Gemeinsam handeln

Senatskonzept Handeln gegen Jugendgewalt

  • Sozialbehörde
Puzzleteile als Kreis
colourbox.de / picoStudio / Pfennigschmidt

Das Senatskonzept „Handeln gegen Jugendgewalt“ besteht in Hamburg bereits seit 15 Jahren und umfasst ein System von aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die von der Früherkennung von Auffälligkeiten im Kindesalter über schulische Maßnahmen bis zur effektiven und effizienten Strafverfolgung reichen.

Die Prävention und Bekämpfung von Jugendkriminalität und Jugendgewalt als oberstes Ziel richtet sich dabei an folgenden Handlungsgrundsätzen aus:

Primäre und nachhaltige Gewaltprävention

Präventionsmaßnahmen und Angebote sollen Kinder und Jugendliche in Hamburg unterstützen, deren erfolgreiche Sozialisation gefährdet ist und deren Entwicklung die Verfestigung eines gewalttätigen und kriminellen Verhaltens zeigt.

Ganzheitliche und passgenaue Unterstützungsangebote

Es werden relevante Informationen über delinquente Kinder und Jugendliche aus den Lebensbereichen Familie, Schule und Freizeit unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausgetauscht, um abgestimmte Sanktionen, aber auch wirksame Unterstützungsmaßnahmen einleiten zu können. Dabei wird nicht nur auf einzelne Vorfälle reagiert, sondern das gesamte familiäre und soziale Umfeld sowohl in die Analyse, die Hilfeplanung als auch in die Planung der Sanktionsmaßnahme(n) einbezogen.

Frühe und konsequente Intervention

Ziel ist es, in einem möglichst frühen Lebensalter zu intervenieren, um der Verfestigung von gewalttätigem Verhalten nachhaltig entgegenzuwirken und kriminelle „Karrieren“ zu vermeiden.

Zügige und spürbare Sanktionen

Die straf- und ordnungsrechtlichen Sanktionen sollen dem Fehlverhalten „auf dem Fuße folgen“ (also zeitnah sein) und für die Täter spürbar sein.

Verbesserung der überbehördlichen Kooperation (Vernetzung)

Alle beteiligten Stellen und Institutionen wirken bei der Planung der individuellen Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen datenschutzkonform zusammen, um der Verfestigung von delinquentem Verhalten gezielt entgegenzuwirken. Erforderlich ist hierfür ein überbehördliches Fallmanagement, das individuelle passgenaue Angebote bereitstellt.

Hinweis: Die jährlichen Controllingberichte „Handeln gegen Jugendgewalt“ finden Sie im Transparenzportal.

Download

15 Jahre - Bilanz des Hamburger Handlungskonzepts gegen Jugendgewalt

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Zum Weiterlesen

Paragraphen
pixabay.com / Gerd Altmann

PROTÄKT / PriJus Gewalt Effektive Bekämpfung der Jugendkriminalität

Die Projekte „PROTÄKT“ und „PriJuS Gewalt“ der Hamburger Justiz sind gezielt auf besonders problematische Tätergruppen zugeschnitten.

Schulkinder auf dem Schulweg
Günther Havlena / www.pixelio.de

Handeln gegen Jugendgewalt Schulpflichtverletzungen

Verletzungen der Schulpflicht können ein Hinweis für den Einstieg in delinquente bzw. gewalttätige Verhaltensweisen sein.

Eine Frau signalisiert mit ihrer Hand "Stopp!"
© DDRockstar - Fotolia.com

Vorfälle in der Schule Erzieherische Maßnahmen

Grundlagen Das Hamburgische Schulgesetz sieht eine Verknüpfung von Ordnungs- und erzieherischen Maßnahmen im schulischen Zusammenhang vor. Die Ordnungsmaßnahmen (vom Schulverweis bis zur Umschulung) sind verbindlich geregelt (vgl. Paragraf 49 Hamburgisches Schulgesetz). Der Einsatz...