Handeln gegen Jugendgewalt

Schulpflichtverletzungen

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Gefahren

Anhaltende Schulpflichtverletzungen können ein Hinweis für den Einstieg in delinquente bzw. gewalttätige Verhaltensweisen sein.

Daher werden unzureichender schulischer Erfolg und der Mangel an Mitarbeit in der Schule bei der Einschätzung des Gewaltpotentials als Risikofaktoren in die Risikobeurteilung einbezogen.

Neueren kriminologischen Erkenntnissen folgend, die eine Gefahr des Einstiegs bereits nach fünf aufeinanderfolgenden Tagen sehen, sind Hamburger Schulen dazu verpflichtet, für alle Formen und Ursachen von Absentismus kurzfristig zu intervenieren.

Intervention

Eine erste Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten erfolgt noch am Tage des unentschuldigten Fehlens unmittelbar durch die Schule. Die sich daraus anschließenden Maßnahmen werden in einem gemeinsamen von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und den Bezirksämtern entwickelten Verfahren bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen "Handreichung Absentismus - 2024".

In jedem Fall erfolgt bei andauernden Schulpflichtverletzungen eine obligatorische Information an die Jugendämter und ggf. eine gemeinsame Hilfeplanung.

Bei andauernden Ordnungswidrigkeiten erfolgt ein Bußgeldverfahren und bei weiterhin verfestigtem Absentismus die Einschaltung des Familiengerichtes.

Beratung

Die Beratungsdienste der Stadtteilschulen sowie die zuständige ReBBZ- Beratungsabteilung für die Grundschulen, Gymnasien und Schulen in Freier Trägerschaft sind grundsätzlich für die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die dauerhaft die Schulpflicht verletzen, zuständig.

Um diese Kinder und Jugendlichen wieder für Bildung sowie den Schulbesuch zu motivieren, gibt es neben den individuellen Maßnahmen diverse Kooperationsangebote von Schule und Jugendhilfe: temporäre Lerngruppen, Projekte des EU Programms für schulverweigernde Jugendliche als auch Projekte für Schülerinnen und Schüler mit Angststörungen (2.Chance, Lernort Praxis in Wilhelmsburg, Förderprojekt Tierpaten in Altona West, Projekte, etc.).

Beteiligte Behörden

  • Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI)
  • Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
  • Behörde für Inneres und Sport / Polizei (BIS)
  • Hamburger Bezirke

 

 

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Handreichung Schulpflichtverletzungen PDF-Datei Stand 2018

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Zum Weiterlesen

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