Handeln gegen Jugendgewalt

Obachtverfahren Gewalt unter 21 / gemeinsame Fallkonferenzen

Das "Obachtverfahren Gewalt unter 21 / gemeinsame Fallkonferenzen" ermöglicht ein zeitnahes, schnelles und individuelles Handeln als Reaktion auf delinquentes Verhalten von Minderjährigen.

  • Sozialbehörde
Drei Puzzle-Teile werden zusammengefügt
Rainer Sturm / pixelio.de

Einführung der Fallkonferenzen

Die Einführung behördenübergreifender "gemeinsamer Fallkonferenzen" im Mai 2008 stellte eine für Hamburg neue Maßnahme dar, durch die ein zeitnahes, schnelles und individuelles Handeln als Reaktion auf delinquentes Verhalten von Minderjährigen erreicht werden sollte.

Fallkonferenzen werden dabei als behörden- und ressortübergreifende Fachgespräche über delinquente Minderjährige definiert, in denen Informationen über den Minderjährigen und seine aktuelle Entwicklung ausgetauscht werden.

Auf dieser Grundlage entwickeln und verabreden die Teilnehmer der Fallkonferenz Handlungsschritte und Maßnahmen, die zu einem Legalverhalten des Minderjährigen führen sollen.

Die Maßnahme ging im September 2011 in der Maßnahme "Obachtverfahren Gewalt unter 21" auf.

Mehrfach- und Intensivtäter im Fokus

Im Juni 2011 hat der Hamburger Senat die Zielsetzung einer Bekämpfung der Jugendkriminalität und Jugendgewalt sowie die Gewaltprävention konsequent fortgeführt und den Auftrag für eine behördenübergreifende Kooperation ausgeweitet.

Im behördlichen Fokus befindet sich dabei insbesondere diejenige kleine Gruppe von Mehrfach- und Intensivtätern, die für eine hohe Anzahl von schweren Straftaten verantwortlich ist. Derzeit gibt es für diese Gruppe keine sicheren Prognoseinstrumente, eine Chance wird jedoch in einem koordinierten und vernetzten Handeln aller beteiligten Behörden für frühzeitige präventive Maßnahmen und Angebote gesehen.

Die Hamburger Behörden wurden dazu verpflichtet,

"die strafrechtlich auffälligsten Gewalttäter unter 21 Jahren in den Fokus der behördlichen Institutionen zu nehmen und unter eine kontinuierliche Beobachtung zu stellen, so dass die beteiligten Behörden ständig über den aktuellen Sachstand informiert sind und abgestimmt handeln können".

Hierzu sollten alle beteiligten Institutionen ihre besonders gewaltauffälligen Personen (Minderjährige und Heranwachsende) für die Zielgruppe einbringen.

Das Konzept

Um diesen Auftrag umzusetzen, entwickelten die Hamburger Behörden das "Obachtverfahren Gewalt unter 21", das eine Weiterentwicklung der Maßnahme "gemeinsame Fallkonferenzen" darstellt und sich zweistufig aus einem Monitoring-Verfahren und einem sich daran anschließenden Maßnahmenkonzept - bis hin zur Durchführung einer Fallkonferenz - zusammensetzt.

Dieses Konzept sieht vor, dass die gewaltauffälligsten Personen unter 21 Jahren unter ständiger Obacht der zuständigen Behörden stehen und ihre Situation anhand von zuvor festgelegten Kriterien wöchentlich neu bewertet wird. Abhängig von der jeweiligen Gesamtbewertung im Einzelfall werden überbehördlich die erforderlichen Maßnahmen initiiert. Das "Obachtverfahren Gewalt unter 21" startete am 26. September 2011.

Mehr Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Leitstelle "Handeln gegen Jugendgewalt" sowie beim Landeskriminalamt Hamburg (was link with id: 6770608) .

Zum Weiterlesen

Paragraphen
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