Kita-Gutscheinsystem

Hamburg entwickelt Kita-Elternbeiträge sozial ausgewogen weiter

07. Juli 2026 Pressemitteilung

Der Senat investiert seit vielen Jahren konsequent in gute Rahmenbedingungen für Familien und in frühe Bildung. Das Hamburger Kita-Gutscheinsystem eröffnet Kindern gute Bildungs- und Entwicklungschancen und unterstützt dabei, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Es ist das Herzstück der Hamburger Familienpolitik und ein wesentlicher Baustein für Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe.

  • Schule, Familie und Berufsbildung

Das Hamburger Kita-Gutscheinsystem ist Ausdruck eines gesellschaftlichen Versprechens: Jedes Kind soll von Anfang an gute Bildungs- und Entwicklungschancen erhalten, und Familien sollen sich darauf verlassen können, dass frühe Bildung verlässlich unterstützt wird. Dieses Versprechen gilt auch künftig. Die Kita-Grundbetreuung in Hamburg ist und bleibt für die Familien kostenlos.

Um dieses bewährte System weiterhin leistungsfähig und verlässlich zu gestalten, modernisiert der Senat die Beitragssystematik für Betreuungszeiten, die über die fünfstündige beitragsfreie Grundbetreuung hinausgehen. Es ist die erste Anpassung seit Einführung des Hamburger Kita-Gutscheinsystems vor fast einem Vierteljahrhundert. Über die Grundzüge der neuen Beitragssystematik hatte der Senat bereits in der vergangenen Woche bei der Vorstellung des Haushaltplanentwurfs 27/28 informiert.

Bildungs- und Familiensenatorin Ksenija Bekeris: „Familien brauchen Verlässlichkeit. Deshalb gelten die Grundprinzipien unseres Hamburger Kita-Gutscheinsystems unverändert. Gleichzeitig ist es unsere Verantwortung, bewährte Strukturen an veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Die geplante Reform verbindet beides: Sie erhält die Stärken unseres Kita-Gutscheinsystems und schafft zugleich moderne, transparente und solidarische Beitragsstrukturen. So sorgen wir dafür, dass unser Kita-Gutscheinsystem auch künftig ein starkes Fundament für gute Bildung, Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt.“

Ziel ist ein sozial ausgewogenes und transparentes Beitragssystem, das die Bedürfnisse der Familien berücksichtigt und die finanzielle Stabilität der Kindertagesbetreuung sichert. Die Elternbeiträge sollen an die veränderten Einkommens- und Preisverhältnisse der vergangenen 25 Jahre angepasst und sozialverträglich angehoben werden. Zugleich soll das Beitragssystem gerechter und übersichtlicher ausgestaltet werden. Während die Elternbeiträge im Kita-Gutscheinsystem zwischen 2002 und 2025 völlig unverändert blieben, ist der Verbraucherpreisindex laut Statistischem Bundesamt in diesem Zeitraum um 55 Prozent angestiegen.

Die Grundprinzipien des Hamburger Kita-Gutscheinsystems bleiben unverändert. Jedes Kind hat weiterhin ab dem ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen garantierten Anspruch auf fünf Stunden beitragsfreie Betreuung pro Tag einschließlich Mittagessen – unabhängig von der Lebenssituation der Eltern. Für darüber hinausgehende Betreuungszeiten werden Elternbeiträge weiterhin gestaffelt nach zeitlichem Betreuungsbedarf, Familiengröße und Familieneinkommen erhoben. 

Kern der jetzigen Reform ist, dass Familien mit geringem Einkommen entlastet werden oder künftig keinen Elternbeitrag mehr zahlen. Hierfür soll die Einkommenshöhe, ab der ein Elternbeitrag erhoben wird, von derzeit 1.023 Euro auf 2.650 Euro monatliches Nettoeinkommen eines Zweipersonenhaushalts angehoben werden. Gleichzeitig wird die Einkommensstaffelung am oberen Einkommensende ausgeweitet, sodass Familien mit höheren Einkommen künftig einen größeren Beitrag leisten.

Hamburgs Familien werden voraussichtlich mehr als ein Jahr zeitlichen Vorlauf haben, um sich auf die angepassten Elternbeiträge einzustellen. Denn der Höchstbeitrag soll sich erst ab 2027 und dann gestaffelt in zwei Schritten erhöhen: zum 1. August 2027 von derzeit 191 Euro auf 320 Euro und zum 1. August 2028 auf 336 Euro. Dieser gilt künftig ab einem monatlichen Nettoeinkommen eines Zweipersonenhaushalts (= ein Erwachsener plus ein Kind) von 6.000 Euro. 

Anschließend erfolgt eine jährliche Anpassung der Elternbeiträge, um die Beitragssystematik dauerhaft an die Einkommens- und Preisentwicklung anzupassen und eine sozial ausgewogene sowie tragfähige Finanzierungsstruktur zu gewährleisten.

Auch die Geschwisterregelung soll transparenter und leichter nachvollziehbar gestaltet werden: Für das zweitjüngste gleichzeitig betreute Kind sollen künftig nur 50 Prozent des eigentlich zu zahlenden Beitrags entrichtet werden, für das drittjüngste Kind nur 25 Prozent. Ab dem vierten gleichzeitig betreuten Kind soll vollständige Beitragsfreiheit bestehen.

Familien werden nach dem Senatsbeschluss umfassend über die geplanten Änderungen informiert. Ab Anfang 2027 können sie sich bei Fragen zur künftigen Beitragshöhe oder zur individuellen Berechnung an die zuständige Stelle für Kindertagesbetreuung im Bezirksamt wenden.

Rückfragen der Medien
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)
Pressestelle
Telefon: 040 42863 2003
E-Mail: pressestelle@bsfb.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsfb

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