Kostenlose individuelle Lernförderung

Hamburgs Schulen melden 74.000 Teilnahmen an 12.000 Kursen

16. Dezember 2024 Pressemitteilung

Vor allem in den Kernfächern Mathe, Deutsch und Englisch wird gefördert - bis zu 28 Prozent der Schülerinnen und Schüler nehmen freiwillig teil.

  • Schule, Familie und Berufsbildung

Die Schulbehörde hat eine aktuelle IfBQ-Auswertung der bundesweit einmaligen kostenlosen schulischen Lernförderung vorgelegt. Danach haben im letzten Schuljahr 2023/24 alle Hamburger Schulen die Lernförderung mit insgesamt rund 12.000 Kursen und rund 74.000 Teilnahmen angeboten. Aufgewendet wurden dafür rund 15 Mio. Euro. Die Förderung betraf vor allem die Kernfächer Mathematik, Deutsch und Englisch. Je nach Schulform nehmen bis zu 28 Prozent der Schülerinnen und Schüler freiwillig teil. Bei 28 Prozent der Sechstklässler:innen am Gymnasium konnte durch die gezielte Lernförderung eine Abschulung verhindert werden.


Schulsenatorin Ksenija Bekeris: „Hamburg bietet als einziges Bundesland eine kostenlose schulische Lernförderung an allen Schulen an und ist damit erfolgreich: Der Anteil der Klassenwiederholungen konnte deutlich gesenkt werden, die meisten geförderten Schülerinnen und Schüler können die Lernförderung nach spätestens einem Jahr wieder verlassen und zudem können viele Abschulungen von 6.-Klässler:innen am Gymnasium verhindert werden. Besonders freut mich, dass je nach Schulform bis zu 28 Prozent der Schüler:innen sogar freiwillig teilnehmen.“

Ergebnisse im Detail:

  • Teilnahmen: Im 1. Halbjahr 2023/24 gab es insgesamt 33.520, im 2. Halbjahr 40.441 Teilnahmen, also 73.961 Teilnahmen insgesamt über das ganze Schuljahr. Das entspricht erfahrungsgemäß rund 30.000 Schülerinnen und Schülern (16 Prozent der Gesamtschüler:innenschaft), da diese an mehr als einem Lernförderkurs teilnehmen können. Die Anzahl der Teilnahmen nicht identisch mit der Anzahl geförderter Schülerinnen und Schüler.
  • Mehr Förderung im 2. Halbjahr: Im 2. Halbjahr erhöhten sich die Teilnahmen um rund 20 Prozent, da erfahrungsgemäß Lernrückstände dann festgestellt sind und es darum geht die Leistungsanforderungen bis zum Ende des Schuljahres zu erreichen. Das gilt insbesondere für die Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie 11 und 12 der Stadtteilschule sowie die Klassenstufen 5 bis 9 des Gymnasiums. Auch steht das erfolgreiche Bestehen von Schulabschlüssen oder Übergängen in die Mittel- oder Oberstufe im Fokus.
  • Fächer: Die meisten Lernförderkurse wurden auch im Schuljahr 2023/24 in Mathematik (39 Prozent) und Deutsch (28 Prozent) durchgeführt. Danach folgen Englisch mit 11 Prozent und zu einem deutlich geringeren Anteil die übrigen erfassten Fachbereiche. An den Grundschulen ist Deutsch nach wie vor anteilig das Fach mit den meisten Förderungen, dicht gefolgt von Mathematik. An den Stadtteilschulen und Gymnasien finden die meisten Förderungen im Fach Mathematik statt.
  • Abschulung vermieden: Weiterhin konnten durch die Teilnahme an Lernfördermaßnahmen im Schuljahr 2023/24 306 Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Klassenstufe 6 am Gymnasium verbleiben. Das entspricht 28 Prozent der insgesamt 1.087 Schülerinnen und Schüler, die im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 eine Mitteilung erhalten hatten, dass sie bei gleichbleibender Leistungsentwicklung nicht in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums übergehen können. Der Blick auf die einzelnen Fachbereiche zeigt, dass die Förderung in Englisch am erfolgreichsten ist.
  • Wenig „Rückfälle“ in die Nachhilfe: Eine Beobachtung über drei aufeinanderfolgende Jahre hat ergeben, dass in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch nur zwischen 10 und 13 Prozent der Schülerinnen und Schüler nach Verlassen der Lernförderung nach einem Jahr erneut die Förderung in Anspruch genommen haben, nach zwei Jahren nur zwischen 6 und 10 Prozent.
  • Freiwillige Teilnahme: An den Grundschulen nehmen rund 92 Prozent der geförderten Kinder verpflichtend an den Lernförderkursen teil, 8 Prozent freiwillig. An den Stadtteilschulen nehmen rund 87 Prozent der geförderten Kinder und Jugendlichen verpflichtend an den Lernförderkursen teil, 13 Prozent freiwillig. An den Gymnasien nehmen rund 72 Prozent der geförderten Kinder und Jugendlichen verpflichtend an den Lernförderkursen teil, sogar 28 Prozent freiwillig.
  • Nur noch 1,2 Prozent Klassenwiederholungen: Der Anteil an Klassenwiederholungen in allen Schulformen ist deutlich gesunken: Im Schuljahr 2021/22 lag er bei 1,7 Prozent, im Schuljahr 2022/23 nur noch bei 1,2 Prozent. An Stadtteilschulen wiederholen im Schuljahr 2022/23 1,7 Prozent aller Schülerinnen und Schüler; im Vorjahr waren es noch 2,0 Prozent. An Gymnasien ist der Anteil an Klassenwiederholungen von 1,6 Prozent auf 1,4 Prozent gesunken. Viele Klassenwiederholungen schließen sich im Gymnasium an einen Auslandsaufenthalt an. An Grundschulen ist der Anteil an Klassenwiederholungen im Schuljahr 2022/23 erneut deutlich zurückgegangen; er liegt auf demselben Niveau wie vor Beginn der Corona-Pandemie (0,8 Prozent). (Die entsprechenden Daten des Schuljahres 2023/24 werden erst im Frühjahr 2025 zur Verfügung stehen.)
  • Erfolgreiche Teilnahme: Im Schuljahr 2022/23 konnten rund 56 Prozent der geförderten Schülerinnen und Schüler in allen geförderten Fächern die Leistungsanforderungen erreichen und die Förderung erfolgreich abschließen. Von den Schülerinnen und Schülern mit Lernförderbedarf in mehreren Fächern konnten 65 Prozent die Lernförderung in mindestens einem Fach zum Ende des Schuljahres beenden. (Die entsprechenden Daten des Schuljahres 2023/24 werden erst im Frühjahr 2025 zur Verfügung stehen)

Hintergrund: kostenlose individuelle Lernförderung an den Schulen
Mit der kostenlosen individuellen Lernförderung bietet Hamburg seit dem Schuljahr 2011/12 ein bundesweit einmaliges Angebot (ursprünglich „Fördern statt Wiederholen“ genannt): Schülerinnen und Schüler, die die festgelegten Mindestanforderungen in einem oder mehreren Fächern oder Lernbereichen nicht erfüllen, erhalten zusätzliche Förderung neben dem regulären Unterricht. Der Förderunterricht („Nachhilfe“) erfolgt in kleinen Gruppen zusätzlich zum regulären Unterricht und wird durch Lehr- oder Honorarkräfte durchgeführt. Leistungsrückstände können damit gezielt aufgeholt werden.

Diese Ansprüche auf Lernförderung bestehen, wenn die Notenschwelle ausreichenden Leistungen unterschritten ist. Auch Schülerinnen und Schüler mit schwach ausreichenden Leistungen sind förderberechtigt, wenn eine Verschlechterung des Leistungsbildes zu befürchten oder der Schulabschluss gefährdet ist. Darüber hinaus können auf Antrag der Schule auch andere Schülerinnen und Schüler besondere Förderung erhalten. Über die Aufnahme der Lernförderung beschließt die Zeugniskonferenz. Im Anschluss schließt die Schule mit der Schülerin oder dem Schüler und den Sorgeberechtigten eine Lern- und Fördervereinbarung ab, in der die notwendigen Fördermaßnahmen und die wechselseitigen Pflichten verbindlich festgelegt werden.

Klassenwiederholungen nur im Ausnahmefall
Die Wiederholung einer Jahrgangsstufe ist seit Einführung der verpflichtenden Lernförderung nur noch im Ausnahmefall möglich. Wegen der Schulschließungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erleichterte die Schulbehörde im Sommer 2021 die freiwillige Wiederholung einer Jahrgangsstufe. Infolgedessen wurden viel mehr Anträge auf Wiederholung einer Jahrgangsstufe bewilligt als in den Jahren zuvor. Seit dem Schuljahr 2023/24 gelten die alten Regelungen.

Weitere Fördermaßnahmen
Zum Aufholen der pandemiebedingten Kompetenzrückstände wurden in Hamburg zusätzliche Förderprogramme aufgesetzt. Dazu zählen die kostenlosen Lernferien und das Programm „Anschluss“ für Kinder der 4. Jahrgangsstufe, das nachweislich zu Lernfortschritten der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler führt und ihnen somit den Übergang in die weiterführende Schule erleichtert.

Lernfördermonitoring
Im Rahmen des Lernfördermonitorings übermitteln die Schulen dem Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) für jedes Schulhalbjahr die Anzahl der Förderkurse und die Anzahl der Teilnehmenden. Außerdem wird angegeben, wie viele der Teilnehmenden die in der Fördervereinbarung festgelegten Ziele erreicht haben und die Förderung zum Ende des jeweiligen Halbjahrs verlassen. Das IfBQ wertet die im Monitoring erhobenen Daten auf Systemebene zur Generierung von Steuerungswissen aus. Dabei werden die Ergebnisse nach Schulformen, Jahrgangsstufen und Fachbereichen vergleichend analysiert und mit den Ergebnissen aus den Vorjahren verglichen. Die schulbezogenen Ergebnisse werden den einzelnen Schulen zur schulinternen Qualitätsentwicklung zurückgemeldet. Die Schulaufsicht erhält vom IfBQ eine Rückmeldung über die Organisation der Kurse im Vergleich mit Schulen desselben Sozialindexes und nutzt diese im Statusgespräch, um mit der Schule die Ressourcenverwendung, die Organisation und den Erfolg der Maßnahmen zu besprechen. Aus den Gesprächen erfolgt gegebenenfalls eine Umsteuerung oder eine Ziel- und Leistungsvereinbarung, wenn die Lernförderung an der Schule konzeptionell weiterentwickelt werden soll.

Rückfragen der Medien
Behörde für Schule und Berufsbildung
Peter Albrecht | Pressesprecher
Telefon: 040 42863 2003
E-Mail: pressestelle@bsb.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsb
X: hh_bsb
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