Gerechtere Startchancen

Bildungsbehörde passt Sozialindex an aktuelle Lage an

02. März 2026 Pressemitteilung

Um soziale Ungleichheiten in der Bildung auszugleichen, bekommen Hamburger Schulen mit einer sozial benachteiligten Schüler:innenschaft bis zu 50 Prozent mehr Lehrkräfte. Allerdings verändern sich die sozialen Rahmenbedingungen von Schulen im Laufe der Zeit. Um auch künftig für gerechte Startchancen zu sorgen, hat das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) jetzt den Sozialindex auf der Grundlage aktueller amtlicher Daten neu berechnet. Für 54 der insgesamt 329 allgemeinen staatlichen Schulen ergibt sich eine Veränderung im Sozialindex (41 Grundschulen, 7 Stadtteilschulen und 6 Gymnasien). Die übrigen 275 Schulen bleiben bei ihrer bisherigen Einstufung. Die Anpassung des Sozialindex wird in den kommenden fünf Jahren schrittweise umgesetzt.

  • Schule, Familie und Berufsbildung
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Gute und gerechte Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe, zu der Schulen einen entscheidenden Beitrag leisten. Hamburg stärkt deshalb gezielt Schulen, deren Schülerinnen und Schüler besondere Unterstützung brauchen. Allerdings verändern sich in einer dynamischen Metropole wie Hamburg die Strukturen von Stadtteilen immer wieder. Diese Veränderungen wirken sich auch auf die Zusammensetzung der Schülerschaft an den Schulen aus. Deshalb wurde der Sozialindex jetzt überprüft und dementsprechend angepasst.

Die zentralen methodischen und strukturellen Aspekte der letzten Aktualisierung im Jahr 2021 wurden beibehalten. Entsprechend wurde auch dieses Mal der Sozialindex jeder Schule ausschließlich auf Grundlage amtlicher Daten berechnet. Dieses Vorgehen hat sich bewährt – es schafft Klarheit und Verlässlichkeit.

Der Sozialindex bildet die sozialen Rahmenbedingungen der Schüler:innenschaft jeder Schule auf einer sechsstufigen Skala von 1 (besonders herausfordernde Rahmenbedingungen) bis 6 (sehr günstige Rahmenbedingungen) ab. Je nach Einstufung werden einer Schule unterschiedlich viele pädagogische Stellen zugewiesen. Schulen in sozial herausfordernder Lage können kleinere Klassen bilden und umfangreiche sprachliche und sonderpädagogische Förderung ermöglichen. Eine Grundschule in sozial herausfordernder Lage bekommt bis zu 50 Prozent mehr Stellen zugewiesen, bei weiterführenden Schulen sind die Differenzen deutlich geringer.

Die Anpassung des Sozialindex führt bei den betroffenen Schulen zu einem veränderten Personalbedarf. Außerdem werden vorhandene Stellen gezielt Schulen zugewiesen, deren Schülerinnen und Schüler einen höheren Unterstützungsbedarf haben. Damit die betroffenen Schulen die Veränderungen gut organisieren können, gibt es die zusätzlichen Stellen bereits ab dem kommenden Schuljahr. Der Abbau von Stellen an anderen Schulen wird über einen langen Zeitraum gestaffelt und deshalb im Rahmen der normalen Fluktuation an den Schulen umgesetzt werden.

Veränderungen durch neue Berechnung des Sozialindex 2026

  • Grundschulen: Bei 19 der 198 staatlichen Grundschulen steigt der Sozialindex. 22 Grundschulen erhalten nach der Aktualisierung einen niedrigeren Sozialindex.
  • Stadtteilschulen: Bei vier der 65 Stadtteilschulen erhöht sich der Sozialindex um eine Stufe. Bei drei Stadtteilschulen sinkt der Sozialindex um eine Stufe.
  • Gymnasien: Bei zwei der 66 Gymnasien steigt der Sozialindex. Dagegen sinkt der Sozialindex an vier Gymnasien.
  • Keine Schule wechselt den Sozialindex um mehr als eine Stufe.

Auswirkung neuer Sozialindizes auf Stellenanteile
Während die personellen Erhöhungen unmittelbar zum 1. August 2026 umgesetzt werden, erfolgen mögliche Absenkungen behutsam und schrittweise, um den Schulen einen schonenden Übergang zu ermöglichen. Schulen, die einen höheren Sozialindex erhalten, geben über einen längeren Zeitraum in mehreren Schritten Personal an andere Schulen ab und bauen dabei in keinem Jahr mehr als 2,5 Prozent ihres Personals ab.

Zeitliche Umsetzung
Zum 1. August 2026 werden zunächst die Stellenzuweisungen für Sprach- und die sonderpädagogische Förderung angepasst. Das gleiche gilt für den Personalbedarf der Schulsozialarbeit (PTF). Darauf folgt Anfang 2027 die Stellenzuweisung für die Schulbüros. Ab dem 1. August 2027 werden dann über einen Zeitraum von vier Jahren die Klassengrößen der neuen ersten Klassen sowie die Personalzuweisung für den Ganztag schrittweise angepasst. Bei Schulen mit erheblichen Veränderungen kann der gesamte Anpassungsprozess bis zum Schuljahr 2030/31 dauern.

Der „Hamburger Sozialindex“
In Hamburg gibt es seit 1996 einen Index für alle staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien. 2005 wurde der Sozialindex (ehem. „KESS-Index“ oder „LAU-Index“) der allgemeinen Schulen erstmalig ermittelt und zuletzt 2021 aktualisiert. Nun wurde fünf Jahre später der Sozialindex erneut vom IfBQ überprüft und der aktuellen Lage angepasst. Der Sozialindex sagt nichts über die Qualität der pädagogischen Arbeit an einer Schule aus – er beschreibt die sozialen Rahmenbedingungen, unter denen Bildung stattfindet.

Der Sozialindex erfüllt zwei wichtige Funktionen
Verteilungsgerechtigkeit: Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung berücksichtigt den Sozialindex bei der Ausstattung von Schulen. Schulen, die unter besonders herausfordernden Rahmenbedingungen arbeiten, erhalten für ihre Schülerinnen und Schüler zusätzliche Ressourcen, zum Beispiel für kleinere Klassen in Grundschulen oder für Sprachfördermaßnahmen. Das Ziel ist, Ressourcen bedarfsgerecht zu verteilen und allen Schülerinnen und Schülern – unabhängig von ihrem sozialen Umfeld – möglichst gute Lern- und Entwicklungschancen zu ermöglichen.

Faire Vergleiche: In Hamburg werden – wie auch in anderen Bundesländern – regelmäßig Schulleistungstests durchgeführt (https://ifbq.hamburg.de/lernstandserhebung/kermit/). Der Sozialindex ermöglicht einen fairen Vergleich der Ergebnisse, indem Schulen miteinander verglichen werden können, die unter ähnlichen Rahmenbedingungen arbeiten.

Rückfragen der Medien
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)
Pressestelle
Telefon: 040 42863 2003
E-Mail: pressestelle@bsfb.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsfb

 

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