Hamburg modernisiert zum Schuljahr 2025/26 die Abschlussprüfungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und den mittleren Schulabschluss (MSA). Mit der Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung richtet sich die Stadt noch stärker an den Kompetenzen, Interessen und Anschlusswegen der Schülerinnen und Schüler aus. Ziel ist es, Prüfungen gerechter, praxisnäher und zukunftsfester zu gestalten – ohne auf Verbindlichkeit und Standards zu verzichten. Die geplanten Änderungen wurden jetzt den Hamburger SchülerInnen-, Eltern-, und Lehrerkammern zur Stellungnahme vorgelegt.
Mit der geplanten Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sollen die Abschlussprüfungen zum ESA und MSA stärker auf grundlegende Kompetenzen fokussieren und zugleich mehr individuelle Schwerpunkte ermöglichen. Vorgesehen ist, dass die zentralen schriftlichen Prüfungen künftig auf die Fächer Deutsch und Mathematik konzentriert werden – zwei Bereiche, die für schulische und berufliche Anschlüsse eine besondere Bedeutung haben. Ergänzt werden soll dies durch eine mündliche Prüfung beim ESA, bei der die Schülerinnen und Schüler aus einem vorgegebenen schulischen Angebot ein Fach wählen können. Das gleiche gilt für den MSA. Hier wird es zudem eine zweite verpflichtende mündliche Prüfung im Fach Englisch geben.
Im Zuge der geplanten Änderungen soll die bisher verpflichtende praxisorientierte Prüfung im ESA entfallen und durch ein flexibleres Prüfungsformat ersetzt werden: Statt einer festen Vorgabe erhalten die Schülerinnen und Schüler künftig die Möglichkeit, ein Prüfungsfach aus einem schulischen Wahlangebot auszuwählen – etwa aus den Bereichen Gesellschaft, Naturwissenschaft, oder Berufliche Orientierung. Dabei können praxisnahe Inhalte, wie Erfahrungen aus dem Betriebspraktikum oder fachpraktische Leistungen in die Prüfung einbezogen werden. So wird einerseits mehr Raum für individuelle Stärken geschaffen, andererseits bleibt die Anschlussfähigkeit an Ausbildung und Beruf klar im Blick.
Beim erweiterten ESA (eESA) soll zudem eine sogenannte besondere betriebliche Lernaufgabe verankert werden, die betriebliche Erfahrungen aus dem Praktikum mit schulischer Reflexion verbindet. Damit wird praxisorientiertes Lernen nicht nur sichtbar gemacht, sondern auch als prüfungsrelevant anerkannt. Zudem ist vorgesehen, beim eESA die gleichen Regeln zum Notenausgleich gelten zu lassen wie beim mittleren Schulabschluss. Das bedeutet: Wenn in einem Fach keine ausreichende Leistung erbracht wird, könnten besonders gute Leistungen in anderen Fächern diesen Ausgleich ermöglichen.
Analog zu den Gymnasien soll der MSA an den Stadtteilschulen künftig auch vergeben werden, wenn Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfolgreich in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe versetzt werden. Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschulen mit einer Prognose für die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe können auf eine Teilnahme an den MSA-Prüfungen verzichten. Sollte entgegen dieser Prognose eine Versetzung nicht erfolgreich sein, kann der Abschluss auch über eine Nachprüfung erreicht werden.