Korruptionstatbestände umfassen u. a. Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331-335 StGB) und stehen oft in Verbindung mit anderen strafbaren Handlungen wie Strafvereitelung im Amt, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen oder Verletzung des Dienstgeheimnisses.
Wer sind wir und für wen sind wir zuständig?
Als unabhängige Stabsstelle der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) entwickeln und ergreifen wir Maßnahmen zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption.
Unsere Zuständigkeit umfasst die gesamte BSFB und damit alle staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, alle Ämter, Stabsstellen und Institute, die Staatliche Jugendmusikschule Hamburg, die Landeszentrale für politische Bildung, alle Landesbetriebe sowie die BHH.
Welche Aufgaben nehmen wir wahr?
Wir prüfen, ob die von Ihnen mitgeteilten Sachverhalte einen strafrechtlich relevanten Korruptionsverdacht ergeben und beraten und schulen alle Dienststellen der BSFB (Korruptionsprävention).
Was können wir für Sie tun?
Haben Sie einen konkreten Verdachtsfall? Wünschen Sie eine Beratung? Wissen Sie nicht, ob Sie eine Belohnung oder ein Geschenk annehmen dürfen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Bitte prüfen Sie auch, ob Ihr Sachverhalt in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt. Wenden Sie sich ggf. direkt an die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Kontakt:
Dr. Tim Eberhardt
Leitung Antikorruptionsstelle
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)
Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg
Tel.: 040/428 63-2896
Mail: antikorruption@bsfb.hamburg.de