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FAQs

Solarthermie

Ja, hier gibt es zwei Möglichkeiten. Für alle Gebäudenutzungen, also Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude, kann die EE-Pflicht erfüllt werden, wenn 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs solarthermisch erzeugt werden.

Bei Wohngebäuden gibt es alternativ die Möglichkeit einer pauschalen Aperturfläche, wenn die Solarthermie-Anlage in die Warmwasserversorgung eingebunden wird. Das Klimaschutzgesetz nennt Mindestgrößen: eine Aperturfläche von 0,04 m² je m² Nutzfläche bei höchstens zwei Wohneinheiten, ansonsten von 0,03 m² je m².

Definition Nutzfläche: Für Wohngebäude gilt die Gebäudenutzfläche. Falls Ihnen die Gebäudenutzfläche für Ihr Wohngebäude nicht bekannt ist, kann die Nutzfläche pauschal berechnet werden: Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller beträgt die pauschale Nutzfläche das 1,35-fache der Wohnfläche. Bei allen anderen Wohngebäuden beträgt die pauschale Nutzfläche das 1,2-fache der Wohnfläche.

Definition Aperturfläche: Gemeint ist der Bereich innerhalb des Kollektorrahmens. Sie ist kleiner als die Bruttokollektorfläche, zu welcher noch Rahmen und Gehäuse zählen. Die Aperturfläche ist jedoch größer als die Absorberfläche, welche auch als Netto-Fläche bezeichnet wird und zur Sammlung des Sonnenlichts zur Verfügung steht.

Die Solarthermie auch zur Heizungsunterstützung zu verwenden, kann durchaus technisch und wirtschaftlich Sinn machen. In der Regel reichen 1,0 bis 1,5 m² Kollektorfläche pro Person für den Warmwasserbedarf. Ist damit die Anforderung an die im Gesetz genannte Formel erfüllt, haben Eigentümerinnen und Eigentümer der EE-Pflicht genüge getan. Allerdings gewährt der Bund über die BAFA eine attraktive Förderung für solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung. Diese können die Investitionen für die zusätzlichen Quadratmeter erheblich verringern oder sogar vollständig decken.

Wenn 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch die Solarthermie gedeckt werden, ist die EE-Pflicht erfüllt. Eine Anwendung der pauschalen Berechnung ist in diesem Fall allerdings nicht möglich.

Nein, denn diese dient nicht der Wärme- sondern der Stromerzeugung. Die derzeitige rechtliche Grundlage erlaubt auch keine Anrechnung des PV-Stroms auf die 15 %-Vorgabe.

Nein, nicht auf das 15 %-EE-Ziel für die Wärme. Es kann durchaus Sinn machen, den Strom für die Wärmepumpe über eine eigene PV-Anlage zu beziehen. Der ist in vielen Fällen schon günstiger als der Strom aus dem Netz, kann aber für die Erfüllung der EE-Pflicht rechtlich keinen Beitrag leisten.