In Deutschland haben Kinder ab dem 6. Lebensjahr nicht nur das Recht, sondern gleichzeitig auch die Pflicht, zur Schule zu gehen. Diese Schulpflicht dauert elf Schulbesuchsjahre, längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Jedes Kind muss in dieser Zeit bis zum Ende des 18. Lebensjahres auf eine staatliche, eine staatlich anerkannte Schule oder eine staatlich genehmigte Ersatzschule gehen. Zur Schulpflicht gehören mindestens vier Jahre Grundschule. Verantwortlich für die Einhaltung der Schulpflicht sind in erster Linie die Eltern. Sie müssen dafür sorgen, dass ihr Kind rechtzeitig zu Beginn der Schulpflicht an einer Schule angemeldet wird. Zudem müssen sie sicherstellen, dass es regelmäßig zur Schule geht und ordnungsgemäß abgemeldet wird, wenn es einmal krank ist.
Diese Pflicht sollten Eltern ernst nehmen, denn eine Missachtung kann für sie Folgen haben. Im Zweifelsfall kann der wiederholte Verstoß gegen die Schulpflicht eine Geldbuße und sogar eine Inhaftierung nach sich ziehen. Letztere ist allerdings äußerst selten und wird von der Schulbehörde und den Gerichten nur als allerletztes Mittel eingesetzt. Dennoch sind Schulpflichtverletzungen kein Kavaliersdelikt, besonders wenn diese wiederholt und wissentlich begangen werden. So ist die Entscheidung mancher Eltern, die Kinder für einen preiswerteren Flug in den Urlaub bereits ein paar Tage vor Ferienbeginn aus der Schule zu nehmen, ein Verstoß gegen Paragraf 41 des Hamburgischen Schulgesetzes.
Natürlich ist nicht jedes „Schwänzen“ gleich ein Kapitalverbrechen. Es kann viele verständliche Gründe dafür geben, warum eine Schülerin oder ein Schüler der Schule fernbleibt. Letztendlich sind die elf Jahre Schulleben ein Reifeprozess, bei dem Kinder und Jugendliche auch lernen müssen, mit Konflikten und Problemen umzugehen. Nicht selten wird dies mit Schulschwänzen kompensiert. Es ist in erster Linie Aufgabe der Schule und der Erziehungsberechtigten, gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern eine Lösung für diese Probleme zu finden. In den allermeisten Fällen werden die zugrundeliegenden Konflikte bereits auf Schulebene gütlich gelöst.