Anlässlich der vielfältigen öffentlichen Äußerungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung bezog Bildungssenatorin Ksenija Bekeris in der Bürgerschaftssitzung am Mittwoch Stellung. „Inklusion an Hamburgs Schulen steht nicht zur Debatte“, betonte sie. Diese werde jeden Tag von Lehrkräften und multiprofessionellen Teams gestaltet, deren Aufgabe es sei, einen inklusiven und individualisierten Unterricht anzubieten. Die Anspruchsvoraussetzungen und Bewilligungskriterien blieben dabei unverändert. Bekeris: „Maßgeblich bleibt weiterhin der individuelle Unterstützungsbedarf jedes einzelnen Kindes, wir entwickeln lediglich das Bewilligungsverfahren weiter, damit Entscheidungen transparent und am individuellen Unterstützungsbedarf orientiert getroffen werden.“
Bekeris weiter: „Ich weiß, dass viele Familien die aktuelle Debatte stark verunsichert. Der unverantwortliche Alarmismus und die Panikmache, wie wir sie aktuell leider auch in den sozialen Medien sehen, helfen allerdings den Betroffenen nicht weiter. Deshalb stelle ich klar: Entgegen manchen Behauptungen wird die Schulbegleitung in Hamburg weder abgewickelt noch pauschal gekürzt. Im Gegenteil: Auch im kommenden Haushalt sind steigende Mittel für die Schulbegleitung vorgesehen, allein für 2027 rund 44 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 wurden 6,75 Millionen Euro und im Jahr 2024 rund 32,6 Millionen Euro für Schulbegleitung ausgegeben.“
Im Schuljahr 2014/2015 wurden 1.574 Schulbegleitungen bewilligt, im aktuellen Schuljahr 2025/2026 sind es 4.011. Dieser Aufwuchs lässt sich fachlich nicht vollständig erklären. Die Schülerzahl ist zwar gestiegen und auch die Zahl der festgestellten Behinderungen hat zugenommen. Aber bei genauerer Betrachtung wurde deutlich: Die Spielräume bei der Bewilligung wurden teilweise sehr weit gefasst. Schulbegleitung wurde auch bewilligt, wenn keine drohende oder bestehende Behinderung vorlag.
Für die einzelne Schule sei der Wunsch nach Unterstützung nachvollziehbar, so Bekeris. „Aber Schulbegleitung ist keine allgemeine Zusatzressource, sondern eine Teilhabeleistung. Sie soll sicherstellen, dass ein Kind mit Behinderung oder drohender Behinderung am Unterricht teilnehmen kann. Die pädagogische Verantwortung bleibt bei den Lehrkräften und beim pädagogischen Personal der Schule. Diese Aufgaben dürfen nicht vermischt werden. Die Mittel müssen zielgenau dort eingesetzt werden, wo sie für Teilhabe gebraucht werden. Genau das wollen wir jetzt genau in den Blick nehmen.“
Fakt ist: Auch künftig bleibt jede Entscheidung über Schulbegleitung eine Einzelfallentscheidung. Die Schulen beschreiben den Unterstützungsbedarf, die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren prüfen diesen gemeinsam mit der Behörde anhand der auch weiterhin geltenden Kriterien. Bekeris: „Diese Kriterien ändern wir nicht. Gleichzeitig tragen wir Verantwortung für die zur Verfügung stehenden öffentlichen Haushaltsmittel. Diese müssen in jedem Einzelfall gut begründet und zielgenau bewilligt werden.“
Hintergrund: Hamburg entwickelt die Schulbegleitung zum Schuljahr 2026/27 weiter. Ziel ist es, Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf noch besser auf ihre individuellen Bedürfnisse abzustimmen und gleichzeitig die vorhandenen Ressourcen wirksamer einzusetzen. Für Schülerinnen und Schüler mit speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfen bleiben die bisherigen Kriterien unverändert bestehen. Auch künftig richtet sich jede Entscheidung nach dem individuellen Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler.