Die Schulabschlüsse

Erster Allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) und erweiterter ESA (eESA)

  • Schule, Familie und Berufsbildung

Den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) können die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 9 erreichen, den erweiterten ersten allgemeinen Schulabschluss (eESA) am Ende der Jahrgangsstufe 10. Der ESA setzt in der Regel voraus, dass die Schülerinnen und Schüler an der entsprechenden Abschlussprüfung teilgenommen haben. Diese besteht aus je einer schriftlichen und mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie einem praxisorientierten Teil, in dem sich die Schülerinnen und Schüler mit außerschulischen Praxis- und Projekterfahrungen auseinandersetzen.

Der ESA ist erreicht, wenn die Schülerinnen und Schüler im Zeugnis in allen Fächern und Lernbereichen die Note ausreichend (4) erreicht haben oder schlechtere Noten ausgleichen können. Die in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreichten Prüfungsnoten gehen mit 60 vom Hundert in die Zeugnisnoten ein, die in der Praxisorientierten Prüfung erzielte Note wird wie eine Fachnote im Zeugnis ausgewiesen und kann auch zum Ausgleich herangezogen werden. Der eESA setzt in der Regel voraus, dass die Schülerinnen und Schüler entweder in der Jahrgangsstufe 9 oder in der Jahrgangsstufe 10 an der Abschlussprüfung teilgenommen haben und dass die Noten im Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 dem oben beschriebenen Bild entsprechen. Schülerinnen und Schüler, die in der Jahrgangsstufe 9 an der Abschlussprüfung teilgenommen, den ESA aber nicht erreicht haben, müssen in der Jahrgangsstufe 10 in der Regel erneut an der Abschlussprüfung teilnehmen. Wie das funktioniert, kann man in der Allgemeinen Prüfungsordnung nachlesen (→Allgemeinen Prüfungsordnung)

In Hamburg gibt es neben dem ESA auch einen erweiterten Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss, kurz: eESA. Anders als beim normalen ESA muss man hier neben den bestandenen Prüfungen und dem entsprechenden Notendurchschnitt nach Klasse 9 zusätzlich auch die 10. Klasse erfolgreich abgeschlossen haben – also auch mit dem Zeugnis der 10. Klasse mindestens ein „ausreichend“ auf grundlegendem Niveau erreicht haben. Eine weitere Prüfung ist dafür nicht notwendig. Mit einem eESA kann man in Hamburg zum Beispiel eine Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz (SPA) anstreben.

 

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