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Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5 ab Montag, 2. November 2020

30. Oktober 2020 Pressemitteilung

Der Senat hat seine Eindämmungsverordnung gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz angepasst. Die Änderungen treten am kommenden Montag, 2. November 2020, in Kraft. Kitas und Schulen sowie weitere Bildungsangebote bleiben offen, um den Zugang zu Bildung weiter zu gewährleisten. Für Hamburgs Schulen gilt eine Maskenpflicht ab Klassenstufe 5 auch im Unterricht.

  • Schule, Familie und Berufsbildung
Screenshot Video/ Senatskanzlei

Anders als im Frühjahr werden die Schulen weiterhin geöffnet bleiben. Wissenschaft und Politik haben erkannt, dass Schulen sichere Orte sind, in denen sich Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigte deutlich seltener infizieren als in anderen Lebensbereichen. Damit das so bleibt, werden die Vorsichtsmaßnahmen an den Schulen noch einmal verstärkt: Ab Montag müssen alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 auch im Unterricht und in Ganztagskursen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Um die Belastung durch die Maskenpflicht zu verringern, dürfen Schüler und Lehrkräfte künftig in den Pausen außerhalb des Schulgebäudes ihre Masken absetzen. Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für den Sport- und Musikunterricht, wenn ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden kann. Auch alle Prüfungen, Präsentationen und Klausuren dürfen ohne Mund-Nasen-Bedeckung stattfinden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. 
Um das Infektionsrisiko in den Klassenzimmern noch weiter zu reduzieren, stellt die Schulbehörde jeder staatlichen Hamburger Schule ein zusätzliches Budget von rund 400 Euro pro Klassenraum zur Verfügung, insgesamt über vier Millionen Euro. Das Programm ermöglicht den Schulen, flexibel, mit Augenmaß und angepasst an die örtliche Raumsituation Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen, beispielsweise transparente Plexiglasscheiben vor den Lehrerpulten zu befestigen oder sogenannte CO2-Ampeln anzuschaffen.
Die gravierenden sozialen und langfristigen Nachteile, die für Kinder und Jugendliche durch eine Schließung der Bildungseinrichtungen entstehen, sollen möglichst vermieden werden. Möglich ist die bundesweite Öffnung der Schulen und Kitas, weil –nach gegenwärtiger Erkenntnislage- Kinder und Jugendliche nur wenig zum Infektionsgeschehen insgesamt beitragen. Bei einzelnen Fällen, die im Kontext dieser Einrichtungen bislang zu verzeichnen waren, handelte es sich überwiegend um Infektionen, die im privaten Umfeld entstanden sind.

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