Mehr Praxisbezug, mehr Wahlmöglichkeiten, mehr Anschlussorientierung

Reform der ESA- und MSA-Prüfungen an Hamburgs Schulen

22. Mai 2025 Pressemitteilung

Hamburg modernisiert zum Schuljahr 2025/26 die Abschlussprüfungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und den mittleren Schulabschluss (MSA). Mit der Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO GrundStGy) richtet sich die Stadt noch stärker an den Kompetenzen, Interessen und Anschlusswegen der Schülerinnen und Schüler aus. Ziel ist es, Prüfungen gerechter, praxisnäher und zukunftsfester zu gestalten – ohne auf Verbindlichkeit und Standards zu verzichten. Die geplanten Änderungen wurden jetzt den Hamburger SchülerInnen-, Eltern-, und Lehrerkammern zur Stellungnahme vorgelegt.

  • Schule, Familie und Berufsbildung

Bildungssenatorin Ksenija Bekeris betont: „Wir haben die Prüfungen gründlich überarbeitet, damit sie den Anforderungen unserer Zeit gerecht werden – inhaltlich, strukturell und pädagogisch. Wer heute Verantwortung übernehmen will – im Beruf, in der Gesellschaft oder in der Demokratie – braucht fachliches Wissen ebenso wie überfachliche Kompetenzen und eine Orientierung für den Anschluss an die Schullaufbahn. Mit der neuen Prüfungsstruktur setzen wir genau hier an.“

Wesentliche Neuerungen
Mit der geplanten Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sollen die Abschlussprüfungen zum ESA und MSA stärker auf grundlegende Kompetenzen fokussieren und zugleich mehr individuelle Schwerpunkte ermöglichen. Vorgesehen ist, dass die zentralen schriftlichen Prüfungen künftig auf die Fächer Deutsch und Mathematik konzentriert werden – zwei Bereiche, die für schulische und berufliche Anschlüsse eine besondere Bedeutung haben. Ergänzt werden soll dies durch eine mündliche Prüfung beim ESA, bei der die Schülerinnen und Schüler aus einem vorgegebenen schulischen Angebot ein Fach wählen können. Dieses Wahlfachmodell zielt darauf ab, unterschiedliche Interessen und Stärken besser abzubilden und zugleich die Eigenverantwortung der Prüflinge zu stärken. Das gleiche gilt für den MSA. Hier wird es zudem eine zweite verpflichtende mündliche Prüfung im Fach Englisch geben.

Im Zuge der geplanten Änderungen soll die bisher verpflichtende praxisorientierte Prüfung im ESA entfallen und durch ein flexibleres Prüfungsformat ersetzt werden: Statt einer festen Vorgabe erhalten die Schülerinnen und Schüler künftig die Möglichkeit, ein Prüfungsfach aus einem schulischen Wahlangebot auszuwählen – etwa aus den Bereichen Gesellschaft, Naturwissenschaft, oder Berufliche Orientierung. Dabei können praxisnahe Inhalte, wie Erfahrungen aus dem Betriebspraktikum oder fachpraktische Leistungen in die Prüfung einbezogen werden. So wird einerseits mehr Raum für individuelle Stärken geschaffen, andererseits bleibt die Anschlussfähigkeit an Ausbildung und Beruf klar im Blick.

Beim erweiterten ESA (eESA) soll zudem eine sogenannte besondere betriebliche Lernaufgabe verankert werden, die betriebliche Erfahrungen aus dem Praktikum mit schulischer Reflexion verbindet. Damit wird praxisorientiertes Lernen nicht nur sichtbar gemacht, sondern auch als prüfungsrelevant anerkannt. Zudem ist vorgesehen, beim eESA die gleichen Regeln zum Notenausgleich gelten zu lassen wie beim mittleren Schulabschluss. Das bedeutet: Wenn in einem Fach keine ausreichende Leistung erbracht wird, könnten besonders gute Leistungen in anderen Fächern diesen Ausgleich ermöglichen. Damit wird der erweiterte ESA als höherwertiger Abschluss klarer vom einfachen ESA abgegrenzt und strukturell enger an den MSA angelehnt – ein Schritt zu mehr Vergleichbarkeit und Transparenz im System.

Auch die Bewertungslogik wird weiterentwickelt: Künftig soll die Prüfungsleistung mit einem Anteil von 20 Prozent in die Jahresnote einfließen – ein Schritt, der die Bedeutung kontinuierlicher Lernleistungen betont und die Prüfung als integrativen Bestandteil des gesamten Schuljahres versteht.

Analog zu den Gymnasien, soll der MSA an den Stadtteilschulen künftig auch vergeben werden, wenn Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfolgreich in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe versetzt werden. Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschulen mit einer Prognose für die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe können auf eine Teilnahme an den MSA-Prüfungen verzichten. Sollte entgegen dieser Prognose eine Versetzung nicht erfolgreich sein, kann der Abschluss auch über eine Nachprüfung erreicht werden.

Breiter Abstimmungsprozess mit Schulpraxis und Wirtschaft
Die Reform ist das Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses. Gemeinsam mit Schulleitungen, Berufsschulen, Handels- und Handwerkskammer sowie Ausbildungsbetrieben wurde im Schuljahr 2024/25 intensiv beraten, welche Kompetenzen Prüfungen sichern sollen und wie schulische Leistungen künftig zuverlässiger für den beruflichen Anschluss sichtbar gemacht werden können.

Der nun vorliegende Entwurf wurde in enger Abstimmung mit den Partnern entwickelt und ist jetzt den Kammern offiziell zur Stellungnahme übermittelt worden. Nach Prüfung durch die Kammern soll die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Schuljahresbeginn 2025/26 in Kraft treten. Die Regelungen zum erweiterten ESA mit verpflichtender betrieblicher Lernaufgabe gelten ab dem Schuljahr 2027/28, um den Schulen ausreichend Vorbereitungszeit zu geben.

Rückfragen der Medien
Behörde für Schule und Berufsbildung
Pressestelle
Telefon: 040 42863 2003
E-Mail: pressestelle@bsb.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsb

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