Seit der Neustrukturierung gehört der Landesbetrieb Erziehung und Beratung – kurz LEB – zur Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung. Was machen die neuen Kolleginnen und Kollegen des städtischen Jugendhilfeträgers eigentlich, wofür stehen sie, woran arbeiten sie? Das Leitbild des Landesbetriebs klingt vielversprechend: Wir machen Zukunft möglich. „Konkret verstehen wir darunter, dass wir alles dafür tun, dass die Kinder und Jugendlichen, die bei uns leben und betreut werden, so unterstützt werden, dass sie eines Tages in der Lage sind, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen“, erläutert Referentin Bettina Bormann. Der Zuständigkeitsbereich des LEB ist groß: Die Mitarbeitenden helfen beispielsweise Familien, Krisen zu überwinden, unterstützen Eltern bei der Kindererziehung oder helfen Jugendlichen und jungen Erwachsenen dabei, für ein eigenständiges Leben fit zu werden.
„Kinder und Jugendliche, die bei uns leben und lernen, benötigen aus unterschiedlichen Gründen Unterstützung“, so Bettina Bormann. Die einen fragen nach Beratung oder kurzfristiger Hilfe in Krisen, andere können nicht mehr oder eine Zeitlang nicht bei ihren Eltern leben. Wieder andere mussten ihre Heimat verlassen. Für all diese Kinder, Jugendlichen und ihre Familien schafft der LEB die jeweils notwendige erzieherische Begleitung. Viele Angebote des LEB stellen wichtige Schutzdienste für Hamburg bereit und sind ein Garant dafür, dass Minderjährige in einer akuten Notlage Aufnahme und Unterstützung erhalten und in Obhut genommen werden können – und das rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres.
Zum Kernbereich des LEB zählen der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) mit dem Ambulanten Notdienst, der Unterbringungshilfe, dem Mädchenhaus, der Einzelbetreuung, dem Fachdienst Flüchtlinge und der Erstaufnahme für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) und die Kinderschutzeinrichtungen für Säuglinge, Kleinkinder und jüngere Schulkinder sowie die Clearingstellen Erstversorgung für UMA. Darüber hinaus wird eine ganze Palette von Hilfen zur Erziehung angeboten, das ist der sogenannte Marktbereich. Bormann: „Mit diesem Begriff bezeichnen wir die Angebote, mit denen die Aufsicht führende Behörde ihre jugendpolitischen Vorstellungen umsetzt, wenn diese nicht in ausreichendem Umfang oder Form von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten werden“.
Zum Marktbereich gehören stationäre Angebote wie Pädagogisch Betreute Wohngruppen, Jugendwohngemeinschaften, Jugendwohnungen und Eltern-Kinder-Einrichtungen sowie das teilstationäre Angebot Tagesgruppe und Kooperationen mit Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften. Hinzu kommen Angebote für spezielle Zielgruppen wie die Jugendwohngemeinschaft Casa Rifugio für psychisch erkrankte junge Menschen, die Jugendwohngemeinschaft Bötelkamp für psychisch belastete junge Menschen mit Migrationshintergrund, die Jugendwohngemeinschaft Jugendparkweg für herausfordernde junge Menschen und die Jugendgerichtliche Unterbringung als gemeinsames Angebot von Bildungs- und Familienbehörde und Justizbehörde zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Darüber hinaus gibt es noch ambulante Angebote wie zum Beispiel die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Flexible Betreuung oder auch Ambulant Betreutes Wohnen.