Bildungsbehörde veröffentlicht Übersicht

Überwiegende Mehrheit der Schulhöfe und Schulspielplätze an Hamburgs Schulen sind für alle geöffnet, Schulsporthallen stehen Vereinssport zur Verfügung

06. Mai 2026 Pressemitteilung

Senatorin Bekeris: „Geöffnete Schulhöfe sind Gewinn für Hamburgs Familien und stehen für familienfreundliche Stadt – Bildungsbehörde veröffentlicht Übersicht“

  • Schule, Familie und Berufsbildung

Die Bildungs- und Familienbehörde hat erhoben, welche Schulhöfe der 326 allgemeinbildenden Hamburger Schulen geöffnet und somit der Allgemeinheit außerhalb von Unterrichts- und Betreuungszeiten zugänglich sind. Das Ergebnis ist sehr erfreulich: Bei den Grundschulen sind es 58 Prozent, bei den Gymnasien 72 Prozent und bei den Stadtteilschulen sogar 82 Prozent. An der weit überwiegenden Mehrheit der Schulen sind die Spiel-, Sport- und Bewegungsflächen also bis 20:00 Uhr allgemein zugänglich, solange dort kein Unterrichtsbetrieb oder Betreuung im Rahmen des Ganztagsbetrieb stattfindet. Die Bildungsbehörde veröffentlicht nun eine Übersicht über alle geöffneten Schulhöfe, damit Hamburgs Familien diese besser nutzen können. Die Sporthallen und Sportplätze sind ab 17:00 Uhr für den Vereinssport geöffnet.

Bildungssenatorin Ksenija Bekeris: „Offene Schulhöfe sind ein Gewinn für Hamburgs Familien und stehen für eine familienfreundliche Stadt. In einer Zeit, in der alle Hamburger Schulen Ganztagsschulen sind und über 90 Prozent der Grundschüler:innen am Ganztag teilnehmen, haben gut ausgestattete Schulhöfe eine besondere Bedeutung. Ich freue mich, dass so viele Schulgelände am späteren Nachmittag, am Wochenende und in den Ferien für alle zugänglich sind. Sie sind ein wichtiger Spiel-, Freizeit- und Rückzugsort in einer urban geprägten Metropole. Leider erleben wir auf nicht wenigen Schulgeländen zunehmenden Vandalismus und Diebstähle. Liebe Nachbar:innen von Schulen, bitte halten auch Sie die Schulhöfe gerne im Blick, damit wir sie auch weiter offenhalten können.“

Offene Schulhöfe

Grundlage für die Nutzung von Schulhöfen als öffentlicher Raum ist die Rahmenvereinbarung zwischen der Bildungsbehörde und den Bezirksämtern aus 2017 über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass während der unterrichtsfreien Zeit grundsätzlich alle nach Lage, Beschaffenheit und Ausstattung geeigneten Schulhofflächen und -sportplätze als öffentliche Kinderspielplätze bis 20:00 Uhr freigegeben werden, sofern hierfür Bedarf besteht. Die Bedarfe werden den Bezirksämtern gemeldet. Die Schulen müssen der Nutzung zustimmen und verantworten die diesbezügliche Entscheidung.

Die Nutzung von Schulhöfen als öffentlicher Raum außerhalb der Schulzeiten ist aus der Perspektive eines gesamtstädtisch effizienten Umgangs mit städtischen Flächen sehr sinnvoll. Die Bildungsbehörde hat daher ein hohes Interesse daran, die Sporthallen und Schulhöfe in der Zeit, in der diese nicht für eine schulische Nutzung benötigt werden, den Bewohnerinnen und Bewohnern der jeweiligen Bezirke oder Stadtteile zu öffnen.

Gleichwohl sind bei der Entscheidung über die Nutzung der Schulhöfe in der unterrichtsfreien Zeit auch mögliche der Nutzung entgegenstehende Interessen zu berücksichtigen. Potenzielle Nutzungskonflikte sind standortspezifisch in den Blick zu nehmen und hiernach individuell abzuwägen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine weitere Öffnung von Schulstandorten umgesetzt werden kann.

So muss etwa seitens der Schule oder der Bildungsbehörde die Sicherheit während der Nutzung gewährleistet werden können. Zudem muss darauf vertraut werden können, dass die der Öffentlichkeit überlassenen Flächen nach der Nutzung unbeschadet und uneingeschränkt wieder für ihren eigentlichen Zweck – die schulische Nutzung – zur Verfügung stehen. Auch die Belange der Nachbarschaft sind zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund sind Einschränkungen bei der Öffnung der Schulhöfe möglich, etwa im Falle von auf den Schulhöfen eingerichteten Baustellen, Vandalismusrisiko oder einer zu erwartenden hohen Lärmbelästigung der Nachbarschaft.

Die Öffnung der Schulhöfe wird daher von den Schulen unter Berücksichtigung der besonderen Situation mit anderen Beteiligtengruppen, wie zum Beispiel nutzenden Sportvereinen oder anderen Stadtteileinrichtungen im Einzelfall geprüft. Im Ergebnis öffnet ein hoher Anteil der staatlichen allgemeinbildenden Schulen im Sinne der Rahmenvereinbarung seine Schulhöfe: Bei den Grundschulen sind es 58 Prozent, bei den Gymnasien 72 Prozent und bei den Stadtteilschulen sogar 82 Prozent.

Nicht für die Allgemeinheit geöffnete Schulhöfe

Einige Gründe oder Vorfälle (ohne Vandalismus) veranlassen Schulen allerdings, ihre Schulhöfe im Einzelfall aufgrund der Situation und Erfahrungen vor Ort nicht für die Nutzung außerhalb der Unterrichtszeit freizugeben: Eigener Bedarf der Schulen etwa für die Ganztagsbetreuung, Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern wegen Lärmbelästigung, Erfahrungen mit Aufenthalten zum Alkohol- oder Drogenkonsum, zur Prostitution oder für Feiern. Weitere Gründe sind Vorfälle wie Brandstiftung, Einbrüche, starke/mutwillige und zum Teil gefährliche Verschmutzung (zum Beispiel Glasscherben), übermäßige Abnutzung von Spielgeräten, Bauarbeiten oder andere der Nutzung entgegenstehende Begebenheiten, kein Schließdienst zur Sicherung des Schulgeländes in den späten Abend- und Nachtstunden, Aufenthalte von Wohnungslosen.

Vandalismuskosten und Maßnahmen zur Vandalismus-Prävention

Die Vandalismuskosten an Schulen betrugen für das Jahr 2025 rund 2,65 Millionen Euro und für das Jahr 2024 rund 2,45 Millionen Euro. Den Schulen selbst entstehen durch Vandalismus keine Kosten. Sofern die Verursacherin oder der Verursacher nicht identifiziert werden kann, werden die Kosten im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells regelhaft durch die Bildungsbauunternehmen SBH Schulbau Hamburg und GMH Gebäudemanagement Hamburg übernommen.

Um Vandalismus „von außen“ zu verringern, wurden in den letzten Jahren unter anderem Sicherungsmaßnahmen durch Schulbau Hamburg ergriffen, um abzuschrecken und Gelegenheitstäterinnen und Gelegenheitstäter den Zugang zu erschweren. Dazu gehören unter anderem an einzelnen Standorten:

  • Einschränkung der Zugänglichkeit von Schulgeländen und -gebäuden beispielsweise durch Zäune/Tore, elektronische Schließsysteme, Alarmierungsanlagen
  • Ausstattung von Gebäuden mit Präsenzmeldern im Erdgeschoss und an der Außenfassade zur schnelleren Erkennung von Fremdpersonen auf dem Schulgelände außerhalb der Schulzeiten
  • Anhebung des Beleuchtungsniveaus im Außenbereich
  • Klassenweise Zuordnung von Sanitärräumen durch Anpassung der Schließanlage
  • Beauftragung einer Bewachung nach wiederholter Sachbeschädigung
  • Beschichtung von Außenwänden mit einer abwaschbaren Oberfläche zur besseren Beseitigung von Graffiti.

SBH und GMH reagieren nicht nur, sondern handeln präventiv. Es wird zusammen mit den jeweiligen Bezirken, der Polizei und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern nach pädagogischen Konzepten gesucht, die Vandalismus und Sachbeschädigung vorbeugen. Darunter zählt zum Beispiel ein legales Graffiti-Spray-Angebot.

Eine Öffnung der Schulhöfe, die derzeit nicht im Sinne der Rahmenvereinbarung geöffnet werden können, bedarf einer gründlichen Prüfung der Umstände und Lösungsmöglichkeiten im Einzelfall. Ziel dieser Einzelfallprüfung ist es, so viele Schulhöfe wie möglich gemäß der Rahmenvereinbarung zu öffnen.

Eine Übersicht aller Schulhöfe finden Sie hier: https://www.hamburg.de/go/1172382 

Rückfragen der Medien
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Pressestelle
Telefon: 040 42863 2003
E-Mail: pressestelle@bsfb.hamburg.de

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