Schulbegleitung

Bildungssenatorin Bekeris widerspricht öffentlichen Darstellungen

01. Juli 2026 Pressemitteilung

Inklusion an Hamburgs Schulen steht nicht zur Debatte – Schulbegleitung wird nicht pauschal gekürzt

  • Schule, Familie und Berufsbildung

Aus Anlass der heutigen Aktuellen Stunde in der Hamburgischen Bürgerschaft und der vielfältigen öffentlichen Äußerungen nimmt Bildungssenatorin Ksenija Bekeris Stellung zum Thema Weiterentwicklung der Schulbegleitung an Hamburgs Schulen.

Senatorin Bekeris: „Inklusion an Hamburgs Schulen steht nicht zur Debatte. Sie wird jeden Tag von Lehrkräften und multiprofessionellen Teams gestaltet, deren Aufgabe es ist, einen inklusiven und individualisierten Unterricht anzubieten. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Schulbegleitungen leisten zur Inklusion einen wichtigen Beitrag, weil sie Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an diesem Unterricht ermöglichen.

Die Anspruchsvoraussetzungen und Bewilligungskriterien bleiben unverändert. Maßgeblich bleibt weiterhin der individuelle Unterstützungsbedarf jedes einzelnen Kindes. Wir entwickeln lediglich das Bewilligungsverfahren weiter, damit Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und am individuellen Unterstützungsbedarf orientiert getroffen werden.

Ich weiß, dass viele Familien die aktuelle Debatte stark verunsichert. Der unverantwortliche Alarmismus und die Panikmache, wie wir sie aktuell leider auch in den sozialen Medien sehen, helfen allerdings den Betroffenen nicht weiter. Deshalb stelle ich klar: Entgegen manchen Behauptungen wird die Schulbegleitung in Hamburg weder abgewickelt noch pauschal gekürzt. Im Gegenteil: Auch im kommenden Haushalt sind steigende Mittel für die Schulbegleitung vorgesehen, allein für 2027 rund 44 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 wurden 6,75 Millionen Euro und im Jahr 2024 rund 32,6 Millionen Euro für Schulbegleitung ausgegeben.

Im Schuljahr 2014/2015 wurden 1.574 Schulbegleitungen bewilligt, im aktuellen Schuljahr 2025/2026 sind es 4.011. Dieser Aufwuchs lässt sich fachlich nicht vollständig erklären. Die Schülerzahl ist zwar gestiegen und auch die Zahl der festgestellten Behinderungen hat zugenommen. Aber bei genauerer Betrachtung wurde deutlich: Die Spielräume bei der Bewilligung wurden teilweise sehr weit gefasst. Schulbegleitung wurde auch bewilligt, wenn keine drohende oder bestehende Behinderung vorlag.

Für die einzelne Schule ist der Wunsch nach Unterstützung nachvollziehbar, aber Schulbegleitung ist keine allgemeine Zusatzressource, sondern eine Teilhabeleistung. Sie soll sicherstellen, dass ein Kind mit Behinderung oder drohender Behinderung am Unterricht teilnehmen kann. Die pädagogische Verantwortung bleibt bei den Lehrkräften und beim pädagogischen Personal der Schule. Diese Aufgaben dürfen nicht vermischt werden. Die Mittel müssen zielgenau dort eingesetzt werden, wo sie für Teilhabe gebraucht werden. Genau das wollen wir jetzt genau in den Blick nehmen.

Jede Entscheidung über Schulbegleitung bleibt auch künftig eine Einzelfallentscheidung. Die Schulen beschreiben den Unterstützungsbedarf, die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren prüfen diesen gemeinsam mit der Behörde anhand der auch weiterhin geltenden Kriterien. Diese Kriterien ändern wir nicht. Gleichzeitig tragen wir Verantwortung für die zur Verfügung stehenden öffentlichen Haushaltsmittel. Diese müssen in jedem Einzelfall gut begründet und zielgenau bewilligt werden.“

Hintergrund

Hamburg entwickelt die Schulbegleitung an seinen Schulen zum Schuljahr 2026/27 weiter. Ziel ist es, Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf noch besser auf ihre individuellen Bedürfnisse abzustimmen und gleichzeitig die vorhandenen Ressourcen wirksamer einzusetzen. Für Schülerinnen und Schüler mit speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfen bleiben die bisherigen Kriterien unverändert bestehen. Auch künftig richtet sich jede Entscheidung nach dem individuellen Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler.

Worum geht es bei der Schulbegleitung?

Schulbegleitungen unterstützen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung Hilfe benötigen, damit sie an der an ihren Bedarfen ausgerichteten pädagogischen Arbeit des schulischen Fachpersonals teilhaben können. Sie helfen beispielsweise bei der Orientierung im Schulalltag, bei sozialen Anforderungen oder bei alltäglichen Tätigkeiten. Schulbegleitung ist eine nachrangige Assistenz- und Unterstützungsleistung. Sie ergänzt die pädagogischen Maßnahmen der Schule nicht und ist demnach kein Bildungsangebot.

Hamburg hat das Verfahren zur Organisation von Schulbegleitungen bereits im Jahr 2014 grundlegend neu aufgestellt. Ziel war es, Eltern von aufwändigen Antragsverfahren zu entlasten, Unterstützung schneller bereitzustellen und die Schulen stärker einzubeziehen.

Seitdem wurde die inklusive Bildung an Hamburgs Schulen kontinuierlich verbessert und erheblich ausgebaut. Schulbegleitung ist dabei ein ergänzendes und nachrangiges Unterstützungsangebot.

Während im Schuljahr 2014/2015 in 1.574 Fällen eine Schulbegleitung bewilligt wurde, hat sich die Zahl der begleiteten Schülerinnen und Schüler bis zum Schuljahr 2025/26 auf nunmehr 4.011 erhöht. Verbunden war diese Entwicklung mit einer Steigerung der Ausgaben von rund 6,75 Millionen Euro im Jahr 2014 auf rund 42,15 Millionen Euro im Jahr 2025. Dieser Aufwuchs an Kosten und Fallzahlen lässt sich fachlich nur teilweise durch das vereinfachte Antrags- und Unterstützungsverfahren sowie durch ansteigende Anforderungen bei bestimmten Förderbedarfen, wie zum Beispiel im Autismusspektrum, erklären.

Mit dem starken Anstieg der Fallzahlen und Ausgaben sind auch die Anforderungen an eine transparente, nachvollziehbare und bedarfsgerechte Steuerung der Schulbegleitung deutlich gewachsen. Die Bildungs- und Familienbehörde trägt die Verantwortung, die Schulbegleitung auch künftig sach- und bedarfsgerecht sowie nachvollziehbar zu steuern.

Dafür werden Anpassungen im Bewilligungsverfahren zum Schuljahr 2026/27 umgesetzt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Bewilligungskriterien bleiben davon unberührt. Eine Höchstgrenze für Bewilligungen besteht weiterhin nicht. Zudem bleiben die Bewilligungsverfahren für Schülerinnen und Schüler mit speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfen unverändert bestehen. Die bedarfsgerechte Unterstützung sowie die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler stehen auch zukünftig im Mittelpunkt der Entscheidungen.

Anpassungen zum Schuljahr 2026/27

Die jetzt vorgesehenen Anpassungen sollen dafür sorgen, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie benötigt wird, vorhandene Ressourcen noch gezielter eingesetzt werden können und die Vergleichbarkeit von Entscheidungen erhöht wird.

Dafür werden folgende Anpassungen umgesetzt:

  • Unterstützung durch Freiwilligendienstleistende wird künftig zentraler organisiert
    Schulbegleitungen, die durch Freiwilligendienstleistende (FSJ-Kräfte) erbracht werden, werden künftig vollständig über sogenannte Kombinationsmaßnahmen organisiert. Kombinationsmaßnahmen sind Formen der Schulbegleitung, bei denen eine Schulbegleitungskraft mehrere Schülerinnen und Schüler in einer Klasse oder in einer Schule unterstützt. Dadurch können die eingesetzten Kräfte flexibler zwischen verschiedenen Unterstützungsbedarfen eingesetzt werden. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler bedeutet das: Unterstützung soll verlässlicher verfügbar sein und besser an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden können.
  • Unterstützung auch bei unbesetzten Stellen sichern
    Nicht immer können bewilligte Schulbegleitungsstellen sofort besetzt werden. Künftig sollen bestehende Kombinationsmaßnahmen stärker genutzt werden, um solche Übergangszeiten zu überbrücken. Damit wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler auch dann die Unterstützung erhalten, wenn eine bewilligte Schulbegleitung noch nicht zur Verfügung steht.
  • Klare Zuordnung, passgenaue Unterstützung
    Kann eine bewilligte Schulbegleitung nicht unmittelbar besetzt werden, werden bestehende Kombinationsmaßnahmen derselben Kategorie genutzt, um die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Damit werden die unterschiedlichen Unterstützungsformen klar profiliert und die Ressourcen zielgerichtet eingesetzt. In begründeten und komplexen Einzelfällen bleiben Ausnahmen hinsichtlich einer Höherqualifizierung der Schulbegleitung möglich.
  • Beratung und Prüfung von Unterstützungsbedarfen werden gestärkt
    Für zukünftige Schülerinnen und Schüler mit einem möglichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung wird die Beratung durch die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) weiter ausgebaut. Gemeinsam mit den Schulen wird innerhalb des ersten Schulbesuchsjahres zunächst geprüft, welche pädagogischen, sonderpädagogischen und gegebenenfalls außerschulischen Unterstützungsangebote bereits zur Verfügung stehen und wie diese sinnvoll kombiniert werden können. So soll für jedes Kind ein Bildungs- und Unterstützungsangebot geschaffen werden. Auf dieser Grundlage kann nach einem Schulbesuchsjahr geprüft werden, ob darüber hinaus eine Schulbegleitung erforderlich ist. In besonders komplexen Einzelfällen bleibt eine unterjährige Bewilligung möglich.

Für Schülerinnen und Schüler mit speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfen bleiben die bisherigen Verfahren unverändert bestehen.

Empfehlungen der Wissenschaft werden umgesetzt

Die Weiterentwicklung greift zentrale Empfehlungen einer wissenschaftlichen Evaluation der Universität Oldenburg auf. Die Evaluation empfiehlt unter anderem transparentere und stärker vereinheitlichte Verfahren, eine klarere Aufgabenbeschreibung der Schulbegleitung sowie eine bessere Abstimmung verschiedener Unterstützungsangebote. Die nun vorgesehenen Änderungen setzen diese Empfehlungen um und sollen dazu beitragen, die Qualität der Schulbegleitung weiter zu stärken. Auch in Zukunft soll die Weiterentwicklung wissenschaftlich begleitet werden, um das Bewilligungsverfahren zu reflektieren und zu klären, ob sie hinreichend klar formuliert sind.

Inklusion bleibt Aufgabe der Schulen

Die Verantwortung für inklusive Bildung liegt weiterhin bei den Schulen. Schulbegleitung ist dabei eine ergänzende Unterstützungsleistung, aber kein Ersatz für die pädagogische, sonderpädagogische oder sozialpädagogische Arbeit der Schulen.

Hamburg verfügt über langjährige Erfahrung bei der Umsetzung inklusiver Bildung. Die Schulen schaffen mit ihren Fachkräften und Unterstützungsangeboten die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer individuellen Bedarfe am schulischen Leben teilnehmen können.

Transparenz und Dialog

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung wird die Schulen, Sorgeberechtigen, Regionalen Bildungs- und Beratungszentren sowie die Träger der Schulbegleitung umfassend über die Änderungen informieren und den Austausch fortsetzen. Ziel bleibt es, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu sichern und die Unterstützung für diejenigen Schülerinnen und Schüler weiterzuentwickeln, die sie benötigen.

Das bedeutet: Es wird anhand von Kriterien und mit Augenmaß nach sinnvollen und vertretbaren Lösungen für jede Schülerin und jeden Schüler gesucht. Niemand wird alleingelassen.

Gleichzeitig gilt: Wenn uns konkrete Einzelfälle gemeldet werden, bei denen die Bedarfsmeldung einer Schule und die Bewilligungsentscheidung nicht zusammenpassen, werden wir diese sorgfältig prüfen. Unser Ziel ist, dass jedes Kind die Unterstützung erhält, die es braucht.

Weiterhin gilt ebenso: Pädagogisch oder sozialpädagogisch ausgebildetes Personal wird dort bewilligt, wo es fachlich erforderlich ist. Aktuell liegt dieser Anteil bei 16 Prozent. In vielen Situationen braucht Schulbegleitung vor allem eine verlässliche Person, die ein Kind im Schulalltag unterstützt. Dafür sind beispielsweise oft FSJ-Kräfte gut geeignet. Wenn mehrere Kinder entsprechende Bedarfe haben, können sie über Kombinationsmaßnahmen unterstützt werden. Grundlage bleibt der individuelle Bedarf.

Ein sensibler Punkt ist dabei das erste Schulbesuchsjahr: Bei den Förderbedarfen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung (LSE) beginnt die Beratung vor dem Schuleintritt. Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum entwickelt mit den Beteiligten ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot.

Wenn damit keine angemessene Teilhabe gelingt, kann Schulbegleitung als nachrangige Hilfe erörtert werden. Besonders komplexe Einzelfälle können auch im ersten Schulbesuchsjahr geprüft werden.

Für Schülerinnen und Schüler mit speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfen ändert sich im ersten Schuljahr nichts. Die Umstellung wird eng begleitet: Wenn sich in der Praxis weiterer Klärungsbedarf zeigt, steuern wir nach. Der Grundsatz bleibt: Kinder und Jugendliche mit festgestelltem Bedarf erhalten weiterhin Schulbegleitung. Hamburg sorgt dafür, dass die Schulbegleitung dort ankommt, wo sie gebraucht wird. 

Rückfragen der Medien
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)
Pressestelle
Telefon: 040 42863 2003
E-Mail: pressestelle@bsfb.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsfb

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