Nach dem gerichtlichen Termin ist häufig der Streit im Alltag noch nicht erledigt. Deshalb ist es wichtig, dass die verschiedenen Hilfseinrichtungen konstruktiv zusammenarbeiten. Dafür sind folgende Grundsätze erarbeitet worden:
- Grundsätze und Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit
- Kooperation zwischen Gericht und Beratungsstellen
Die professionellen Helfer, deren Aufgaben unter „Vorgerichtliche Beratungsmöglichkeiten“ beschrieben sind (Rechtsanwälte, Jugendämter, Beratungsstellen, Mediatoren), stehen weiterhin zur Verfügung.