Welche Qualitätsanforderungen gelten für den baulichen Wärmeschutz?
Die Anforderungen an die Qualität sind hoch, da sie die Zielanforderungen für einen klimaneutralen Gebäudebestand erfüllen müssen. Sie sind in einer Tabelle im Anhang der Hamburgischen Klimaschutz-Umsetzungspflichtverordnung aufgelistet.
Welche Vorteile bringen ein Energiepass oder Sanierungsfahrplan?
Wer einen „Hamburger Energiepass“ besitzt, der nicht älter als 5 Jahre ist, oder einen gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan erhält einen Bonus und vermindert den geforderten Erneuerbaren Energien Anteil von 15 % auf 12,5%.
Warum müssen die Maßnahmen zur Wärmedämmung neben der Energieeinsparung von 15 % auch noch strenge U-Werte erfüllen?
Weil die Maßnahmen auf Jahrzehnte wirken und Hamburg bis 2050 bei der Wärme nahezu klimaneutral sein will. So liegt die Lebensdauer bei undurchsichtigen Dämmbauteilen bei 40 bis 50 Jahren und bei Fensterdämmungen bei 30 Jahren. Deshalb muss die Dämmung jetzt schon Effizienzwerte erbringen, die erst in Zukunft gelten. Diese Leistungen heute schon zu erfüllen, ist deutlich wirtschaftlicher als für die Dämmung künftig noch einmal nachinvestieren zu müssen. Dagegen werden die Heizungen bis 2050 üblicherweise noch einmal erneuert werden müssen.
Warum kann ich bei Berechnungen von baulichem Wärmeschutz nur die Bedarfsrechnung anwenden?
Wenn Sie mit Dämm-Maßnahmen an Ihrem Gebäude die EE-Pflicht erfüllen möchten, dann muss zur Ermittlung des Gesamtwärmebedarfs vor Sanierung immer eine Bedarfsberechnung erstellt werden. Der Grund hierfür ist, dass es eine Vergleichsmöglichkeit der benötigten Wärmemenge vor der Sanierung und nach der Sanierung – erstellt über dasselbe Rechenverfahren – geben muss, um die Energie-Einsparung bewerten zu können.
Wenn zur Ermittlung des Gesamtwärmebedarfs der tatsächliche Energieverbrauch zugrunde gelegt würde, kann dieser nicht mit dem voraussichtlichen Energiebedarf nach der Sanierung verglichen werden, welche mittels eines Norm-Bedarfs errechnet wird.
Werden ältere Wärmedämmmaßnahmen auf die Erfüllung der EE-Pflicht angerechnet?
Ja, unter Bedingungen: Grundsätzlich dürfen die Maßnahmen nicht länger als zehn Jahre zurückliegen und bestimmte Anforderungen mindestens erfüllen. Entsprechende Zielwerte nennt Anhang 2 der HmbKliSchUmsVO. Den Verordnungstext finden Sie unter www.hamburg.de/klimaschutzgesetz. Zudem müssen Sachkundige, z.B. zertifizierte Energieberater, das bestätigen und die durch die Dämmung erreichte Wärmeenergieeinsparung berechnen. Liegt die Einsparung unter 15 %, sind zusätzliche Aktivitäten erforderlich wie weitere Dämmmaßnahmen, Einbindung Erneuerbare Energien oder andere der zulässigen Ersatzmaßnahmen.
Sind Dämm-Maßnahmen auch bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich?
Ja. Für denkmalgeschützte Außenbauteile gibt es andere, nicht so hohe qualitative Mindestanforderungen an die Dämmung, die ebenfalls der Tabelle in Anlage 2 HmbKliSchUmsVO zu entnehmen sind. Wichtig ist: auch diese Gebäude müssen mindestens 15 % Energieeinsparung bringen oder entsprechend weniger fossile Energien einsetzen.