Hamburg erhält vom Bund insgesamt Finanzhilfen in Höhe von rund 106 Millionen Euro. Jeweils die Hälfte der Mittel werden für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur investiert. Ziel ist es, dringend notwendige Investitionen zu ermöglichen und zentrale Infrastrukturprojekte trotz enger finanzieller Spielräume abzusichern.
In Hamburg ist vorgesehen, dass sich das Förderprogramm für die Kindertagesbetreuung auf Sanierungen und Ersatzbauten von Kita-Gebäuden am bisherigen Standort konzentrieren wird. Die Maßnahmen sollen der langfristigen Sicherung bestehender Betreuungsplätze dienen und die Anpassung an aktuelle energetische Anforderungen ermöglichen. Die Verteilung der Mittel wird jährlich – erstmals im April 2027 – im Rahmen eines Auswahlverfahrens der von den Kita-Trägern eingereichten Anträge erfolgen. Der fachliche Schwerpunkt wird dabei auf der Stärkung von Teilhabe und Chancengerechtigkeit liegen. Daher sollen zuerst Kitas berücksichtigt werden, die am Programm „Kita-Plus“ teilnehmen und bzw. oder Kinder mit Eingliederungshilfebedarf betreuen. Darüber hinaus soll die energetische Situation des jeweiligen Kita-Gebäudes berücksichtigt werden. Gebäude mit höheren Treibhausgasemissionen sollen dabei für einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz vorrangig berücksichtigt werden.
Familiensenatorin Ksenija Bekeris: „Mit den Bundesmitteln schaffen wir die Grundlage, um dringend notwendige Investitionen in die Hamburger Kita-Infrastruktur trotz schwieriger Haushaltslage voranzubringen. Hier stehen der Erhalt und die Modernisierung bestehender Kita-Standorte im Fokus. So sichern wir langfristig ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Angebot der Kindertagesbetreuung in Hamburg.“
Hintergrund
Nachdem alle Länder die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, hat Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien Ende Juli ihre Unterschrift unter die Vereinbarung zum Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung zwischen Bund und Ländern gesetzt. Sie ist die Voraussetzung für die Auszahlung der Bundesmittel und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass bundesweit Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege gefördert werden können.
Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Der Bund stellt den Ländern für die Jahre 2026 bis 2029 vier Milliarden Euro zur Verfügung, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. Die Länder können die Mittel passgenau dort einsetzen, wo Bedarf besteht.
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