
Startchancen-Programm
Das Startchancen-Programm in Hamburg ist ein zentraler Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit: Über zehn Jahre hinweg investieren wir gezielt in die Schul- und Unterrichtsentwicklung, in multiprofessionelle Teams und in moderne Lernräume.
Wer hat das Startchancen-Programm auf den Weg gebracht?
Das Startchancen-Programm wurde gemeinsam vom Bund und den sechzehn Bundesländern entwickelt und auf den Weg gebracht. Mit einer formalen Vereinbarung haben sich Bund und Länder auf ein Programm geeinigt, das auf zehn Jahre angelegt ist. Die Vereinbarung enthält auch einen Verteilschlüssel für Finanzmittel an die Bundesländer, der unter anderem die Armutsgefährdung und den Anteil an Migrationshintergrund der unter 18-Jährigen in einem Bundesland berücksichtigt.
Mit der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034 wird ein Rahmen gesetzt, der einerseits Vorgaben macht und andererseits den Ländern ausreichend Gestaltungsspielraum für die jeweiligen Gegebenheiten lässt.
Welche Ziele verfolgt das Startchancen-Programm?
Das Startchancen-Programm soll ganz grundsätzlich dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.
Diese grundsätzliche Zielsetzung wird wie folgt weiter ausdifferenziert:
- Die Verbesserung der Basiskompetenzen insbesondere in Deutsch und Mathematik, um Kinder und Jugendliche nachhaltiger darin zu unterstützen, sich neue Bildungs- und Lerninhalte zu erschließen. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, soll bis zum Ende der zehnjährigen Laufzeit des Startchancen-Programms halbiert sein.
- Die Förderung der sogenannten überfachlichen Kompetenzen, dazu gehören personale, lernmethodische und soziale Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeit festigen.
- Die Stärkung der Befähigung zur demokratischen Teilhabe, unter anderem partizipative Schul- und Unterrichtskultur, Demokratieerziehung, außerunterrichtliche Aktivitäten, diversitätssensible Schulentwicklung.
- Die Förderung der Berufswahlkompetenz, dazu gehört, Jugendliche darin zu unterstützen, sich entsprechend ihrer Interessen und Fähigkeiten in der beruflichen Welt orientieren, entscheiden, bewerben und weiterentwickeln zu können.
Kurz ausgedrückt: Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen, die sich in einer sozial benachteiligten Lage befinden, sollen zielgerichtet, umfassend und nachhaltig unterstützt werden.
Wie sollen die Ziele des Startchancen-Programms erreicht werden?
Das Startchancen-Programm setzt zur Umsetzung seiner Ziele auf drei zentrale Säulen:
Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
Die Programmsäule I beinhaltet ein Investitionsprogramm, mit dem an den Startchancen-Schulen eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung geschaffen werden soll.
Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
In Programmsäule II wird ein Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung gefördert. Über den Einsatz der Mittel sollen die Schulgemeinschaften weitgehend eigenständig entscheiden, wobei zwei Drittel der Chancenbudgets für die Umsetzung von Maßnahmen aus Bereichen genutzt werden sollen, die sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen aus den Ländern positiv auf die verschiedenen Zielebenen auswirken können.
Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams
Die Programmsäule III fördert schließliich den Ausbau multiprofessioneller Teams an den Startchancen-Schulen. Wichtige Aspekte sind dabei die Beratung und Unterstützung der Lernenden, eine lernförderliche Elternarbeit sowie die Entwicklung einer lernförderlichen Schulkultur.
Müssen die Hamburger Startchancen-Schulen sich jetzt komplett neu aufstellen?
Die Teilnahme am Startchancen-Programm bedeutet ausdrücklich nicht, dass sich die teilnehmenden Schulen komplett neu aufstellen müssen. Vielmehr knüpfen die drei Programmsäulen an zahlreiche Maßnahmen an, die Hamburg bereits in den letzten Jahren systematisch auf- und ausgebaut hat.
Welche Unterstützungsangebote stehen den Schulen zur Verfügung?
Die teilnehmenden Schulen nutzen das Startchancen-Programm, um das Schulleben und den Unterricht gezielt und nachhaltig weiterzuentwickeln.
Die Akteure des Unterstützungssystems – hier verstanden als Gesamtheit der Schuladministration und insbesondere der Schulaufsicht, der Institute HIBB, LI und IfBQ sowie weitere Partner der Schulbehörde – gewährleisten eine an den Programmzielen ausgerichtete, kohärente und wirksame Unterstützung der teilnehmenden Schulen.
Schulen können gemäß ihrer individuellen Bedarfe aus qualitativ hochwertigen Angeboten zu den Zielbereichen in SCP wählen. Diese werden zentral entwickelt und fortlaufend geprüft.
Wie werden die Ziele in der einzelnen Schule umgesetzt?
Das Startchancen-Programm ist nicht umsonst auf zehn Jahre angelegt. Es eröffnet eine Vielzahl von Spielräumen und Entwicklungsmöglichkeiten und setzt gleichzeitig voraus, dass sich die Schulleitungen der teilnehmenden Schulen, die Behörde und die ihr angegliederten Institute gerade in der Startphase die Zeit nehmen, um sich über Rahmensetzungen und Ausgestaltungsvarianten zu verständigen. Es gilt, die im Programm gesetzten Ziele gemeinsam zu konkretisieren und auf die bestehenden Hamburger Verhältnisse und die vielfältigen Erfahrungen an den einzelnen Schulen herunterzubrechen.
Es kommt ausdrücklich nicht darauf an, schnelle Festlegungen zu treffen. Vielmehr müssen alle Beteiligten sich die Zeit nehmen, um die im Startchancen-Programm steckenden Chancen im Sinne der Schülerinnen und Schüler heben zu können.
Wieviel Geld steht für das Startchancen-Programm zur Verfügung?
Insgesamt wollen Bund und Länder in den nächsten zehn Jahren 20 Milliarden Euro investieren, um Schülerinnen und Schüler in benachteiligter Lage zielgerichteter als bisher zu fördern. Dabei erfolgt die Finanzierung zu einer Hälfte über den Bund und zur anderen Hälfte über die Länder.
Hamburg erhält vom Bund zusätzliche Mittel in Höhe von rund 21,5 Millionen Euro pro Jahr. Bei der Laufzeit von zehn Jahren summiert sich das auf insgesamt rund 215 Millionen Euro.