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FAQs

Wärmenetzanschluss

Ja, die Pflicht ist damit erfüllt. Der Anteil an erneuerbaren Energien im Fernwärmenetz wächst stetig und die aktuellen Veränderungen und Planungen z.B. der Hamburger Energiewerke als größtem Fernwärmeversorger in Hamburg zeigen, dass sie einen geeigneten Dekarbonisierungsfahrplan vorweisen können.
Als Gebäudeeigentümer:in benötigen Sie eine Bestätigung des Netzbetreibers, dass entweder ein entsprechend hoher Anteil an erneuerbaren Energien oder ein geeigneter Dekarbonisierungsfahrplan vorliegt, damit die EE-Pflicht erfüllt ist. Diese Bestätigung reichen Sie dann in unserem Online-Dienst ein.

In Einzelfällen steht die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) unter den aktuellen Rahmenbedingungen dem Anschluss an ein Wärmenetz entgegen. Grund ist, dass die bundesweit geltende WärmeLV Kostenneutralität zur vorherigen Wärmeversorgung verlangt. Wie diese zu berechnen ist, ist aber umstritten. Die Gespräche darüber mit dem Bund laufen. Hamburg drängt auf Änderungen.