Grundsätze
Bei Hinweisen auf Misshandlung, Vernachlässigung, sexualisierte Gewalt oder andere Formen von Kindeswohlgefährdung gehört es zu den Aufgaben von Fachkräften in Jugendhilfeeinrichtungen und -diensten sowie von öffentlich geprüften Kindertagespflegepersonen zunächst eine eigene Gefährdungseinschätzung vorzunehmen.
Dies geschieht innerhalb der Einrichtung oder Institution gemeinsam im Team, mit Vorgesetzten und in Zusammenarbeit mit einer im Kinderschutz erfahrenen Fachkraft. Diese Fachkraft kann auch extern hinzugezogen werden, wenn eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ in der Einrichtung bzw. beim Träger nicht zur Verfügung steht. Bei Bedarf sind im Rahmen der eigenen Aufgaben und Möglichkeiten dem Kind und der Familie die entsprechenden Hilfen anzubieten bzw. zu vermitteln.
Kann die Kindeswohlgefährdung auf diese Weise nicht verhindert werden, und sind die Hinweise so gravierend, dass eine akute Gefährdung des Kindeswohls besteht, ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes zu informieren.
Dieses Vorgehen ist gesetzlich in Paragraf 8a SGB VIII geregelt.
Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer) haben einen Anspruch auf Beratung nach Paragraf 8b SGB VIII und die Befugnis bei nicht abwendbarer Kindeswohlgefährdung Informationen an das Jugendamt zu übermitteln. Das ist gesetzlich in Paragraf 4 KKG geregelt.
Alle Personen, die im beruflichen Kontakt zu Kinden und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung der Kindeswohlgefährdung ebenfalls einen Anspruch auf Beratung nach Paragraf 8b SGB VIII.
Fachberatungsstellen
- Kinderschutzzentrum Hamburg und Kinderschutzzentrum Hamburg-Harburg - Kinderschutzzentren des Deutschen Kinderschutzbundes helfen bei schwerwiegenden Krisensituationen, Gewalt gegen Kinder und sexualisierter Gewalt.
- Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt
- Kinder- und Jugendnotdienst - Der Kinder- und Jugendnotdienst bietet Beratung und kurzfristige stationäre Aufnahme rund um die Uhr an. Vornehmlich in Zeiten, in denen andere Hilfsdienste - wie bezirkliche Jugendämter/Allgemeine soziale Dienste und Beratungsstellen nicht erreichbar sind, also: am Abend, in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen.
- Kinderschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren der Bezirksämter
Informationen zu speziellen Themen
Ombudsstelle
Medizinischer Kinderschutz
- Childhood-Haus Hamburg - Kompetenzzentrum für Kinderschutz! am UKE
Das Childhood-Haus Hamburg führt in Hamburg die Untersuchung von Kindern und Jugendlichen durch, bei denen der Verdacht auf Misshandlung, sexualisierte Gewalt oder Vernachlässigung besteht. Die Fachkräfte stehen Ihnen ebenfalls zur Beratung zur Verfügung. - Medizinische Kinderschutzhotline (bundesweit)
Die „Medizinische Kinderschutzhotline“ ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch. Die Hotline steht auch Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte zur Verfügung. - Informationsportal der Hamburger Ärztekammer zum Kinderschutz
Informationen der Ärztekammer zu Schwerpunktthemen im Kinderschutz, Anlaufstellen und Hilfseinrichtungen in Hamburg, sowie dazugehörige Leitlinien und Leitfäden.
Sexueller Missbrauch
- Hilfeportal Sexueller Missbrauch
- berta Beratung und telefonische Anlaufstelle für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt
Frühe Hilfen
Opferschutz
Radikalisierung
- Maßnahmen gegen Rechtsextremismus in Hamburg
Übersicht der Fach- und Beratungsstellen im Themenfeld
Religiös begründeter Extremismus