Behördengebäude Wilhelmsburg
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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Dazu beitragen, Hamburg klimaneutral zu machen. Hamburgs Wachstum und städtebauliche Weiterentwicklung mit einer grünen Stadt vereinbaren.

Piktogramm_Feuermachen verboten
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Feuer machen? Hier nicht!

Schon ein kleiner Funke kann zu einem Wald- und Flächenbrand führen - mit verehrenden Folgen für Tiere und Pflanzen.

Kein Grillen
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Den Grill lieber Zuhause lassen

Für viele Tiere bedeutet Rauchgeruch großen Stress. Sobald die Tiere Brand wittern, flüchten sie oder verlassen ihren Lebensraum.

Kein Müll
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Eigenen Müll wieder mitnehmen

Müll gehört nicht in die Natur – schon kleine Abfallmengen können großen Schaden anrichten.

Kein Camping
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Naturschutzgebiete sind keine Campingplätze

Camping ist in Naturschutzgebieten verboten – denn selbst kurze Aufenthalte können empfindliche Lebensräume stören.

Flächen nicht betreten oder befahren
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Flächen sind Ruhezonen

In Naturschutzgebieten sind alle Flächen besonders geschützt. Um die Pflanzen- und Tierwelt nicht zu stören, sollten stets Wege genutzt werden.

Radfahren
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Radfahren nur auf den Wegen

In Naturschutzgebieten (NSG) ist das Radfahren nur auf Wegen erlaubt – und das aus gutem Grund: Diese Regelung dient dem Schutz sensibler Lebensräume sowie der dort lebenden Tier- und Pflanzenarten. Das Verlassen der Wege, etwa durch das Anlegen oder Befahren illegaler Mountainbike-Trails...

Reiten
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Reiten nur auf offiziellen Reitwegen

Reiten ist in Naturschutzgebieten nur auf freigegebenen Wegen erlaubt.

Leise sein
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Auch Tiere brauchen Ruhe

Ruhe bewahren ist im Naturschutzgebiet wichtig: Lärm stört Tiere, vertreibt sie aus ihren Lebensräumen und gefährdet sensible Natur.

KeineDrohnen
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Flugverbot für Drohnen und andere Flugobjekte

Flugobjekte wie Drohnen sind im Naturschutzgebiet verboten. Lärm und Bewegungen stören Tiere, gefährden ihre Nester und bedrohen empfindliche Lebensräume – Rücksicht schützt die Natur.

Tiere nicht füttern
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Wilde Tiere sollen wild bleiben

Wildtiere sollten nicht gefüttert werden. Fremde Nahrung stört ihr Verhalten, macht sie abhängig von Menschen und gefährdet ihr Überleben.

Tiere nicht entnehmen
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Pflanzen und Tiere im NSG lassen

Tiere und Pflanzen dürfen im NSG nicht entnommen werden – jede Entnahme schadet der Natur und ihrer Artenvielfalt.

Tiere nicht aussetzen
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Keine fremden Tier- und Pflanzenarten aussetzen

Tiere aussetzen oder Pflanzen einpflanzen ist verboten – fremde Arten stören das natürliche Gleichgewicht im NSG.

Pilze nicht sammeln
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Pilze nicht im Naturschutzgebiet sammeln

Pilze sind wichtige Zersetzer unserer Ökosysteme. Sie tragen zur Nährstoffversorgung des Bodens bei und sind ein wichtiges Glied im ökologischen Gleichgewicht.

Inseln nicht betreten
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Inselleben schützen

Bitte nicht betreten: Inseln sind in Naturschutzgebieten oft wichtige Brut- und Rastplätze für Vögel.

Nicht angeln
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Angeln im Naturschutzgebiet? Nicht überall!

Angeln ist nur an freigegebenen Stellen erlaubt – so bleiben Fische, Vögel und Uferbereiche geschützt.

Nicht schwimmen
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Naturschutzgebiete sind keine Freibäder

Viele Wasservögel und andere Tiere nutzen Gewässer als Rückzugs- und Brutgebiet. Das Baden in Naturschutzgebieten schädigt nicht nur empfindliche Lebewesen, es kann auch eine Gefahr für Sie selbst darstellen.

Kein Wassersport
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Wassersport lieber auf der Alster als im Naturschutzgebiet

Wassersport ist im Naturschutzgebiet verboten, um die empfindlichen Lebensräume von Pflanzen und Tieren zu schützen. Bewegungen auf dem Wasser können Störungen verursachen, die das ökologische Gleichgewicht gefährden.

Kein Wintersport
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Schlittschuh-, Schlitten- oder Skifahren - lieber außerhalb der NSG

Wintersport im NSG stört Tiere und Pflanzen – Ruhe und Schutz haben Vorrang.

Keine eScooter
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E-Scooter verboten

E-Scooter sind im NSG verboten – Lärm und Bodenbelastung stören Tiere und Pflanzen.

Beweidung mit Herdenschutz
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Schafe und Hütehunde in Ruhe arbeiten lassen

In einigen Naturschutzgebieten kommen Hütehund zum Einsatz, um die Schafe und Ziegen in ihren Flächen zu halten. Deshalb ist Vorsicht geboten und der Hund stets an die kurze Leine zu nehmen.