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über umfassende Erfahrungen bei der Wahrnehmung schulischer Aufgaben innerhalb und außerhalb des Unterrichts und gründliche Fachkenntnisse verfügen. Bei der Bewertung der Eignung hat die bereits an anderen Schulen, Dienststellen oder in anderen Einsatzbereichen bewiesene Befähigung und die durch Mobilität bewiesene Bereitschaft, sich wechselnden Anforderungen und Arbeitssituationen zu stellen und sie aktiv zu gestalten, ein großes Gewicht. Deshalb kommen für die Vergabe der ausgeschriebenen Stellen regelhaft sogenannte Außenbewerberinnen und Außenbewerber oder solche Lehrkräfte in Betracht, die ihre Mobilität bereits früher unter Beweis gestellt haben.
Erwartet werden vor allem
- Überdurchschnittliches Leistungsvermögen
- Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit
- Planungs- und Handlungskompetenz
- Überzeugungs- und Entscheidungsfähigkeit
- Kreativität, Innovationsbereitschaft
- Organisationsgeschick
- Bereitschaft zur Weiterbildung
Bewerberinnen und Bewerber, die solche Kompetenzen durch Fortbildung und/oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – ggf. auch außerschulisch – erworben haben, werden gebeten, dies in ihrer Bewerbung durch Hochladen der entsprechenden Dokumente zu dokumentieren.
- Die Bewerbung soll aussagefähige Unterlagen über den persönlichen und beruflichen Werdegang, konzeptionelle Vorstellungen zur ausgeschriebenen Funktion sowie eine Erklärung über das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte enthalten.
- Die ausgeschriebenen Funktionen können jeweils auch von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften wahrgenommen werden.
- Bei den ausgeschriebenen Funktionen handelt es sich nicht um Funktionsstellen im Sinne von § 96 des Hamburgischen Schulgesetzes.
Stellenausschreibungen zur Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben mit der Möglichkeit zur Beförderung in Ämter der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für sonstigen Fachunterricht (A 11/A12) an Beruflichen Schulen
Auf die ausgeschriebenen Stellen können sich Fachlehrerinnen und Fachlehrer an beruflichen Schulen - als Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis – gemäß § 4 Abs. 4 der Hamburgischen Laufbahnverordnung Bildung (HmbLVO-Bildung) bewerben, wenn ein für diese Verwendung geeignetes und mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss nachgewiesen werden kann (§ 3 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 HmbLVO-Bildung).
Neben den in den allgemeinen Hinweisen genannten Anforderungen wird erwartet:
- Beratung der Schulleitung in Fragen von fachpraxisorientiertem Unterricht
- Unterstützung der Schulleitung bei der Leitung der Werkstatt- bzw. Fachraumverwaltung
- Beratung der Schulleitung bei einer innovativen Weiterentwicklung von Werkstätten oder Fachräumen
- Leitung von Fachkonferenzen für die Lehrkräfte für Fachpraxis
- Koordination der Erarbeitung einzelner fachpraxisorientierter Lernsituationen
Stellenausschreibungen zur Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben mit der Möglichkeit zur Beförderung zur Studienrätin/ zum Studienrat der Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage
Für die Beförderung von Lehrkräften der Besoldungsgruppe A 13 nach A 13 mit Amtszulage kommen Lehrkräfte in Betracht, die die Befähigung für die Laufbahn Bildung gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 8, 8a oder 8b der Hamburgischen Laufbahnverordnung Bildung und durch Ableistung des entsprechenden Vorbereitungsdienstes (§ 6 Abs. 2 oder 3 HmbLVO-Bildung) und die Zweite Staatsprüfung für dieses Lehramt erworben haben.
Stellenausschreibungen zur Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben mit der Möglichkeit zur Beförderung zur Oberstudienrätin/ zum Oberstudienrat der Besoldungsgruppe A 14
Auf die ausgeschriebenen Stellen können sich Lehrkräfte bewerben, wenn sie das in der Ausschreibung geforderte Lehramt innehaben. Nur wenn im Ausschreibungstext das geforderte Lehramt als „beliebig“ ausgewiesen wird, können sich auch Lehrkräfte mit dem Lehramt Grundschule bzw. Primarstufe und Sekundarstufe 1 bewerben.