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Schulpflicht

Musterschulbescheinigungen

für Schulen im Ausland

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wenn Ihr Kind in Hamburg gemeldet und daher hier schulpflichtig ist, jedoch eine Schule im Ausland besucht, müssen Sie zur Vermeidung von Nachteilen zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres der Behörde für Schule und Berufsbildung nachweisen, dass der Schulbesuch im Ausland regelmäßig erfolgt.

Hierzu ist es erforderlich, eine entsprechende von der besuchten Schule ausgefüllte Bescheinigung vorzulegen. Grundsätzlich werden derartige Bescheinigungen anerkannt, wenn sie vollständig und in deutscher Sprache abgefasst sind.

Auf dieser Seite finden Sie diese Musterschulbescheinigung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Polnisch, Türkisch und Farsi.

Wenn dieser Vordruck von der besuchten Schule vollständig ausgefüllt, mit Schulstempel versehen, von der Schulleitung unterschrieben und nicht verändert wird, kann dieser ohne Übersetzung anerkannt werden.

Legen Sie diese der Schule Ihres Kindes vor und schicken Sie sie  

per Briefpost an folgende Adresse:

Behörde für Schule und Berufsbildung
Amt für Verwaltung – Rechtsabteilung V 301
Hamburger Straße 31
D-22083 Hamburg

oder

per E-Mail als .pdf oder .tif-Datei an:

»auslandsschulbescheinigung@bsb.hamburg.de

oder

per Telefax an die Fax-Nummer

 +49 40 4279-66218

Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns. Sie erreichen uns unter der folgenden
Telefonnummer: +49 40 428 63 2158

Zum Weiterlesen

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

Verordnungen und Richtlinien

Hier finden Sie die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die Stundentafeln sowie die Richtlinien und Verordnungen der Behörde für Schule und Berufsbildung.