Auch nicht-anerkannte Träger können sich für die Förderung ihrer Projekte und Veranstaltungen im Bereich der politischen Bildung in Hamburg bewerben. Zuwendungsberechtigt sind in Hamburg ansässige und dort im Bereich der politischen Bildung tätige Einrichtungen. Diese müssen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder als gemeinnützig anerkannt sein. Ihre Arbeit muss mit der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen und die Grundsätze des Beutelsbacher-Konsens beachten. Nähere Informationen zu Kriterien und Modalitäten der Förderung nicht-anerkannter Träger der politischen Bildung entnehmen Sie bitte der Richtlinie im Downloadbereich.
Um eine Zuwendung zu beantragen füllen Sie bitte das unten stehende PDF-Formular aus. Sie können dies auch am Computer tun und anschließend ausdrucken. Dann senden Sie diesen Antrag mit den dazugehörenden Unterlagen und originalen und rechtsgültigen Unterschriften an die
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung,
Amt für Verwaltung , Zuwendungen V 38-6
Hamburger Straße 125 a
22 083 Hamburg
Bei Fragen zum Antrag sowie zu den zuwendungsfähigen Ausgaben (zum Beispiel Richtsätze, Pauschalen, etc.) wenden Sie sich bitte an
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Sachgebiet Zuwendungen, V 38-66
Hamburger Straße 125 a, 22083 Hamburg
Mail: zuwendungen@bsfb.hamburg.de