Kürzungen bei Sprachkursen verhindern Integration

Hamburg, Bremen und Niedersachsen fordern: Bundesregierung muss Zulassungsstopp zu Integrationskursen zurücknehmen

27. März 2026 Pressemitteilung

Im Februar hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zulassung zu Integrationskursen für bundesweit rund 130.000 Menschen auf unbestimmte Zeit gestoppt. Als Grund wurden die „finanziellen Herausforderungen der vergangenen Jahre“ angegeben. Hamburgs Senatorinnen für Bildung, Arbeit und Integration kritisierten die Entscheidung scharf. Diese sei „politisch, menschlich und wirtschaftlich unzumutbar“, so Senatorin Ksenija Bekeris. Jetzt wird der Druck erhöht: Auf Initiative von Bremen setzen sich die Nordländer Bremen, Niedersachsen und Hamburg im Bundesrat für die Wiederaufnahme von Integrationskursen ein.

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Ksenija Bekeris, Senatorin für Schule, Familie und Berufsbildung: „Die bundesfinanzierten Integrationskurse und Berufssprachkurse gehören zu den wichtigsten Instrumenten, um Zugewanderte sprachlich auf Ausbildung, Beruf und Studium vorzubereiten. Kürzungen in diesem Bereich verhindern die Integration. Deshalb hat Hamburg heute beschlossen, der von der Freien Hansestadt Bremen vorbereiteten Bundesratsentschließung zum Zulassungsstopp für Integrationskurse beizutreten. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, den vom BAMF verhängten Zulassungsstopp zurückzunehmen. Der Bund darf sich hier nicht zurückziehen, sondern muss seiner Verantwortung für die Integration in Beruf und Gesellschaft gerecht werden.“

Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Innovation: „Zuwanderung und Integration sind für unsere Gesellschaft unabdingbar. Wir wünschen uns, dass Menschen, die hierherkommen, ihre Fähigkeiten einbringen und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Die Integrationskurse sind ein wichtiger Schritt dahin und werden daher gebraucht. Nicht zuletzt angesichts der demografischen Entwicklung ist zudem klar: Wir haben ein geteiltes Interesse daran, dass Menschen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, denn in den kommenden Jahren werden allein in Hamburg zehntausende Stellen nachzubesetzen sein, für die schon heute eine Fachkräftelücke absehbar ist.“

Melanie Schlotzhauer, Senatorin für Gesundheit, Soziales und Integration: „Sprache ist der Türöffner zu Arbeit, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe – sie ist Voraussetzung für gelingende Integration. Wer den Zugang zu Integrationskursen einschränkt, nimmt Menschen die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben und schwächt zugleich den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein Zulassungsstopp ist nicht nur integrationspolitisch, sondern auch sozial und wirtschaftlich ein schwerwiegender Fehler. Der Bund darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen – denn Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir nur gemeinsam erfolgreich bewältigen können.“

Mit dem Entschließungsantrag machen sich Bremen, Niedersachsen und Hamburg direkt im Bundesrat für Integrationskurse, Spracherwerb, Arbeitsmarktintegration und gesellschaftliche Teilhabe stark. Im Antrag heißt es unter anderem: „Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: Der Bundesrat stellt fest, dass verlässliche Strukturen und eine auskömmliche Finanzierung von konkreten integrationspolitischen Maßnahmen für die kluge Ausgestaltung erfolgreicher, zukunfts- und wirtschaftsorientierter Integrationspolitik unerlässlich sind.“ Unter Punkt 2 heißt es: „Der Bundesrat betont, dass Integrationskurse eine zentrale Investition in die Zukunftsfähigkeit und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Der zügige Spracherwerb öffnet die Tür zu Ausbildung und Arbeitsmarkt, aber auch zu gesellschaftlicher Teilhabe und demokratischer Mitwirkung.“

Eine Einschränkung zur Teilnahme an Integrationskursen sei „kontraproduktiv für die zügige Aufnahme qualifikationsadäquater Erwerbstätigkeit, für gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitwirkung. Folge können sinkende Motivation, verzögerte Arbeitsbemühungen, erschwerte Zugänge in Ausbildung und Beschäftigung – verbunden mit anhaltender Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und einer weiter steigenden Kostenbelastung für die Kommunen“ sein. Unter Punkt 4 schließlich heißt es: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG zurückzunehmen.“

Hintergrund

Am 9. Februar 2026 hat das BAMF in einem Rundschreiben an alle Weiterbildungsträger mitgeteilt, dass bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden. Bereits seit November hatte das BAMF ohne Weitergabe von Informationen die Ausstellung von Zulassungen von Teilnehmenden ausgesetzt. Dies betrifft rund 40 Prozent der Teilnehmenden an Integrationskursen, insbesondere Asylbewerberinnen und -bewerber, geduldete Menschen, schutzsuchende Menschen aus der Ukraine und EU-Bürgerinnen und -Bürger.

In Hamburg sind zahlreiche Weiterbildungsträger und Kursleitungen betroffen. Für viele von ihnen ist die seit November 2025 ausgesetzte Ausstellung von Teilnahmeberechtigungen existenzgefährdend. Allein in der Hamburger Volkshochschule (VHS) erhalten fast 50 Prozent der Integrationskursteilnehmenden einen Berechtigungsschein vom BAMF. Betroffen waren allein im Januar und Februar sieben geplante Kursstarts mit rund 120 Teilnehmenden. Dieser abrupte Stopp ist von der VHS für die Teilnehmenden und Kursleitungen nicht zu kompensieren und wird eine große Lücke hinterlassen.

 

Rückfragen der Medien

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