Nicht-anerkannte Bildungsträger

Die Landeszentrale für politische Bildung fördert Projekte und Veranstaltungen nicht-anerkannter Träger. Das Antragsformular finden Sie zum Download am Ende der Seite.

  • Schule, Familie und Berufsbildung
Mehrere Personen sitzen in einem Stuhlkreis und unterhalten sich.
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Auch nicht-anerkannte Träger können sich für die Förderung ihrer Projekte und Veranstaltungen im Bereich der politischen Bildung in Hamburg bewerben. Zuwendungsberechtigt sind in Hamburg ansässige und dort im Bereich der politischen Bildung tätige Einrichtungen. Diese müssen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder als gemeinnützig anerkannt sein. Ihre Arbeit muss mit der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen und die Grundsätze des Beutelsbacher-Konsens beachten. Nähere Informationen zu Kriterien und Modalitäten der Förderung nicht-anerkannter Träger der politischen Bildung entnehmen Sie bitte der Richtlinie im Downloadbereich.

Um eine Zuwendung zu beantragen füllen Sie bitte das unten stehende PDF-Formular aus. Sie können dies auch am Computer tun und anschließend ausdrucken. Dann senden Sie diesen Antrag  mit den dazugehörenden Unterlagen und originalen und rechtsgültigen Unterschriften  an die

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, 
Amt für Verwaltung , Zuwendungen V 38-6
Hamburger Straße 125 a
22 083 Hamburg

 

Bei Fragen zum Antrag sowie zu den zuwendungsfähigen Ausgaben (zum Beispiel Richtsätze, Pauschalen, etc.) wenden Sie sich bitte an

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Sachgebiet Zuwendungen, V 38-66
Hamburger Straße 125 a, 22083 Hamburg

Mail: zuwendungen@bsfb.hamburg.de

Download

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinie für die politische Bildung in Hamburg

PDF herunterladen [PDF, 169,3 KB]

Förderrichtlinie für die politische Bildung vom 07. Juli 2026, Amtlicher Anzeiger Nr. 53

PDF herunterladen [PDF, 242,8 KB]

Zum Weiterlesen

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