Die fünf Schritte im BEM-Verfahren der BSB
Die Personalsachgebiete erfassen die krankheitsbedingten Fehlzeiten aller Beschäftigten. Wenn innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens 42 Kalendertage aufgrund von Krankheit aufgelaufen sind, wird automatisch ein BEM-Angebot gemacht.
Auch ohne diese Fehlzeiten können Sie ein Gespräch in Anspruch nehmen, wenn Sie merken, dass gesundheitliche Belastungen Ihre Arbeit beeinflussen könnten.
Sie erhalten ein persönliches Einladungsschreiben mit allen Informationen und einer Übersicht über mögliche Ansprechpersonen.
Sie entscheiden selbst, ob Sie das Gespräch führen möchten – freiwillig, ohne Druck und in einem geschützten Rahmen. Die BSB ist verpflichtet zu dokumentieren, ob Sie das Gesprächsangebot annehmen oder ablehnen. Aus diesem Grund muss die BEM-berechtige Person den beigefügten Rückmeldebogen ausfüllen und an das Personalsachgebiet zurücksenden.
Für Fragen oder erste Klärungen können Sie ein unverbindliches Informationsgespräch nutzen.
Stimmen Sie einem Eingliederungsgespräch zu, suchen sich eine zu Ihnen passende Erstansprechperson aus. Die ausgewählte Erstansprechperson wird durch das Personalsachgebiet informiert und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Es kann nur eine Erstansprechperson ausgewählt werden. Die Erstansprechperson begleitet Ihr BEM-Verfahren.
Wenn Sie als BEM-berechtige Person das Angebot ablehnen, wird der Rückmeldebogen in Ihre Personalakte aufgenommen. Das BEM-Verfahren ist abgeschlossen.
In einem wertschätzenden Gespräch wird gemeinsam nach Lösungen gesucht, wie Ihre Gesundheit im Arbeitsalltag geschützt und unterstützt werden kann.
Sie entscheiden, ob Vorgesetzte, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung teilnehmen. Auch eine Person Ihres Vertrauens können Sie mitbringen.
Mögliche Ergebnisse sind Maßnahmen zur Entlastung, Veränderungen am Arbeitsplatz oder andere individuelle Unterstützung.
Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten – klar, knapp und ohne Hinweise auf Diagnosen oder persönliche Details.
Der/die Vorgesetzte ist gemeinsam mit Ihnen dafür verantwortlich, die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sicherzustellen.
Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Daten werden vertraulich und anonym behandelt.