Wenn einzelne Schulen unter Berücksichtigung der konkreten Lage vor Ort ggf. abweichende Regelungen treffen, informieren sie ihre Schulgemeinschaft auf den jeweils üblichen Wegen. Eine Notbetreuung bis Klasse 6 ist aber in jedem Fall sicherzustellen. Kein Kind darf ohne Rücksprache mit den Sorgeberechtigten vorab nachhause geschickt werden.
Schulen in privater Trägerschaft sind an die Entscheidung nicht gebunden, übernehmen diese aber in der Regel.
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