Sollte es sinnvoll sein, gerichtliche Anträge zu stellen, so schlägt die „Hamburger Praxis“ Formulierungen vor, die den Interessen der Kinder und ihrer Eltern dienen. Eine anwaltliche Vertretung ist oft sinnvoll, aber nicht immer notwendig.
Die professionellen Helfer, deren Aufgaben unter „Vorgerichtliche Beratungsmöglichkeiten“ beschrieben sind (Rechtsanwälte, Jugendämter, Beratungsstellen, Mediatoren), stehen weiterhin zur Verfügung.
Folgendes Beispiel für die Antragstellung gemäß „Hamburger Praxis“ wird zur Nutzung empfohlen:
Im familiengerichtlichen Verfahren sind gegebenenfalls weitere Professionen beteiligt: