Natürlich wollen Eltern wissen, wie ihr Kind sich in der Schule entwickelt. Auch wenn sie womöglich viel durch Gespräche mit ihrem Kind erfahren und deswegen einen Einblick haben, kann es hilfreich sein, auch mal eine Einschätzung der Lehrkräfte zu hören. Die Schulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Eltern und ihren Kindern regelmäßig Auskunft über die individuellen Lernfortschritte und die erreichten Lernstände zu geben (Paragraf 44, Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz). Dies kann unter anderem während der Lernentwicklungsgespräche geschehen.
Lernentwicklungsgespräche müssen mindestens einmal im Jahr stattfinden. Viele Schulen bieten sie sogar in jedem Schulhalbjahr an. Ziel ist es, den Kontakt zwischen Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie den Klassenlehrkräften zu halten. Es geht darum, einen Leistungszwischenstand abzugeben und einzuschätzen, wo ein Kind in der Lernentwicklung steht, welche Themen es gerade gibt und wie es in der Schule läuft. Die Lehrkräfte können so auch frühzeitig auf beginnende Lernschwierigkeiten hinweisen. Im Gespräch werden außerdem gemeinsam Verabredungen für die nächsten Lern- und Entwicklungsziele getroffen und eventuell Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen beschlossen. Selbstverständlich stehen Eltern und Lehrkräfte auch zwischen den Lernentwicklungsgesprächen ständig im Austausch.