Senat reformiert Kita-Gutscheinsystem

Elternbeiträge werden sozial ausgewogen weiterentwickelt

  • Schule, Familie und Berufsbildung
Senat reformiert Kita-Gutscheinsystem
Senat reformiert erstmals das Kita-Gutscheinsystem Colourbox.de

Das Hamburger Kita-Gutscheinsystem ist das Herzstück der Hamburger Familienpolitik und Ausdruck eines gesellschaftlichen Versprechens: Jedes Kind soll von Anfang an gute Bildungs- und Entwicklungschancen erhalten und Familien sollen sich darauf verlassen können, dass frühe Bildung verlässlich unterstützt wird. Um dieses bewährte System auch künftig leistungsfähig und verlässlich zu gestalten, will der Senat die Beitragssystematik für Betreuungszeiten, die über die fünfstündige beitragsfreie Grundbetreuung hinausgehen, reformieren. Familien mit geringem Einkommen sollen entlastet werden, Familien mit höheren Einkommen künftig einen größeren Beitrag leisten. Es ist die erste große Reform des Kita-Gutscheinsystems seit Einführung vor fast einem Vierteljahrhundert.  

Die Grundprinzipien des Hamburger Kita-Gutscheinsystems bleiben dabei unverändert: Jedes Kind hat weiterhin ab dem ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen garantierten Anspruch auf fünf Stunden beitragsfreie Betreuung pro Tag einschließlich Mittagessen - unabhängig von der Lebenssituation der Eltern. Für darüberhinausgehende Betreuungszeiten werden Elternbeiträge weiterhin gestaffelt nach zeitlichem Betreuungsbedarf, Familiengröße und Familieneinkommen erhoben. „Familien brauchen Verlässlichkeit. Deshalb halten wir an den Grundprinzipien unseres Hamburger Kita-Gutscheinsystems fest. Gleichzeitig ist es unsere Verantwortung, bewährte Strukturen an veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen“, so Familiensenatorin Ksenija Bekeris. Die geplante Reform verbinde beides - sie erhalte die Stärken des Kita-Gutscheinsystems und schaffe zugleich transparente und solidarische Beitragsstrukturen. 

Ziel der Reform ist ein sozial ausgewogenes und transparentes Beitragssystem, das die Bedürfnisse der Familien berücksichtigt und die finanzielle Stabilität der Kindertagesbetreuung sichert. Die Elternbeiträge sollen an die veränderten Einkommens- und Preisverhältnisse der vergangenen 25 Jahre angepasst und sozialverträglich angehoben werden. Zugleich soll das Beitragssystem gerechter und übersichtlicher ausgestaltet werden. Während die Elternbeiträge im Kita-Gutscheinsystem im gleichen Zeitraum völlig unverändert blieben, ist der Verbraucherpreisindex laut Statistischem Bundesamt allein zwischen 2002 und 2025 um 55 Prozent angestiegen.

Kern der jetzigen Reform ist, dass Familien mit geringem Einkommen entlastet werden oder künftig keinen Elternbeitrag mehr zahlen. Hierfür soll die Einkommenshöhe, ab der ein Elternbeitrag erhoben wird, von derzeit 1.023 Euro auf 2.650 Euro monatliches Nettoeinkommen eines Zweipersonenhaushalts – bestehend aus einem sorgeberechtigten Erwachsenen und einem Kind – angehoben werden. Gleichzeitig wird die Einkommensstaffelung am oberen Einkommensende ausgeweitet, sodass Familien mit höheren Einkommen künftig einen größeren Beitrag leisten. Hamburgs Familien werden voraussichtlich mehr als ein Jahr zeitlichen Vorlauf haben, um sich auf die angepassten Elternbeiträge einzustellen. Denn der Höchstbeitrag soll sich erst ab 2027 und dann gestaffelt in zwei Schritten erhöhen: zum 1. August 2027 von derzeit 191 Euro auf 320 Euro und zum 1. August 2028 auf 336 Euro. Dieser gilt künftig ab einem monatlichen Nettoeinkommen eines Zweipersonenhaushalts von 6.000 Euro. Anschließend erfolgt eine jährliche Anpassung der Elternbeiträge, um die Beitragssystematik dauerhaft an die Einkommens- und Preisentwicklung anzupassen. Auch die Geschwisterregelung soll transparenter gestaltet werden: Für das zweitjüngste gleichzeitig betreute Kind sollen künftig nur 50 Prozent des eigentlich zu zahlenden Beitrags entrichtet werden, für das drittjüngste Kind nur 25 Prozent. Ab dem vierten gleichzeitig betreuten Kind soll vollständige Beitragsfreiheit bestehen. 

Familien werden nach dem Senatsbeschluss umfassend über die geplanten Änderungen informiert. Ab Anfang 2027 können sie sich bei Fragen zur konkreten Beitragshöhe oder zur individuellen Berechnung an die zuständige Stelle für Kindertagesbetreuung im Bezirksamt wenden. 

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