PROTÄKT / PriJus Gewalt

Effektive Bekämpfung der Jugendkriminalität

Mit „PROTÄKT“ und „PriJuS Gewalt“ verfügt die Hamburger Justiz über zwei Projekte zur effektiven Bekämpfung der Jugendkriminalität, die gezielt auf besonders problematische Tätergruppen zugeschnitten sind.

  • Sozialbehörde
Paragraphen
pixabay.com / Gerd Altmann

Projekt täterorientierter Kriminalitätsbekämpfung („PROTÄKT“)

Zielgruppe von PROTÄKT sind Jugendliche (Altersgruppe 14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (Altersgruppe 18 bis 21 Jahre), die 

  • verdächtig sind, innerhalb eines Jahres mindestens zwei Gewalttaten begangen zu haben, die den Rechtsfrieden oder den Geschädigten erheblich beeinträchtigt haben,
  • die nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft besonders gefährdet erscheinen, in eine kriminelle Karriere abzugleiten, und
  • bei denen eine spezielle täterorientierte Bearbeitung im Rahmen des PROTÄKT-Programms Erfolg versprechend erscheint („PROTÄKT-Täter“).

Inhalt des PROTÄKT-Programms

Ziel des PROTÄKT-Programms ist es insbesondere, Strafverfahren gegen Beschuldigte aus der beschriebenen Zielgruppe effektiver zu führen und dabei insbesondere auf vertiefte Erkenntnisse über den Beschuldigten und sein soziales Umfeld zurückgreifen zu können.

Ein wesentliches Element des Programms ist dabei die Konzentration der Zuständigkeiten: Verfahren gegen einen bestimmten PROTÄKT-Täter werden sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Polizei stets demselben Sachbearbeiter zugewiesen. Diese Zuständigkeitskonzentration gewährleistet, dass die Bearbeiter jeweils über alle laufenden Strafverfahren, neue Straftaten und andere Auffälligkeiten der ihnen zugewiesenen Täter informiert sind. Zugleich haben sie stets einen festen Ansprechpartner bei Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft, so dass etwaig erforderliche Ermittlungsschritte umgehend abgestimmt und deren Ergebnisse sehr kurzfristig gemeinsam ausgewertet werden können.

Ein weiteres zentrales Element sind sogenannte Täterakten: Zu jedem PROTÄKT-Täter führt die Staatsanwaltschaft eine eigene Täterakte. In dieser Täterakte werden insbesondere Anklageschriften und Urteile aus früheren Verfahren sowie Berichte weiterer am Jugendstrafverfahren beteiligter Stellen, wie etwa der Jugendgerichts- und der Jugendbewährungshilfe oder der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand zusammengefasst. Diese Täterakten werden dem Jugendgericht mit der Anklage und den Verfahrensakten übersandt. Durch sie erhalten Staatsanwaltschaft und Jugendgericht einen umfassenden Überblick über die Person des Täters und seine Persönlichkeitsentwicklung und können im Strafverfahren zielgenau wirksame erzieherische Maßnahmen treffen.

Prioritäres Jugendstrafverfahren für gewalttätige Schwellentäter  („PriJuS Gewalt“)

Zielgruppe von PriJuS Gewalt sind Jugendliche (Altersgruppe 14 bis 17 Jahre),

  • die noch nicht die Voraussetzungen zur Aufnahme in das PROTÄKT-Programm (siehe oben) erfüllen und
  • die in einer Weise gewalttätig geworden sind, die auf einen mangelnden Respekt vor der körperlichen Unversehrtheit anderer schließen und daher zukünftige weitere Gewalttaten besorgen lässt; dies ist beispielsweise der Fall wenn die Täter Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge eingesetzt haben, besonders roh vorgegangen sind oder schwerwiegende körperliche oder seelische Schäden beim Opfer verursacht haben.

Inhalt des Programms PriJuS Gewalt

Das Programm PriJuS Gewalt zielt darauf ab, sicherzustellen, dass bereits kurz nach Begehung einer Gewalttat eine staatliche Reaktion gegenüber dem Täter erfolgt.

Dazu wird die Kooperation zwischen den am Jugendstrafverfahren beteiligten Stellen erheblich intensiviert: Die Polizei informiert die Staatsanwaltschaft bereits frühzeitig telefonisch oder per E-Mail darüber, wann die Ermittlungen in einem einschlägigen Fall voraussichtlich abgeschlossen sein werden. Die Staatsanwaltschaft gibt diese Information umgehend an das zuständige Jugendgericht weiter, welches bereits jetzt vorsorglich einen Termin für einen zeitnahen Prozess vormerkt.

Gleichzeitig beginnt die Jugendgerichtshilfe frühzeitig damit, sich mit dem sozialen Hintergrund des Jugendlichen zu befassen und die erforderlichen Informationen für die Gerichtsverhandlung zusammenzustellen.

Wird der Jugendliche verurteilt, veranlassen die zuständigen Stellen, dass die Vollstreckung der jeweils ausgeurteilten Maßnahme, etwa der Erbringung von Arbeitsleistungen oder der Verbüßung eines Jugendarrests, bereits kurz nach Abschluss des Gerichtsverfahrens erfolgt.

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