Kostenanstieg begrenzen

Bezirkliches Zentralamt Unterhaltsvorschuss geht in die Umsetzung

10. März 2026 Pressemitteilung

Die Dämpfung des Kostenanstiegs bei den Sozialleistungen ist für Bund, Länder und Gemeinden aktuell eine zentrale Herausforderung. Der Hamburger Senat bringt sich in diesen Reformprozess derzeit auf Bundesebene erfolgreich ein, hat aber auch in Hamburg zahlreiche Maßnahmen vor Ort in den Bezirksämtern auf den Weg gebracht. Neben der Modernisierung der Grundsicherungsämter in den Bezirken (NEMO GS) ist zurzeit insbesondere die Schaffung eines neuen bezirklichen Zentralamts für den Unterhaltsvorschuss (ZUV) im Fokus.

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Nach einem Senatsbeschluss im Frühjahr 2025 nimmt die Umorganisation unter Federführung der Behörde für Finanzen und Bezirke sowie der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung und dem Projekt ZUV jetzt Gestalt an. Zum 1. April 2026 erfolgt die Bündelung aller 106 Mitarbeitenden im Zentralamt in dem jetzt für ganz Hamburg zuständigen Bezirksamt Wandsbek. Aus dem Haushalt 2026 sind dafür Projektmittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro bereitgestellt.

Anlass waren verschiedene Berichte von Rechnungshof, der Hamburgischen Bürgerschaft und der Prüfdienste der Finanzbehörde. Diese hatten im Rahmen einer Evaluation empfohlen, das Unterhaltsvorschusssystem künftig in Form eines bezirklichen Zentralamtes auf Grundlage der Einheitssachbearbeitung zu organisieren. Bei der Einheitssachbearbeitung bearbeitet eine Person sowohl den Leistungsteil als auch den Heranziehungs- und Rückholteil, bleibt für den Fall über die gesamte Laufzeit zuständig und kennt damit alle Einzelheiten. Gestützt wurde die Empfehlung darauf, dass die Einheitssachbearbeitung den jeweiligen Unterhaltsvorschussfall am besten überblickt und Informationszusammenhänge am besten erkennt. Durch die gewonnenen Synergien können kurz- bis mittelfristig auf der Ausgabenseite unberechtigte Auszahlungen verhindert und auf der Einnahmenseite die Heranziehung und Rückforderung eigentlich Unterhaltspflichtiger forciert und gesteigert werden. Eine zentrale bezirkliche Aufbauorganisation auf Grundlage der Einheitssachbearbeitung bietet die beste Gewähr dafür, diese Ziele zu erreichen.

Ziel des Projekts ist eine kontinuierliche Verbesserung der sog. Heranziehungs- und Rückgriffquote beim Unterhaltsvorschuss auf mindestens 15 Prozent. Trotz der laufenden Umorganisation konnte die Heranziehungs- und Rückgriffquote von 2024 auf 2025 leicht gesteigert werden, von 10,9 Prozent auf 11,11 Prozent. Auch die ausgekehrten Leistungen stiegen nicht weiter, sondern sanken geringfügig von 95,7 Mio. Euro auf 95,5 Mio. Euro. Gestiegen ist demgegenüber der Rückfluss zu viel gezahlter Leistungen zugunsten der Stadt um über 1 Mio. Euro. Das Erreichen des Ziels von 15 Prozent würde Mehreinahmen von ca. 3.7 Mio. Euro bedeuten.

Finanz- und Bezirkssenator Dr. Andreas Dressel: „Die Dämpfung des Kostenanstiegs bei den Sozialleistungen ist für Bund, Länder und Gemeinden aktuell eine zentrale Herausforderung im Hinblick auf die zukünftigen Haushalte. Hamburg unternimmt dabei vielfältige Anstrengungen – im Bund und vor Ort. Der Unterhaltsvorschuss ist auch von dramatischen Steigerungen betroffen, aber es ist eine staatliche Ausfallleistung, bei der sich die Verwaltung bei guter Organisation einiges vom Unterhaltspflichtigen zurückholen kann. Denn es heißt bewusst Unterhaltsvorschuss – d.h., der Staat geht in Vorleistung und die Unterhaltsschulden der Unterhaltspflichtigen, meist Väter, müssen in möglichst großem Umfang wieder eingetrieben werden. Diese Rückgriffquote in Hamburg war und ist ausbaufähig. Ich bin aber zuversichtlich, dass die gestartete Zentralisierung und die kompetente Einheitssachbearbeitung helfen, die Rückgriffquote signifikant zu steigern. Die ersten Zahlen weisen in die richtige Richtung – und das trotz laufender Umorganisation. 15 Prozent Rückgriffquote ist ein ambitioniertes, aber mit den eingeleiteten Maßnahmen machbares Ziel. An manchen Stellen ist hier erkennbar auch Sozialleistungsmissbrauch im Spiel. Dem müssen wir konsequent entgegentreten. Insgesamt ist das eingeleitete Maßnahmenpaket ein konkreter Beitrag zur Gerechtigkeit und sehr im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler!“

Michaela Peponis, Staatsrätin der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung: „Für den Hamburger Senat und für uns als zuständige Fachbehörde ist es ein zentrales Anliegen, dass der Unterhaltsvorschuss effizient und verlässlich umgesetzt wird. Der Unterhaltsvorschuss stellt sicher, dass Kinder auch dann finanziell abgesichert sind, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt. Der Staat übernimmt hier Verantwortung und sorgt für Stabilität und Verlässlichkeit im Alltag von Alleinerziehenden und ihren Kindern. Umso wichtiger ist es, dass die Leistungen zuverlässig gewährt und zugleich bestehende Rückgriffsansprüche konsequent verfolgt werden. Gerade bei der Durchsetzung dieser Ansprüche besteht in Hamburg noch Entwicklungspotenzial. Ich freue mich daher sehr, dass wir diese Aufgabe nun gemeinsam mit der Finanzbehörde und dem Bezirksamt Wandsbek entschlossen voranbringen. Mit dem Zentralamt Unterhaltsvorschuss stärken wir die Voraussetzungen für eine stabile Leistungsgewährung und verfolgen zugleich das Ziel, die Rückgriffquote nachhaltig zu erhöhen. Eine konsequentere Rückforderung gegenüber Unterhaltspflichtigen stärkt das Gerechtigkeitsempfinden und entlastet zugleich den Hamburger Haushalt.“

Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff: „Als Bezirksamt Wandsbek freuen wir uns sehr, dass wir für das neue Zentralamt für den Unterhaltsvorschuss die Verantwortung übertragen bekommen haben und damit eine wichtige Aufgabe für ganz Hamburg von hier aus gesteuert wird. Mit der Bündelung der Kompetenzen und der Einheitssachbearbeitung wird ein wichtiger Schritt unternommen, um die Organisation weiter zu verbessern und die Rückgriffquote nachhaltig zu steigern. Wir glauben hier auch ggf. eine Blaupause zu schaffen, wie wir als Bezirksämter organisatorisch u. a. auf die Erkenntnisse der Sozialstaatsreformkommission reagieren könnten. Unser besonderer Dank gilt dem Unterhaltsvorschussteam Wandsbek, die mit ihrer guten Arbeit in der Vergangenheit dazu beigetragen haben, das Bezirksamt Wandsbek mit dem Zentralamt Unterhaltsvorschuss zu betrauen, sowie dem Projektteam zum gelungenen Start dieser großen Umstellung. Die bisherigen Entwicklungen zeigen bereits, dass der eingeschlagene Weg in die richtige Richtung weist. Wir sind zuversichtlich, dass das bezirkliche Zentralamt in Wandsbek einen wichtigen Beitrag zu mehr Effizienz und einer besseren Refinanzierung leisten wird.“

Zu den Auswirkungen der geplanten Sozialstaatsreform auf den Unterhaltsvorschuss ergänzte Dressel: „Hamburg arbeitet auf Bundesebene konstruktiv an der Sozialstaatsreform und ihrer Umsetzung mit. Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat zum Unterhaltsvorschuss auch Empfehlungen gemacht. Für die Empfehlung zur zentralisierten Rückgriffbearbeitung hat Hamburg mit der ZUV schon vorab einen pragmatischen Weg ausgelotet. Für die Empfehlung zum Verhältnis zur Grundsicherung gibt es ebenfalls gute Argumente. Insgesamt gilt: Die Umsetzung im Bund bleibt abzuwarten. Alle staatlichen Ebenen sind sehr zeitnah auf Kostendämpfung in den Systemen angewiesen!“

Hintergrund: Unterhaltsvorschuss und Herausforderungen in Hamburg
Wenn die Eltern getrennt sind, und die Betreuungslast bei überwiegend einem Elternteil liegt, dann muss regelhaft der familienferne Elternteil einen Anteil an den Unterhaltskosten übernehmen. Darauf besteht ein gesetzlicher Anspruch. Die (Mindest-)Höhe ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Es kann aber Situationen geben, in denen die barunterhaltspflichtige Person nicht zahlen kann, weil sie selbst nicht über die nötigen Mittel verfügt (bzw. selbst nicht mehr über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt verfügen würde, wenn der Betrag in Höhe der Unterhaltsverpflichtung vom Einkommen abgezogen würde). Ausgerechnet ein alleinerziehender Elternteil – der ohnehin mit zusätzlichen, ganz praktischen Herausforderungen im Alltag konfrontiert ist – wäre dann ohne ausreichende Mittel auf sich allein gestellt, mit der Aussicht auf einen womöglich langwierigen Gerichtsprozess mit möglicherweise ungewissem Ausgang, um Unterhaltskosten zu erstreiten. Leidtragende(r) wäre aber das Kind, für dessen Unterhalt das Geld schließlich bestimmt ist. Kinderarmut droht. Um das zu vermeiden, springt der Sozialstaat ein und zahlt einen sogenannten Unterhaltsvorschuss bzw. eine Ausfallleistung. Der sogenannte Unterhaltsvorschuss ist also eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, die vor allem dazu da ist, die auskömmliche Finanzierung des Kindes unmittelbar im Hier und Jetzt zu sichern – „ohne den unterhaltspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen“, wie der Bundesgesetzgeber formuliert. Die Behörden unternehmen nämlich den Versuch, das Geld von den Unterhaltspflichtigen zurückzuerhalten. Es wird also von Amts wegen die Auseinandersetzung geführt, mit der andernfalls der alleinerziehende Elternteil belastet wäre (Aufwand, Anwaltskosten, Vollstreckungsrisiken, lange Zahlungsausfälle). Der unterhaltspflichtige Elternteil wird zur Zahlung aufgefordert – die sog. Heranziehung. Dazu muss er Unterlagen vorlegen, aus denen dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hervorgeht, also Belege zum Einkommen und Vermögen. Kann gezahlt werden, besteht eine entsprechende Verpflichtung. Dieser Anspruch wird behördlich durchgesetzt, auch wenn das Problem möglicherweise darin bestand, dass die unterhaltspflichtige Person nicht zahlen will. Wenn jedoch die Zahlung dazu führen würde, dass die unterhaltspflichtige Person selbst weniger Mittel als das gesetzlich festgelegte (Existenz-) Minimum zur Verfügung hat, kann sie nicht zahlen. Der Staat übernimmt (ganz oder anteilig) die Unterhaltszahlung an das alleinerziehende Elternteil, zahlt also den Unterhaltsausfall. Beispielsweise ist dies regelhaft bei unterhaltspflichtigen Elternteilen der Fall, die im Bezug von Sozialleistungen stehen. Das kann aber auch der Fall sein, wenn das Einkommen gering ist oder ein Elternteil verstorben ist.

Auch wenn Quoten von aktuell 11,11 Prozent und angepeilt von 15 Prozent auf den ersten Blick nicht besonders hoch erscheinen, auch nicht im Vergleich zu anderen Bundesländern, ist zu berücksichtigen, dass über 60 Prozent der unterhaltspflichtigen Personen in Hamburg nicht oder zumindest teilweise nicht in der Lage sind, den Unterhalt zu leisten. Der Selbstbehalt von erwerbstätigen Elternteilen, ist dabei in Hamburg angesichts der höheren Mietkosten regelmäßig höher als in anderen Kommunen. Das bedeutet, dass eine Person, die anderswo im Wege des Rückgriffs für eine Zahlung herangezogen würde, hier möglicherweise aufgrund der höheren Lebenshaltungskosten gar nicht zahlungspflichtig ist, weil das für eine Unterhaltszahlung verfügbare Einkommen zu gering ist. Es ist zudem zu beachten, dass auch darüber hinaus die soziodemographischen Umstände in einem Stadtstaat wie Hamburg andere sind als in den Flächenländern, dies belegen auch die Quoten in Berlin und Bremen. Spielräume, die Quote anzuheben, bestehen aber trotzdem. Damit ist auch zu erklären, warum der Rückgriff auf die Unterhaltspflichtigen in Hamburg seltener gelingt als in anderen Bundesländern. Hamburg unternimmt bereits seit Jahren verschiedene Anstrengungen, um die Heranziehungs- und Rückgriffquote zu erhöhen.

Rückfragen der Medien
Behörde für Finanzen und Bezirke
Pressestelle
Telefon: 040 42823 1662
E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)
Pressestelle
Telefon: 040 42863 2003
E-Mail: pressestelle@bsfb.hamburg.de
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