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Handbuch Großtagespflege

Vertretungsregelungen und Betreuungszeiten

Wie organisieren Sie die Vertretung in Urlaubszeiten, Krankheits- oder anderen Notfällen? Wie gestalten Sie die Betreuungszeiten? Hierzu sollten Sie mit Ihren PartnerInnen aus Ihrer Großtagespflegestelle gemeinsame Vereinbarungen treffen.

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Wie können Sie die Vertretung organisieren?

Als Tagespflegeperson haben Sie Anspruch auf fünf Wochen betreuungsfreie Zeit pro Jahr, in der das Tagespflegegeld fortgezahlt wird. Wenn die Eltern Ihrer Tageskinder nicht zur gleichen Zeit Urlaub machen können, brauchen Sie für diesen Zeitraum eine Vertretung, ebenso in Krankheits- oder sonstigen Notfällen. Beachten Sie hierfür folgende Regelungen:

  • Sie sollten frühzeitig mit den Eltern Ihrer Tageskinder abstimmen, wann Sie Ihre betreuungsfreie Zeit in Anspruch nehmen werden. In den fünf Wochen betreuungsfreie Zeit wird Ihnen das Tagespflegegeld weiter gezahlt. Dies gilt auch bei einem Ausfall aus Krankheitsgründen für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen.
  • Es ist sinnvoll, für Ihre Großtagespflegestelle eine externe Vertretungskraft zu organisieren, um eine kontinuierliche Betreuung gewährleisten zu können. Die Kosten dafür werden von der Freien und Hansestadt Hamburg vollständig übernommen. Die Vertretungsperson benötigt für die Vertretungsbetreuung nicht zwingend eine Pflegeerlaubnis, immer jedoch eine Eignungsfeststellung durch die zuständige Tagespflegebörse. Sie sollte zudem die Tageskinder und Eltern bereits vor Eintreten einer Vertretungssituation kennengelernt haben.
  • In der konkreten Vertretungssituation stellen die Eltern bei der Tagespflegebörse einen Antrag (PDF, 75 KB) auf eine Vertretung und begründen die Notwendigkeit einer Vertretung. Die Vertretungskraft wird dann entsprechend der tatsächlichen wöchentlichen Betreuungsleistung, die benötigt wird, in Höhe des vollen Tagespflegesatzes von der Stadt Hamburg bezahlt.
  • In einer Großtagespflegestelle ist es prinzipiell auch möglich, dass die Tagespflegepersonen sich gegenseitig vertreten, allerdings nur für einen Zeitraum von jeweils maximal vier Wochen und nur, wenn durch die höhere Anzahl zu betreuender Kinder pro Tagespflegeperson keine Beeinträchtigung des Wohls der betroffenen Kinder zu befürchten ist.
  • Die genaue Regelung der Vertretung bei Urlaub, Krankheit und sonstigen Notfällen muss im Tagespflege- bzw. Betreuungsvertrag festgehalten werden. Auch zwischen der Vertretungsperson und den Eltern sollte solch ein Vertrag abgeschlossen werden.

Weitere detaillierte Informationen zum Thema Vertretung finden Sie auf unserer Seite "Ist die Betreuung durch Tagesmütter und Tagesväter verlässlich?"

Wie können Sie die Betreuungszeiten gestalten?

In einer Großtagespflegestelle können Sie prinzipiell die Betreuungszeiten individuell gestalten. Beachten Sie dabei bitte Folgendes:

  • Jede Tagespflegeperson ist verpflichtet, während der Betreuungszeiten ihrer Tageskinder anwesend zu sein.

  • Sie können nur dann stundenweise oder halbe Tage in einer Großtagespflegestelle tätig sein, wenn sich die Betreuungszeiten Ihrer Tageskinder mit Ihren Anwesenheitszeiten decken.

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