
Die Schulabschlüsse
Allgemeines
Nach 9 bis 13 Schuljahren bekommt jede Schülerin und jeder Schüler einen echten Vorgeschmack auf den „Ernst des Lebens“: Der Schulabschluss steht an. In Hamburg kann man auf vielen Wegen zu den einzelnen Abschlüssen gelangen. Im Schulsystem der Hansestadt gibt es drei wesentliche Abschlüsse: den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA, früher: Hauptschulabschluss), den Mittleren Schulabschluss (MSA, früher: Realschulabschluss) und das Abitur (es hieß schon immer so). Es gibt noch weitere Abschlüsse, die meisten – etwa das Fachabitur oder der erweiterte ESA (eESA) – sind aber eine Variante der oben genannten drei Abschlüsse.
Alle Abschlüsse können an den weiterführenden Schulen – an Stadtteilschulen und Gymnasien sowie berufsbildenden Schulen – der Stadt erlangt werden. Zu allen Abschlüssen gehören Prüfungen. Sie bestehen in der Regel aus schriftlichen und mündlichen Teilen. Während die mündlichen Prüfungsaufgaben von der Schule entworfen werden, werden die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen in den meisten Fächern zentral von der Schulbehörde gestellt. Die zentralen Prüfungen werden an allen Schulen am selben Tag und zur selben Zeit durchgeführt – dadurch sind sie verbindlich und alle Leistungen vergleichbar.
Erster Allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) und erweiterter ESA (eESA)
Den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) können die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 9 erreichen, den erweiterten ersten allgemeinen Schulabschluss (eESA) am Ende der Jahrgangsstufe 10. Der ESA setzt in der Regel voraus, dass die Schülerinnen und Schüler an der entsprechenden Abschlussprüfung teilgenommen haben. Diese besteht aus je einer schriftlichen und mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie einem praxisorientierten Teil, in dem sich die Schülerinnen und Schüler mit außerschulischen Praxis- und Projekterfahrungen auseinandersetzen.
Der ESA ist erreicht, wenn die Schülerinnen und Schüler im Zeugnis in allen Fächern und Lernbereichen die Note ausreichend (4) erreicht haben oder schlechtere Noten ausgleichen können. Die in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreichten Prüfungsnoten gehen mit 60 vom Hundert in die Zeugnisnoten ein, die in der Praxisorientierten Prüfung erzielte Note wird wie eine Fachnote im Zeugnis ausgewiesen und kann auch zum Ausgleich herangezogen werden. Der eESA setzt in der Regel voraus, dass die Schülerinnen und Schüler entweder in der Jahrgangsstufe 9 oder in der Jahrgangsstufe 10 an der Abschlussprüfung teilgenommen haben und dass die Noten im Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 dem oben beschriebenen Bild entsprechen. Schülerinnen und Schüler, die in der Jahrgangsstufe 9 an der Abschlussprüfung teilgenommen, den ESA aber nicht erreicht haben, müssen in der Jahrgangsstufe 10 in der Regel erneut an der Abschlussprüfung teilnehmen. Wie das funktioniert, kann man in der Allgemeinen Prüfungsordnung nachlesen (→Allgemeinen Prüfungsordnung)
In Hamburg gibt es neben dem ESA auch einen erweiterten Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss, kurz: eESA. Anders als beim normalen ESA muss man hier neben den bestandenen Prüfungen und dem entsprechenden Notendurchschnitt nach Klasse 9 zusätzlich auch die 10. Klasse erfolgreich abgeschlossen haben – also auch mit dem Zeugnis der 10. Klasse mindestens ein „ausreichend“ aufgrundlegendem Niveau erreicht haben. Eine weitere Prüfung ist dafür nicht notwendig. Mit einem eESA kann man in Hamburg zum Beispiel eine Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz (SPA) anstreben.
Mittlerer Allgemeinbildender Schulabschluss (MSA)
Für den Mittleren Schulabschluss gilt in Hamburg im Wesentlichen das, was auch für den ESA gilt, nur, dass die Prüfungsaufgaben etwas anspruchsvoller sind. Der MSA kann frühestens nach der 10. Klasse erreicht werden. Er kann an allen weiterführenden Schulen sowie an den berufsbildenden Schulen erworben werden. Unter Umständen wird der MSA auch automatisch, also ohne Prüfung, vergeben, etwa wenn Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Voraussetzungen für die Versetzung in die Studienstufe der gymnasialen Oberstufe erreicht haben und ihre Noten entsprechend ausfallen.
Das Abitur
Das Abitur oder die allgemeine Hochschulreife gibt es in Hamburg an den Gymnasien nach der 12. und an den Stadtteilschulen nach der 13. Klasse. In jedem Fall muss man dafür die zweijährige Studienstufe der Oberstufe (vier Semester oder Halbjahre) erfolgreich abgeschlossen haben.
Für das Abitur müssen alle Schülerinnen und Schüler in der Studienstufe die Kernfächer Deutsch und Mathematik, eine durchgängig gelernte Fremdsprache sowie ein künstlerisches Fach (Kunst, Musik oder Theater), ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (Geografie, Geschichte oder Politik/Gesellschaft/Wirtschaft – PGW), ein naturwissenschaftliches Fach (Chemie, Biologie oder Physik) und Sport verpflichtend belegen. Die Kernfächer und die weiteren Fächer können grundsätzlich auf zwei Niveaustufen belegt werden: auf grundlegendem Niveau (Grundlagen) oder erhöhtem Niveau (vertieftes wissenschaftliches Arbeiten). In der Regel werden zwei Kernfächer auf erhöhtem Niveau belegt.
Die Profile können mit sprachlichen, naturwissenschaftlich-technischen, gesellschaftswissenschaftlichen, künstlerischen oder sportlichen Schwerpunkten gewählt werden. Die Abiturprüfungen sind ähnlich wie die zuvor beschriebenen Abschlussprüfungen organisiert. Es gibt auch hier zwei Teile: den schriftlichen Teil sowie die mündliche Prüfung. Für den schriftlichen Teil wird in drei Fächern jeweils eine Klausur geschrieben. Die Länge der Klausur hängt vom jeweiligen Anforderungsniveau des Prüfungsfaches ab. Prüfungsklausuren auf erhöhtem Niveau dauern jeweils fünf Stunden (300 Minuten), während man für Prüfungen auf grundlegendem Niveau vier Stunden (240 Minuten) Zeit hat. Mindestens eines der Kernfächer auf erhöhtem Niveau sowie ein profilgebendes Fach müssen schriftlich geprüft werden. Neben den drei schriftlichen Prüfungen gibt es eine mündliche Prüfung. Diese kann auch in Form einer Präsentation stattfinden.
Zur Verbesserung der Abiturnote kann man freiwillig und zusätzlich eine fünfte Prüfung absolvieren. Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen werden zusammen mit den Leistungen aus den einzelnen Semestern im Verhältnis ein Drittel (Prüfungsleistungen) zu zwei Dritteln (Semesterleistungen) zur eigentlichen Abiturnote zusammengerechnet.
In der Studienstufe gibt es keine Zensuren von 1 bis 6, sondern Punkte von 0 bis 15, wobei 13 bis 15 Punkte einer 1 entsprechen und 0 Punkte eine 6 bedeuten (vgl. S. 29). Für die Abiturnote werden einfach alle Ergebnisse zusammengezählt. Das bedeutet: Je höher die Zahl, desto besser ist das Abitur. Um zu bestehen, braucht man mindestens 300 Punkte – das wäre dann eine 4,0 oder „ausreichend“. Die Traumnote 1,0 („sehr gut“) ist mit 823 bis 900 Punkten erreicht.
Variante: das Fachabitur
Eine Variante des Abiturs ist das Fachabitur. Der Abschluss ermöglicht es, an einer Fachhochschule zu studieren. Deswegen heißt dieser Abschluss auch oft Fachhochschulreife. Auch einige Studiengänge an den Universitäten können mit Fachhochschulreife studiert werden. Wie der Name sagt, spezialisieren sich die Schülerinnen und Schüler mit diesem Abschluss auf ein bestimmtes Fach. Es werden sechs Fachrichtungen angeboten: Agrarwirtschaft / Bio- und Umwelttechnologie, Ernährung und Hauswirtschaft, Gesundheit und Soziales, Gestaltung, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung. Die Fachhochschulreife setzt sich aus einem schulischen und aus einem fachpraktischen Teil zusammen. Sie wird regulär durch den erfolgreichen Besuch der Fachoberschule (FOS) erworben, die in Hamburg an beruflichen Schulen angeboten wird.
Für das Fachabitur müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss man bereits den Mittleren Schulabschluss erworben haben und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem für die gewählte Fachrichtung und den gewählten Schwerpunkt geeigneten Ausbildungsberuf oder eine Ausbildung im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule abgeschlossen haben oder bereits drei Jahre in einem Beruf der Fachrichtung gearbeitet haben.