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FAQs

Holzheizung

Auch Heizeinsätze für Kachel- oder Putzöfen, Grundöfen oder auch Pelletöfen, die

  • entweder mindestens 30 % der Wohnfläche überwiegend (d.h. zu mehr als 50 % des Wärmebedarfs!) beheizen oder
  • die mit einer Wassertasche Wärme ans Zentralheizungssystem abgeben, erfüllen die EE-Pflicht.

In beiden Fällen müssen die Kachel- oder Putzöfen mindestens einen Wirkungsgrad von 80 % und Pelletöfen von 90 % aufweisen und mit naturbelassenem Scheitholz oder Holzpellets befeuert werden.

Nicht für die Pflichterfüllung anerkannt werden zum Beispiel Kamin- oder sogenannte „Schwedenöfen“.

Alle immissionsschutzrechtlichen Vorgaben für Errichtung und Betrieb der Öfen müssen stets eingehalten werden.

Erläuterung zur Anforderung der Beheizung von 30 % der Wohnfläche: Bei der Bemessung der zugrundeliegende Wohnfläche können anliegende Räume mit einbezogen werden, wenn diese nicht dauerhaft durch eine Tür voneinander abgetrennt sind und die Fläche der Wohnfläche zugeordnet werden kann (und nicht als Nutzfläche gilt). 

Bitte beachten Sie, dass eine Kombination der Einzelraumbefeuerung mit anderen EE-Optionen oder Ersatzmaßnahmen nicht möglich ist. Das bedeutet, dass insgesamt 15 % des jährlichen Gesamtwärmebedarfs (inklusive Trinkwarmwasserbereitung) über den Ofen erbracht werden müssen, um die EE-Pflicht zu erfüllen.