Worum geht es bei der Schulbegleitung?
Schulbegleitungen unterstützen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung Hilfe benötigen, damit sie an der an ihren Bedarfen ausgerichteten pädagogischen Arbeit des schulischen Fachpersonals teilhaben können. Sie helfen beispielsweise bei der Orientierung im Schulalltag, bei sozialen Anforderungen oder bei alltäglichen Tätigkeiten. Schulbegleitung ist eine nachrangige Assistenz- und Unterstützungsleistung. Sie ergänzt die pädagogischen Maßnahmen der Schule nicht und ist demnach kein Bildungsangebot.
Hamburg hat das Verfahren zur Organisation von Schulbegleitungen bereits im Jahr 2014 grundlegend neu aufgestellt. Ziel war es, Eltern von aufwändigen Antragsverfahren zu entlasten, Unterstützung schneller bereitzustellen und die Schulen stärker einzubeziehen. Seitdem wurde die inklusive Bildung an Hamburgs Schulen kontinuierlich verbessert und erheblich ausgebaut. Schulbegleitung ist dabei ein ergänzendes und nachrangiges Unterstützungsangebot.
Während im Schuljahr 2014/2015 in 1.574 Fällen eine Schulbegleitung bewilligt wurde, hat sich die Zahl der begleiteten Schülerinnen und Schüler bis zum Schuljahr 2025/26 auf nunmehr 4.011 erhöht. Verbunden war diese Entwicklung mit einer Steigerung der Ausgaben von rund 6,75 Millionen Euro im Jahr 2014 auf rund 42,15 Millionen Euro im Jahr 2025. Dieser Aufwuchs an Kosten und Fallzahlen lässt sich fachlich nur teilweise durch das vereinfachte Antrags- und Unterstützungsverfahren sowie durch ansteigende Anforderungen bei bestimmten Förderbedarfen, wie zum Beispiel im Autismusspektrum, erklären.
Mit dem starken Anstieg der Fallzahlen und Ausgaben sind auch die Anforderungen an eine transparente, nachvollziehbare und bedarfsgerechte Steuerung der Schulbegleitung deutlich gewachsen. Die Bildungs- und Familienbehörde trägt die Verantwortung, die Schulbegleitung auch künftig sach- und bedarfsgerecht sowie nachvollziehbar zu steuern. Dafür werden Anpassungen im Bewilligungsverfahren zum Schuljahr 2026/27 umgesetzt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Bewilligungskriterien bleiben davon unberührt. Eine Höchstgrenze für Bewilligungen besteht weiterhin nicht. Zudem bleiben die Bewilligungsverfahren für Schülerinnen und Schüler mit speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfen unverändert bestehen. Die bedarfsgerechte Unterstützung sowie die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler stehen auch zukünftig im Mittelpunkt der Entscheidungen.
Anpassungen zum Schuljahr 2026/27
Die jetzt vorgesehenen Anpassungen sollen dafür sorgen, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie benötigt wird, vorhandene Ressourcen noch gezielter eingesetzt werden können und die Vergleichbarkeit von Entscheidungen erhöht wird.
Dafür werden folgende Anpassungen umgesetzt:
- Unterstützung durch Freiwilligendienstleistende wird künftig zentraler organisiert
Schulbegleitungen, die durch Freiwilligendienstleistende (FSJ-Kräfte) erbracht werden, werden künftig vollständig über sogenannte Kombinationsmaßnahmen organisiert. Kombinationsmaßnahmen sind Formen der Schulbegleitung, bei denen eine Schulbegleitungskraft mehrere Schülerinnen und Schüler in einer Klasse oder in einer Schule unterstützt. Dadurch können die eingesetzten Kräfte flexibler zwischen verschiedenen Unterstützungsbedarfen eingesetzt werden. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler bedeutet das: Unterstützung soll verlässlicher verfügbar sein und besser an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden können. - Unterstützung auch bei unbesetzten Stellen sichern
Nicht immer können bewilligte Schulbegleitungsstellen sofort besetzt werden. Künftig sollen bestehende Kombinationsmaßnahmen stärker genutzt werden, um solche Übergangszeiten zu überbrücken. Damit wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler auch dann die Unterstützung erhalten, wenn eine bewilligte Schulbegleitung noch nicht zur Verfügung steht. - Klare Zuordnung, passgenaue Unterstützung
Kann eine bewilligte Schulbegleitung nicht unmittelbar besetzt werden, werden bestehende Kombinationsmaßnahmen derselben Kategorie genutzt, um die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Damit werden die unterschiedlichen Unterstützungsformen klar profiliert und die Ressourcen zielgerichtet eingesetzt. In begründeten und komplexen Einzelfällen bleiben Ausnahmen hinsichtlich einer Höherqualifizierung der Schulbegleitung möglich. - Beratung und Prüfung von Unterstützungsbedarfen werden gestärkt
Für zukünftige Schülerinnen und Schüler mit einem möglichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung wird die Beratung durch die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) weiter ausgebaut. Gemeinsam mit den Schulen wird innerhalb des ersten Schulbesuchsjahres zunächst geprüft, welche pädagogischen, sonderpädagogischen und gegebenenfalls außerschulischen Unterstützungsangebote bereits zur Verfügung stehen und wie diese sinnvoll kombiniert werden können. So soll für jedes Kind ein Bildungs- und Unterstützungsangebot geschaffen werden. Auf dieser Grundlage kann nach einem Schulbesuchsjahr geprüft werden, ob darüber hinaus eine Schulbegleitung erforderlich ist. In besonders komplexen Einzelfällen bleibt eine unterjährige Bewilligung möglich. Für Schülerinnen und Schüler mit speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfen bleiben die bisherigen Verfahren unverändert bestehen.
Empfehlungen der Wissenschaft werden umgesetzt
Die Weiterentwicklung greift zentrale Empfehlungen einer wissenschaftlichen Evaluation der Universität Oldenburg auf. Die Evaluation empfiehlt unter anderem transparentere und stärker vereinheitlichte Verfahren, eine klarere Aufgabenbeschreibung der Schulbegleitung sowie eine bessere Abstimmung verschiedener Unterstützungsangebote. Die nun vorgesehenen Änderungen setzen diese Empfehlungen um und sollen dazu beitragen, die Qualität der Schulbegleitung weiter zu stärken. Auch in Zukunft soll die Weiterentwicklung wissenschaftlich begleitet werden, um das Bewilligungsverfahren zu reflektieren und zu klären, ob sie hinreichend klar formuliert sind.
Inklusion bleibt Aufgabe der Schulen
Die Verantwortung für inklusive Bildung liegt weiterhin bei den Schulen. Schulbegleitung ist dabei eine ergänzende Unterstützungsleistung, aber kein Ersatz für die pädagogische, sonderpädagogische oder sozialpädagogische Arbeit der Schulen.
Hamburg verfügt über langjährige Erfahrung bei der Umsetzung inklusiver Bildung. Die Schulen schaffen mit ihren Fachkräften und Unterstützungsangeboten die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer individuellen Bedarfe am schulischen Leben teilnehmen können.
Transparenz und Dialog
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung wird die Schulen, Sorgeberechtigen, Regionalen Bildungs- und Beratungszentren sowie die Träger der Schulbegleitung umfassend über die Änderungen informieren und den Austausch fortsetzen. Ziel bleibt es, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu sichern und die Unterstützung für diejenigen Schülerinnen und Schüler weiterzuentwickeln, die sie benötigen.
Rückfragen der Medien
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)
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