Kindertagesbetreuung und Schule
Bereits in der Kindertagesbetreuung ist Partizipation Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Nach Paragraf 23 Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) ist die pädagogische Arbeit der Kitas so zu gestalten, dass die Kinder entsprechend ihren Entwicklungsmöglichkeiten aktiv in die Gestaltung der Bildungs- und Betreuungsarbeit einbezogen werden.
Dieser Ansatz wird in der Schule fortgeführt. Partizipationsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte haben an Hamburger Schulen einen hohen Stellenwert. Die Rechte von Schülerinnen und Schüler sind verbindlich im Hamburgischen Schulgesetz (Paragrafen 64, 67, 79 und 96) festgelegt.
Hilfen zur Erziehung
Für den Bereich Hilfen zur Erziehung gehört die Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Hilfeplanung ebenfalls zu den zentralen fachlichen Standards.
In den Jugendämtern wird unter anderem zu Beginn einer Hilfe eine Sozialpädagogische Diagnostik durchgeführt und die Perspektiven der Kinder und Jugendlichen dabei erfasst. Darüber hinaus ist in Paragraf 8b Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 74 SGB VIII geregelt, dass Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne des Kinderschutzes einbezogen werden sollen.
Deshalb sollen in den Einrichtungen Verfahren zur Beteiligung von jungen Menschen an strukturellen Entscheidungen sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten vorliegen.
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Partizipation ist ein zentrales Arbeitsprinzip und somit Bestandteil der täglichen Arbeit in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA). Die Angebote von Häusern der Jugend, Jugendclubs, Mädchentreffs, Spielhäusern und Bauspielplätzen knüpfen unmittelbar an den Interessen junger Menschen an und werden von ihnen mitgestaltet.
Der Auftrag, Kinder und Jugendliche an den Angeboten der Jugendarbeit mitwirken zu lassen, leitet sich aus dem Paragrafen 11 SGB VIII ab und wird in Hamburg in der Globalrichtlinie „Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in den Bezirken“ spezifiziert.