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FAQ

Altablagerung Neusurenland

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Untersuchung der Altablagerung.

Nein, von der ehemaligen Deponie gehen keine Gefährdungen aus. Das Grundwasser und das Deponiegas werden seit vielen Jahren regelmäßig durch die BUE überwacht. Für den Aufenthalt im Freien auf der Altablagerung stellt die Gasbildung keine Gefahr dar. Mit dem Abriss des Vereinsgebäudes des Postsportvereins wurde ein potenzieller Gefährdungspunkt beseitigt. Das Grundwasser innerhalb der Deponiefläche und im Abstrom wird seit vielen Jahren kontinuierlich überwacht. Die Analysenergebnisse belegen, dass die Schadstoffe weitestgehend stationär auf den Bereich der Deponie beschränkt sind. Eine Verlagerung der Schadstoffe mit dem Grundwasserabstrom hat bislang kaum stattgefunden. Eine Gefährdung durch den direkten Kontakt mit dem abgelagerten Material kann aufgrund der Abdeckung mit Mutterboden mit Grasnarbe, Asphalt, Pflaster oder Grand Belag etc. ausgeschlossen werden.

Die Erkundungsarbeiten wurden kontinuierlich messtechnisch überwacht und fachgutachterlich begleitet. Von den Erkundungsarbeiten gingen keine gefährlichen Emissionen aus. Kurzzeitig auftretende Gerüche und Lärmentwicklungen konnten nicht verhindert werden und bewegten sich im Rahmen von üblichen Tiefbaumaßnahmen. 

Die Erkundungsmaßnahmen im Bereich des Schulgeländes fanden in den Hamburger Sommerferien statt. Eine Beeinträchtigung des Schulbetriebes fand daher nicht statt.

Durch den Einsatz von zertifizierten und qualitätsgesicherten Untersuchungsverfahren ist nicht anzunehmen, dass neue Umweltschäden entstehen.

Das Strandbad Farmsen ist, aufgrund der südwestlichen Grundwasserfließrichtung, nicht durch die Altablagerungen Neusurenland betroffen.

Mögliche Behandlungs- und Entsorgungswege für die bei einer eventuellen Sanierung anfallenden Aushübe wurden im Rahmen der technischen Machbarkeitsstudie ermittelt und dargestellt.

Im Rahmen der technischen Machbarkeitsstudie wurde ein erstes mögliches Verkehrskonzept betrachtet, in dem die örtlichen Belange berücksichtigt wurden.

Die Kosten für die Sanierung würden durch die Freie und Hansestadt Hamburg getragen.

Die Ergebnisse der technischen Machbarkeitsstudie liegen vor, eine weitere Öffentlichkeitsveranstaltung ist im ersten Quartal 2020 geplant. Zudem können Informationen über den Internetauftritt abgerufen werden.

Sämtliche Leistungen, die im Rahmen des Projekts zur Aufstellung einer technischen Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Altablagerung Neusurenland angefallen sind, wurden nach den geltenden europäischen, nationalen und hamburgischen Vergabevorschriften, wie der VOB und UVgO ausgeschrieben und vergeben. Dabei wird zum Teil auf bestehende Rahmenverträge zurückgegriffen, welche selbst aus einem regelkonformen Ausschreibungsverfahren resultieren.