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Ansprechpersonen und Kontaktdaten
Wenn Sie BEM-berechtigt sind, dann können Sie selbst entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen.
Schule, Familie und Berufsbildung
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Wenn Sie sich für die Annahme des BEM entscheiden oder zunächst ein vorgelagertes Infogespräch führen möchten, stehen Ihnen verschiedene Ansprechpersonen zur Verfügung. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die relevanten Kontaktpersonen vor und erläutern deren jeweilige Expertisen, sodass Sie eine fundierte Entscheidung über die für Sie passende Anlaufstelle treffen können.
Optional können die Führungskraft, ein Mitglied des Personalrates und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten am Erstgespräch teilnehmen, wenn Sie ausdrücklich einer Teilnahme zustimmen. Sie können für das Erstgespräch auch eine Person des Vertrauens (Familie, Freundes- oder KollegInnenkreis) hinzuziehen.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch, wenn Sie unsicher sind!
Die Wahl der richtigen Ansprechperson für Ihr BEM-Gespräch ist ein wichtiger Schritt. Vertrauen Sie auf Ihr Gefühl und Ihre Bedürfnisse: Sie kennen Ihre Situation am besten. Alle aufgeführten Stellen stehen Ihnen offen, um Sie wertschätzend, vertraulich und unterstützend zu begleiten.
Sie sind nicht allein – gemeinsam finden wir den besten Weg.
Mögliche Erstansprechpersonen für das BEM-Verfahren
BSFB / BEM
Jede Ansprechperson bringt besondere Kenntnisse und Erfahrungen mit, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Arbeitsschutz, Personal oder soziale Beratung. Damit Sie sich für die für Sie passende Begleitung entscheiden können, stellen wir Ihnen die jeweiligen Expertisen unserer Ansprechpersonen kurz vor.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen Maßnahmen im BEM eine Zustimmung oder Abstimmung mit Ihrer vorgesetzten Führungskraft erfordern.
Beratungsstelle am LI für Krisenbewältigung und Abhängigkeitsprobleme (BST) - Sozialberatung
Als BEM-berechtigte/r können Sie im geschützten Raum über private und berufliche Auswirkungen Ihrer Erkrankung reflektieren. Da den Berater/-innen die Besonderheiten der unterschiedlichen Arbeitsplätze in unserer Behörde vertraut sind, können sie die spezifischen Anforderungen der einzelnen Bereiche in der Beratung berücksichtigen. Unterstützung bekommen Sie auch, wenn Sie ein gemeinsames Gespräch mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten wünschen und vorbereiten möchten. Darüber hinaus finden Sie hier fachlich versierte Unterstützung bei Krisenbewältigung, Ängsten und Burnout, Konfliktmanagement, Umgang mit unfairem Verhalten, Resilienz und Supervision. Ebenfalls erhalten Sie Informationen über weitere psychosoziale Hilfe und Behand-lungsangebote.
Die Personalentwicklung ist für die konzeptionelle Umsetzung der Gesundheitsförderung in der
BSFB zuständig. Wenn Sie sich z. B. eine Koordination verschiedener Beratungsangebote wünschen, weil aus Ihrer Sicht Gespräche mit mehreren Experten bzw. Expertinnen notwendig sind, um die Bedingungen für Ihre Rückkehr zu klären, dann können Sie hier Unterstützung finden. Zudem ist die Personalentwicklung eine gute Anlaufstelle für ein erstes, unverbindliches Informationsgespräch, in dem Sie Fragen klären und mögliche nächste Schritte besprechen können – selbstverständlich vertraulich und auf Wunsch anonym.
Der für Sie zuständige Personalrat kann aufgrund der besonderen Vertrauensstellung für Sie als BEM Berechtige/r eine wichtige Anlaufstelle sein, wenn Sie z. B. Konflikte im betrieblichen Umfeld haben oder befürchten. Die Mitglieder des Personalrats stellen Ihre Inte-ressen in den Mittelpunkt des Handelns und können insbesondere auch bei Konflikten vermitteln. Der Personalrat vertritt Ihre Interessen und kann zu allen Gesprächen hinzugezogen werden.
Viele Lehrkräfte sind im Laufe ihres Berufslebens schon einmal mit ihnen in Kontakt gekommen. Personalreferentinnen und Personalreferenten begleiten und steuern in Teilen den Einsatz des pädagogischen Personals an den Schulen. Sie beraten Schulleitungen bei der Einstellung von Lehrkräften, bieten bei Aufstiegs- und Umsetzungswünschen Hilfestellung. Wenn Ihre Erkrankung beispielsweise auf ungünstige Arbeitsbedingungen in der Schule zurückzuführen ist und ein Schulwechsel ggf. Abhilfe schaffen könnte, können Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten lassen. Darüber hinaus können Schulleitungen hier wegen Ausfallzeiten von Lehrpersonal finanziellen Ausgleich oder zusätzliche Ressource (auch bei Wiedereingliederung) erhalten.
Zielgruppe
Leitzeichen
Durchwahl
Grundschulen inkl. VSK
B 22-1
040) 428 63 2091
Stadtteilschulen
B 22
(040) 428 63 2100
Gymnasien
B 22-3
(040) 428 63 2259
Sonderschulen, ReBBZ
B 22-4
(040) 428 63 2666
PTF aller Schulformen
B 22-4
(040) 428 63 2666
HIBB
HI 34
(040) 428 63 2044
Vorbereitungsdienst
B 22-6
(040) 428 63 2119
Anerkennung von Lehramtsabschlüssen
B 22-6
(040) 428 63 2119
Ihr Personalsachgebiet entscheidet über die konkrete Umsetzung von Eingliederungsmaßnahmen mit und kann Sie insbesondere bei arbeitsrechtlichen, beamtenrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen beraten. Hier erfahren Sie, welche vertragsrechtlichen Auswirkungen die Eingliederungsmaßnahme selbst oder auch Ihre Entscheidung hätte, mit der Rückkehr auf den Arbeitsplatz noch zu warten. Hier erhalten Sie Informationen zu Auswirkungen von Teilzeit, Sabbat oder Veränderungen von Arbeitszeit, Tätigkeit oder Arbeitsort. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erfahren hier, ob und wie Langzeiterkrankungen Auswirkungen auf den Vorbereitungsdienst haben.
Kontakt: Bitte wenden Sie sich für entsprechende Auskünfte durch die Personalsachgebietsleitung zunächst an Ihre zuständige Personalsachbearbeitung (ersichtlich aus Ihrer Bezügemitteilung). Die Personalsachgebietsleitung wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Das Sachgebiet Stellenausschreibungen und Mobilitätsförderung ist Teil der Personalabteilung der BSB und auch für die Mobilitätsförderung des nicht pädagogischen Personals zuständig. Hier werden Beschäftigte unterstützt, die sich aus persönlichen, beruflichen, gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen verändern müssen oder wollen. Eine Wiedereingliederung nach längerer Krankheit sollte in der Regel im bisherigen Arbeitsumfeld stattfinden, in manchen Fällen kann je-doch ein Wechsel des Arbeitsplatzes die Gesundung fördern. In diesen Situationen unterstützt die Sachgebietsleitung die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.
Vertrauenspersonen der Menschen mit Schwerbehinderung (SBV)
Die SBV übernimmt die Rolle der ersten Ansprechperson im Betrieblichen Eingliederungs-Management und berät sowohl Mitarbeitende als auch Führungskräfte bei der Umsetzung. Auch bei der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell steht sie auf Wunsch beratend zur Seite. Als Expertin für Arbeit und Behinderung ist sie der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen in diesem Bereich und unterstützt die Dienststelle mit ihrem Fachwissen, um rechtliche Sicherheit in Prozessen und Verfahren zu gewährleisten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anpassung des Arbeitsplatzes an die individuellen Bedürfnisse des Mitarbeitenden, die sich auf Grund der Behinderung ergeben (behinderungsgerechter Arbeitsplatz). Hiervon muss nicht nur die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes betroffen sein, es kann z.B. auch die Arbeitsplatzorganisation betroffen sein.
Ihre direkte Vorgesetzte bzw. Ihr direkter Vorgesetzter ist für Sie verantwortlich und kennt Ihre Arbeitsbedingungen bzw. die Aufgaben an Ihrem Arbeitsplatz am besten. Wenn Sie einen „guten Draht“ zueinander haben, ist auf jeden Fall zu empfehlen, dass Sie Ihre Vorgesetzte/Ihren Vorgesetzten bitten, das Eingliederungsgespräch mit Ihnen zu führen oder zumindest an dem Gespräch teilzunehmen. So können Sie schnell verbindliche Maßnahmen zur Unterstützung Ihrer Wiedereingliederung vereinbaren
Hier finden Sie auf einen Blick alle Broschüren, Flyer, Dokumente und BEM-Anschreiben mit weiterführenden Informationen – kompakt, hilfreich und jederzeit für Sie verfügbar.