Medienanfragen

Pressestelle

Seit April 2011 ist Peter Albrecht Pressesprecher der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB, jetzt BSFB) und leitet seit 2016 zugleich das Referat Kommunikation

  • Schule, Familie und Berufsbildung
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Portrait Peter Albrecht
Peter Albrecht Christian Brinkmann

Peter Albrecht, geboren 1969 im grünen Ruhrgebiet, ist seit 1995 Hamburger. Er hat in Hannover, Córdoba/Argentinien und Hamburg Politische Wissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaft studiert, im Bergischen Land, Buenos Aires und São Paulo gelebt und kam über verschiedene journalistische Stationen (Westfalenpost, Hannoversche Allgemeine, La Voz del Interior, Página/12, dpa, Perfil) und sein Engagement in der Elternarbeit (LEA, Elternkammer, Bundeselternrat) zur Pressestelle der Behörde für Schule und Berufsbildung. Ab und zu fliegt er noch in die südamerikanische „emotionale“ Heimat. Ansonsten erobert er sich Hamburg mit dem Rad, dienstlich und privat. Er hat drei Kinder und kennt „Schule“ daher auch gut aus der Elternperspektive.

Den Pressesprecher erreichen Medienvertreterinnen und Medienvertreter am besten telefonisch (040) 42863-2003 oder per Mail an pressestelle@bsfb.hamburg.de

Über den Twitter-Account und den Instagram-Kanälen Schule und Berufsbildung und Familie, Kinder und Jugend der BSFB informieren wir über aktuelle Themen, die wir bewegen und die uns bewegen.

Eine Übersicht der bislang veröffentlichten Pressemitteilungen finden Sie hier.

Zum Weiterlesen

Interne Meldestelle

Wer sind wir und für wen sind wir zuständig? Wir sind eine unabhängige Stabsstelle der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB). An uns können Sie sich wenden, wenn Sie Beschäftige/r der BSFB bzw. Freien und Hansestadt Hamburg sind und Rechtsverstöße melden möchten, die dem...

Antikorruptionsstelle

Korruptionstatbestände umfassen u. a. Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331-335 StGB) und stehen oft in Verbindung mit anderen strafbaren Handlungen wie Strafvereitelung im Amt, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei...

BSB

Gleichstellungsplan

Nach § 16 HmbGleiG sind die Dienststellen alle 4 Jahre verpflichtet, einen Gleichstellungsplan aufzustellen.