Es ist keineswegs so, dass Eltern ihre Kinder an der Schulpforte abgeben und dann keinerlei Einfluss darauf haben, was in der Schule passiert. Das Hamburger Schulsystem bietet zahlreiche Möglichkeiten, um sich an der Schule zu beteiligen. Das Hamburgische Schulgesetz widmet der Mitwirkung von Eltern und Erziehungsberechtigten sogar einen eigenen Abschnitt – Mitwirkung von Eltern (Paragrafen 68 bis 75). Dabei geht es nicht nur um Elternabende, sondern insbesondere um das aktive Mitwirken in Schulgremien wie der Klassenelternvertretung oder im Elternrat der Schule. Damit haben Eltern weitreichende Mitbestimmungsrechte. Der Einfluss kann von der Schule des Kindes bis hin zur Bildungspolitik des Landes (beispielsweise im Kreiselternrat) reichen. Der Bundeselternrat schließlich ist in der Bundesbildungspolitik aktiv.
Den meisten Kontakt haben Eltern mit ihren Klassenelternvertretungen. Diese werden jeweils zum Anfang eines Schuljahres gewählt. Wählbar sind prinzipiell alle Erziehungsberechtigten der Klasse, also auch Sie. Die Aufgaben sind zwar verantwortungsvoll, aber überschaubar. Im Wesentlichen halten Klassenelternvertretungen den Kontakt zu den Lehrkräften. Als Erste werden sie über aktuelle Ereignisse und zu klärende Fragen oder Sachverhalte informiert und beziehen die anderen Eltern mit ein. Außerdem vermitteln Klassenelternvertretungen bei Konflikten zwischen Eltern und Lehrkräften. Bei wichtigen Entscheidungen, die die Klasse betreffen, haben sie ein Mitbestimmungsrecht und damit großen Einfluss.
Die Klassenelternvertretungen wählen außerdem das nächsthöhere Gremium – den Elternrat der Schule. Auch für diesen können sich Eltern aufstellen und wählen lassen. Hier sind die Einflussmöglichkeiten noch größer. Mitglieder des Elternrats sind Teil der Schulkonferenz und bestimmen bei wichtigen Fragen, die die Schule betreffen, mit. Mitglieder des Elternrats können also entscheidend am sogenannten Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule mitwirken. Außerdem haben sie die Möglichkeit, sich offiziell für die Belange der Schule zu äußern, etwa in der regionalen Öffentlichkeit. Nicht zuletzt können sie sich auch in nächsthöhere Gremien wie den Kreiselternrat oder die Elternkammer wählen lassen Elternkammer Hamburg: Elternmitwirkung | Elternkammer Hamburg (elternkammer-hamburg.de)