Smartphones, Smartwatches und andere digitale Geräte gehören längst zum Alltag von Kindern und Jugendlichen – und damit auch zu ihrem Schulalltag. Sie ermöglichen Kommunikation, Information und Kreativität. Gleichzeitig zeigen Studien zunehmend die Risiken einer unreflektierten Nutzung. Kinder und Jugendliche sind heute immer mehr und immer länger am Handy – oft auch in den Sozialen Medien. Das hat zum Teil gravierende negative Folgen für die gesunde Entwicklung von Kindern. Je jünger die Kinder sind, desto größer ist das Risiko Schaden davonzutragen. Wie Schulen mit dieser Realität umgehen, ist bundesweit ein kontrovers diskutiertes Thema.
Hamburg und Niedersachsen gehen dabei einen pädagogisch fundierten und differenzierten Weg: Um den Schulen in beiden Ländern den Rücken zu stärken und ihnen Rechts- und Handlungssicherheit zu geben, haben beide Länder in den vergangenen Wochen gemeinsam mit wissenschaftlichen Expertinnen und Experten verbindliche Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Smartphones und Smartwatches in Schulen entwickelt. Passend zum Tag der Medienkompetenz hat Hamburgs Bildungssenatorin Ksenija Bekeris gemeinsam mit Niedersachsens Kultusministerin Julia Hamburg die neuen, gemeinsam erarbeiteten verbindlichen Handyhandreichungen vorgestellt.
Bildungssenatorin Bekeris: „Zahlreiche Schulen in Hamburg haben sich bereits auf den Weg gemacht, Regelungen zur Nutzung privater Smartphones zu entwickeln. Wir wollen die Schulen dabei mit klaren Leitplanken unterstützen, die Orientierung geben und zugleich rechtssicher, praxisnah sowie pädagogisch fundiert sind. Das Wohl und die Gesundheit der Kinder stehen dabei immer im Mittelpunkt. Pauschale Verbote sind hingegen nicht zielführend – sie verfehlen die gewünschte Wirkung und verhindern, dass ein verantwortungsvoller Umgang erlernt wird. Entscheidend ist, dass die Schulgemeinschaft die Regeln auf Basis unserer Empfehlungen gemeinsam erarbeitet. Nur so entsprechen die Regelungen den tatsächlichen Bedürfnissen und werden von allen Beteiligten gelebt. In Hamburg verstehen wir das Thema als dynamischen Prozess – die Empfehlungen werden daher fortlaufend überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.“
Die neuen Handlungsempfehlungen umfassen:
- eine rechtliche Einordnung der Nutzung digitaler Geräte im Schulkontext,
- gesundheitliche und entwicklungspsychologische Aspekte,
- konkrete, altersspezifische Empfehlungen nach Schulform und Altersstufen sowie
- einen „Werkzeugkasten“ mit praxisnahen Materialien – etwa Vorlagen für Schulordnungen, Projektideen, Beteiligungsformate und weiterführende Links.
Die Grundlinie ist hierbei klar: In Grundschulen wird die Nutzung von Smartphones und Smartwatches ausdrücklich nicht empfohlen. Senatorin Bekeris: „Kein Kind braucht im Grundschulalter ein Smartphone – aber jede Schülerin und jeder Schüler braucht Orientierung und Unterstützung im Umgang mit digitalen und sozialen Medien. Denn Kinder in der Grundschule verfügen in der Regel noch nicht über die notwendige Fähigkeit zur Selbstregulation, um digitale Geräte verantwortungsvoll und geschützt zu nutzen.“
Für weiterführende Schulen werden differenzierte Modelle empfohlen – etwa „handyfreie Zeiten und Zonen“ statt genereller Verbote. Denn, so Bekeris: „Digitale Teilhabe beginnt mit Vertrauen und Bildung. Schulen müssen Orte sein, an denen junge Menschen lernen, mit digitalen Medien reflektiert und sicher umzugehen – nicht Orte, die den Zugang pauschal verwehren. Die Handreichung bietet Schulen außerdem einen „Werkzeugkasten“ mit praxiserprobten Materialien, Vorlagen und Links zur Medienbildung. Hamburgs Schulen haben eine gute und bewährte Tradition als selbstverantwortete Schulen, sie gehen schon jetzt verantwortungsvoll auch mit dem Thema Handynutzung um. Ein breiter schulinterner Beratungs- und Entscheidungsprozess stärkt die Umsetzung einer Regelung im schulischen Alltag.“
Hamburgs 381 staatliche Schulen sind heute im Rahmen eines Schulbriefes über die Handreichung und das weitere Verfahren informiert worden. Die Schulen sind nun aufgefordert auf Basis der Empfehlungen einen schulinternen Beratungs- und Entscheidungsprozess zu starten und innerhalb eines Jahres in ihrer Schulkonferenz eine Entscheidung zu treffen. Die Schulkonferenz ist das oberste beschlussfassende Gremium einer Schule und setzt sich aus Schulleitung, Vertretung von Elternrat, Lehrerkonferenz, nicht pädagogischem Personal sowie (bei weiterführenden Schulen) Schülerrat zusammen. In Grundschulen können Kinderkonferenzen einbezogen werden.
Niedersachsens Kultusministerin Julia Hamburg: „Mit den neu erarbeiteten, altersspezifischen Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Smartphones und Smartwatches geben wir unseren Schulen klare Empfehlungen und praxisnahe Werkzeuge an die Hand. Damit sollen sie vor Ort gemeinsam mit der Schulgemeinschaft eigene, tragfähige Regelungen entwickeln. Wir wollen keine pauschalen, undifferenzierten Handyverbote, sondern klare, verbindliche Regeln – entwickelt von den Schulen selbst, gemeinsam mit Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern.“ Denn, so die Ministerin weiter: „Diese Handreichung ist verbindlich. Wir verpflichten damit alle Schulen, sich ab sofort intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und eigene verbindliche Regelwerke zum Umgang mit Smartphones und Smartwatches zu entwickeln oder bestehende zu überprüfen und diese in der Schulordnung zu verankern. Schulen verfügen übrigens bereits seit Jahren über die Möglichkeit, in dieser Frage eigene Regelungen zu treffen – mit guten Erfahrungen. Insofern haben längst viele Schulen tragfähige und akzeptierte Konzepte, die wir stärken und nicht durch starre Vorgaben ersetzen wollen. Gleichzeitig geben wir den Schulen, die bisher noch unsicher sind, nun eine klare Orientierung und rechtliche Sicherheit. Das ist kein Wegducken, sondern gelebte Verantwortung. Wir stärken damit die Eigenverantwortung unserer Schulen und fördern gleichzeitig Medienkompetenz, Selbstregulation und digitale Souveränität unserer Schülerinnen und Schüler.“
Die neuen Handlungsempfehlungen wurden in enger Zusammenarbeit von Hamburg mit Niedersachsen erarbeitet. Damit gehen erstmals zwei Bundesländer beim Thema Handynutzung an Schulen einen gemeinsamen Weg.
Bildungssenatorin Bekeris: „Die gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen zeigen eindrucksvoll, was möglich ist, wenn zwei Bundesländer an einem Strang ziehen und ein gemeinsames Ziel verfolgen. Durch die enge Zusammenarbeit mit Stakeholdern und insbesondere mit Niedersachsen wurden Synergien genutzt und voneinander gelernt. Ich danke Julia Hamburg für den sehr guten und zielführenden fachlichen Austausch. Unser gemeinsames Anliegen ist es, den Schulen klare Leitplanken und Orientierung im Umgang mit privaten digitalen Endgeräten zu bieten – immer steht dabei das Wohl und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Die Kooperation mit Niedersachsen zeigt für mich beispielhaft, wie in der föderalen Struktur eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit gelingt. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzung, dass Schulen verantwortungsvolle und praxisnahe Regelungen entwickeln können, die sich an den Bedürfnissen der Schulgemeinschaft orientieren.“
Weitere Informationen:
Handreichung „Analog, digital, miteinander“ - Empfehlungen zur Umsetzung von verpflichtenden Regelungen für private mobile Endgeräte an Hamburger Schulen: https://share.skyfish.com/sh/h57z2jts/3f960568/2607736/69570461
Werkzeugkasten für den Schulalltag: Impulse, Materialien und Links für die Praxis: https://share.skyfish.com/sh/a6mjc7zh/3f8d0567/2607736/69570460
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