Unterstützen

Rat und Hilfe für Eltern

Das Wohl von Kindern und deren Schutz ist allen wichtig – ganz besonders Ihnen, den Eltern. Nicht immer gelingt alles in der Betreuung, Versorgung und Erziehung so, wie man es sich vorgestellt hat. Manchmal spitzen sich Situationen zu.

  • Schule, Familie und Berufsbildung
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Meyborg

Hier finden Sie Hilfe

Wenn Sie allein nicht mehr weiter wissen, das Gefühl haben, Ihrem Kind nicht mehr gerecht werden zu können oder Konflikte in der Familie eskalieren - nehmen Sie Hilfe an! 

Fachkräfte unterstützen Sie kostenlos und vertraulich mit Rat und Tat und helfen dabei, dass Ihr Kind geschützt aufwachsen kann:

Familienkonflikte und Gewalt

Spezialisierte Angebote zur Hilfe und Unterstützung bei Familienkonflikten und Gewalt:

Sexueller Missbrauch

Hinweise für Sie als Eltern, wenn ihr Kind sexuelle Gewalt erfahren hat, finden Sie hier: Mutig fragen — besonnen handeln (bmfsfj.de)

Die Hamburger Beratungsstellen finden Sie hier: Beratungsstellen bei sexuellem Missbrauch.

Werdende Eltern und Familien mit Kleinkindern

Besondere Unterstützung für stark belastete werdende Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren:

Erziehungsberatung

Beratung bei Problemen in der Familie, Erziehungsfragen und Verhaltensauffälligkeiten von Kindern:

Weibliche Genitalverstümmelung

Radikalisierung

Ombudsstelle

  • Die Ombudsstelle Hamburg OHA! ist eine externe Beratungs- und Beschwerdestelle für junge Menschen, ihre Sorgeberechtigten und Familien, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) haben.

Weitere Informationen 

Zum Weiterlesen

Ein Mädchen telefoniert
Meyborg
Hilfe finden

Kinder und Jugendliche

Es gibt Menschen in Hamburg, die Dir weiterhelfen können, wenn Du nicht mit Deinen Eltern oder Lehrern über das Problem reden kannst.

Paragraphen
pixabay.com / Gerd Altmann
Kinderschutz

Rechtliche Grundlagen

Kinder werden durch besondere gesetzliche Vorschriften vor Gefahren geschützt.

21. April 2022
Kinderschutz

Mitteilung Kindeswohlgefährdung

Mitteilung an das Jugendamt bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung.